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Angemessener Wohnraum - SGB II (Gelesen: 7.625 mal)
schweitzer
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18.06.2008 um 09:18:35
 
Liebes Forum,

mich plagen gegenwärtig immer wieder Probleme von Klienten, die im Sozialleistungsbereich angesiedelt sind. Folgender Sachverhalt:

Eine siebenköpfige Romafamilie mit fünf Kindern im Alter zwischen Säugling und 14 Jahren hat eine 4 Zimmer-Wohnung mit einer Fläche von 85 m² bewohnt. Da die Betriebskosten jeweils nur pro m² berechnet und akzeptiert worden sind, hatte die Familie recht hohe Nachzahlungen selbst zu tragen. Argumentationen, dass eine Familie mit mehreren Kindern naturgemäß höhere Verbräuche (Wasser zum Wäschewaschen etc.) hat und daher eine solch statische Berechnungsgrundlage ohne Berücksichtigung der in der Wohnung lebenden Personenzahl realititätsfremd ist, interessierten nicht.

Nunmehr hat sich die Familie, da die Wohnverhältnisse spätestens mit der Geburt des jüngsten Kindes Anfang des Jahres zu beengt wurden, nach einer neuen, größeren Wohnung umgesehen und auch eine einzige freie (!!!) gefunden. (Zu erwähnen ist noch, dass die älteste Tochter an Zöliakie mit erhöhtem Krebsrisiko, beginnendem Kleinwuchs, Asthma bronchiale und einer sehr schweren, immer wiederkehrenden Neurodermitis - ich habe etwas derart Schlimmes noch nie vorher gesehen! - leidet, und dabei, wie auch die schulpflichtigen Schwestern, eine sehr gute Schülerin ist!)

Die ARGE lehnte den Umzug der Familie in diese 120 m² große Wohnung ab, obwohl sowohl Wohnungsgröße als auch die Nettokaltmiete den zugrunde gelegten Angemessenheitskriterien entsprochen haben. Lediglich die Betriebskosten, wieder pro m² (!!!) ohne Berücksichtigung der großen Personen -/Kinderzahl) - sowohl die kalten als auch die warmen - lagen über den Angemessenheitswerten von 1,09 Euro bzw. 1,18 Euro pro m². Da die Nettokaltmiete jedoch recht niedrig ausfällt, hätte die Gesamtmiete letztlich wieder den Angemessenheitskriterien (wenn man diese in der Summe/Gesamtheit betrachtet) entsprochen.

Dennoch hat die ARGE dem Umzug, wie gesagt, nicht zugestimmt, obwohl sie selbst keinen anderen freien, entsprechend großen Wohnraum für die Familie nachweisen konnte. (Es gibt hier in meinem Kaff schlichtweg kleinen!)

Die Familie ist nun trotzdem umgezogen, mit der Folge, dass sie nun mehr als 70,- Euro der Mietkosten allein tragen muss, da eben die Betriebskosten unangemessen hoch sind. Von der Gesamtmiete in Höhe von 770,- Euro werden also ungeachtet der angemessenen, ja sogar ungewöhnlich niedrigen Grundmiete und der angemessenen Größe (120 m²) nur 699,- Euro übernommen.

Die Familie, die sich schon immer ausdrücklich bemüht hat, sparsam zu wirtschaften, ist mittlerweile derart verzweifelt, dass sie weder einen Widerspruch und schon gar keine Klage einreichen will - sie befürchtet dann Sanktionen bzw. restriktive Behandlung (ich muss anmerken, dass letztere Befürchtung bezogen auf die ARGE hier leider wirklich nicht unbegründet ist).

