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Arbeiten mit dt Aufenthaltstitel in Holland? (Gelesen: 3.591 mal)
pinky
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04.07.2008 um 09:43:21
 
Hallo zusammen,

vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen.....

Mein Mann (Inder) hat einen Aufenthaltstitel für Deutschland inclusive Erlaubnis der Erwerbstätigkeit, da er ja mit mir (Deutsche) verheiratet ist.

Jetzt hat mein Mann eine Stellenanzeige im Internet gefunden, die theoretisch genau auf ihn passen würde und hat sich beworben. Der Haken an der Sache wäre nur, die Firma sitzt in Holland.

Wäre das irgendwie überhaupt erlaubt? Also Wohnsitz in D und arbeiten in Holland.
Und wahrscheinlich braucht man für Holland dann auch sicher noch eine separate Arbeitserlaubnis!? Oder ist das im Rahmen der EU oder Schengen einfacher?

Bin für jede Info dankbar!!
LG
Pinky
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C_Devil
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"Boardteufelchen"


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Antwort #1 - 04.07.2008 um 23:00:41
 
pinky schrieb am 04.07.2008 um 09:43:21:
Und wahrscheinlich braucht man für Holland dann auch sicher noch eine separate Arbeitserlaubnis!?  

Ja, braucht man.

Zur Klärung der Frage, ob und wie es arbeitsgenehmigungsrechtlich funktioniert, empfehle ich auch die Kontaktaufnahme mit CWI NL. Das ist die niederländische Arbeitsverwaltung.

https://www.werk.nl/portal/page/portal/werk_nl/werknemer

In den meisten Fällen können auch die EURES-Berater der Agentur für Arbeit weiterhelfen.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_187312/Navigation/zentral/Buerger/Arbeit/Vermitt...

Die aufenthaltsrechtliche Seite kann euch sicher einer der hier vertretenen Experten, ggf. aber auch der EURES-Berater oder eure ABH beantworten.

C_Devil
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pinky
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Antwort #2 - 06.07.2008 um 11:05:23
 
Hallo C_Devil,

vielen Dank für Deine Links!!

Ich hoffe, es kann mir auch noch jemand eine kurze Info geben, wie es sich auf den dt.Aufenthaltstitel auswirken würde! Also, nicht dass der für Deutschland erlöschen würde, wenn er im EU-Ausland arbeiten würde oder irgendwie sowas.

Bis dann
Pinky
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trixie
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Antwort #3 - 06.07.2008 um 11:28:31
 
Solange keiner dieser beiden - auf deinen Mann - zutreffenden Punkte erfüllt ist, gibt es keine Probleme mit seinem AT.

Zitat:
§ 51 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen

(1) Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:
..
6. wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,

7. wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist,
...


trixie
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pinky
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 09.07.2008 um 17:14:11
 
Hallo Trixie,

vielen vielen Dank für die Antwort!
Sorry, hatte ganz vergessen zu schreiben.

Hört sich gut Smiley
LG
Pinky
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merakli
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 21.01.2014 um 18:32:48
 
Hallo Pinky und Alle,

ich bin auch in gleicher Situation, und wundere mich wie Sie es gelöst haben... Was ich weiss ist , dass man leider nur in D arbeiten kann aber was wäre die richtige Lösung in diesem Fall? Wenn man in NL arbeitet, verliert man die dt Aufenthaltsrechte?

Vielen Dank im Voraus.

Merakli
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Daddy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #6 - 22.01.2014 um 09:59:35
 
@merakli...

Der Thread ruht so in etwa 5 1/2 Jahre und der TS war zuletzt am 06.01.2009 um 23:35:05 online...

Ich gehe davon aus, dass du hier keine Antwort erhalten wirst. Wenn du eine Frage formulieren möchtest, dann mach' bitte einen eigenen Thread auf...

geschlossen

Daddy
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