schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die der Verstand nicht kennt.
Beiträge: 9.269
*** Mecklenburg-Vorpommern Germany
Geschlecht:
Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Liebes Forum,
mich plagen gegenwärtig immer wieder Probleme von Klienten, die im Sozialleistungsbereich angesiedelt sind. Folgender Sachverhalt:
Eine siebenköpfige Romafamilie mit fünf Kindern im Alter zwischen Säugling und 14 Jahren hat eine 4 Zimmer-Wohnung mit einer Fläche von 85 m² bewohnt. Da die Betriebskosten jeweils nur pro m² berechnet und akzeptiert worden sind, hatte die Familie recht hohe Nachzahlungen selbst zu tragen. Argumentationen, dass eine Familie mit mehreren Kindern naturgemäß höhere Verbräuche (Wasser zum Wäschewaschen etc.) hat und daher eine solch statische Berechnungsgrundlage ohne Berücksichtigung der in der Wohnung lebenden Personenzahl realititätsfremd ist, interessierten nicht.
Nunmehr hat sich die Familie, da die Wohnverhältnisse spätestens mit der Geburt des jüngsten Kindes Anfang des Jahres zu beengt wurden, nach einer neuen, größeren Wohnung umgesehen und auch eine einzige freie (!!!) gefunden. (Zu erwähnen ist noch, dass die älteste Tochter an Zöliakie mit erhöhtem Krebsrisiko, beginnendem Kleinwuchs, Asthma bronchiale und einer sehr schweren, immer wiederkehrenden Neurodermitis - ich habe etwas derart Schlimmes noch nie vorher gesehen! - leidet, und dabei, wie auch die schulpflichtigen Schwestern, eine sehr gute Schülerin ist!)
Die ARGE lehnte den Umzug der Familie in diese 120 m² große Wohnung ab, obwohl sowohl Wohnungsgröße als auch die Nettokaltmiete den zugrunde gelegten Angemessenheitskriterien entsprochen haben. Lediglich die Betriebskosten, wieder pro m² (!!!) ohne Berücksichtigung der großen Personen -/Kinderzahl) - sowohl die kalten als auch die warmen - lagen über den Angemessenheitswerten von 1,09 Euro bzw. 1,18 Euro pro m². Da die Nettokaltmiete jedoch recht niedrig ausfällt, hätte die Gesamtmiete letztlich wieder den Angemessenheitskriterien (wenn man diese in der Summe/Gesamtheit betrachtet) entsprochen.
Dennoch hat die ARGE dem Umzug, wie gesagt, nicht zugestimmt, obwohl sie selbst keinen anderen freien, entsprechend großen Wohnraum für die Familie nachweisen konnte. (Es gibt hier in meinem Kaff schlichtweg kleinen!)
Die Familie ist nun trotzdem umgezogen, mit der Folge, dass sie nun mehr als 70,- Euro der Mietkosten allein tragen muss, da eben die Betriebskosten unangemessen hoch sind. Von der Gesamtmiete in Höhe von 770,- Euro werden also ungeachtet der angemessenen, ja sogar ungewöhnlich niedrigen Grundmiete und der angemessenen Größe (120 m²) nur 699,- Euro übernommen.
Die Familie, die sich schon immer ausdrücklich bemüht hat, sparsam zu wirtschaften, ist mittlerweile derart verzweifelt, dass sie weder einen Widerspruch und schon gar keine Klage einreichen will - sie befürchtet dann Sanktionen bzw. restriktive Behandlung (ich muss anmerken, dass letztere Befürchtung bezogen auf die ARGE hier leider wirklich nicht unbegründet ist).
Was kann man tun? - Ist die starre Vorgehens- und Beurteilungsweise der ARGE wirklich gerechtfertigt? Gibt es tatsächlich keine Möglichkeit der Ermessensausübung (Berücksichtigung der Personenzahl bei der Bemessung der angemessenen Betriebskosten/Berücksichtigung einer angemessenen Gesamtmiete, selbst wenn einzelne Bestandteile derselben für sich eigentlich zu hoch ausfallen) für einen doch recht spezifischen Fall, wie den Geschilderten? Und, gibt es eigentlich eine verbindliche Bestimmung, die für eine siebenköpfige Familie eine Mindestwohngröße festlegt? (Ich habe nichts derartiges gefunden ...)
Ziemlich verzweifelt und frustriert hofft auf Antworten - Euer
=schweitzer=
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