Was kann man tun? - Ist die starre Vorgehens- und Beurteilungsweise der ARGE wirklich gerechtfertigt? Gibt es tatsächlich keine Möglichkeit der Ermessensausübung (Berücksichtigung der Personenzahl bei der Bemessung der angemessenen Betriebskosten/Berücksichtigung einer angemessenen Gesamtmiete, selbst wenn einzelne Bestandteile derselben für sich eigentlich zu hoch ausfallen) für einen doch recht spezifischen Fall, wie den Geschilderten? Und, gibt es eigentlich eine verbindliche Bestimmung, die für eine siebenköpfige Familie eine Mindestwohngröße festlegt? (Ich habe nichts derartiges gefunden ...)

Ziemlich verzweifelt und frustriert hofft auf Antworten - Euer

=schweitzer=
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Antwort #1 - 18.06.2008 um 12:56:08
 
schweitzer schrieb am 18.06.2008 um 09:18:35:
Dennoch hat die ARGE dem Umzug, wie gesagt, nicht zugestimmt, obwohl sie selbst keinen anderen freien, entsprechend großen Wohnraum für die Familie nachweisen konnte. (Es gibt hier in meinem Kaff schlichtweg kleinen!)


Der KdU-Teil der ARGE-Tätigkeit wird m.W. von den Kommunen bestimmt, so daß man dafür keine bundeseinheitlichen Weisungen findet. Die Angabe des Landkreises wäre ggf. hilfreich.

Gruß, ULF
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schweitzer
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Antwort #2 - 18.06.2008 um 13:11:19
 
ulf schrieb am 18.06.2008 um 12:56:08:
Die Angabe des Landkreises wäre ggf. hilfreich.  


Die würde mich gleich mit "outen", noch klarer und offensichtlicher als ich das hier im Forum selbst schon getan habe - mehr möchte ich eigentlich nicht ...

Darüber hinaus weiß ich nicht, inwieweit die Angabe des Landkreises wirklich hilfreich sein sollte, denn dies hier:

ulf schrieb am 18.06.2008 um 12:56:08:
Der KdU-Teil der ARGE-Tätigkeit wird m.W. von den Kommunen bestimmt
ist, was die Tätigkeit bzw. das Tätigsein betrifft, sicher richtig, aber für diese Tatigkeit gibt es rechtliche Rahmen.

Die Frage ist hier wohl eher, ob der rechtliche Rahmen, so wie in meinem Fall beschrieben tatsächlich adäquat beachtet worden ist. Gíbt es Ermessensspielräume, wenn ja, wie sind diese bezogen auf den dargestellten Sachverhalt definiert bzw. anwendbar, usw.

Es kann ja nicht sein, dass jede Kommune quasi machen kann, was sie will, sozusagen im rechtsfreien Raum.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 18.06.2008 um 13:11:40
 
Hallo Schweitzer,

ich bin entsetzt über das was du schreibst!

Allerdings hat Ulf recht: da die KDU eigentlich Sache der Kommune sind und somit von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich sind, solltest du mal beim Sozialamt der Kommune nachfragen.

Meiner Meinung nach ist es nicht rechtmäßig die Nebenkosten lediglich auf die qm, ohne Berücksichtigung der Bewohner, aufzuteilen. Hier bei uns werden lediglich die Heizkosten nach qm umgerechnet, die Kosten wie Müll, Wasser etc. richten sich nach der Anzahl der Bewohner.

Natürlich kann auch nicht jede Kommune machen was sie will. Im Gesetz steht drin, dass die Kosten der Unterkunft im angemessenen Umfang zu übernehmen sind. Bei uns hat man einen Gutachterausschuss beauftragt, entsprechende Zahlen bezüglich Wohnungskaltmiete, Wasserverbrauch, Heizkosten, etc. zu ermitteln. So sieht es bei uns derzeit so aus, dass z. B. pro Person bis zu 3,5 cbm monatlich als angemessen zu betrachten sind. Kaltmiete liegt bei ca. 5,00 € pro qm pro Monat, je nach Beschaffenheit u. Lage der Wohnung.
Also ich würde an deiner Stelle mal die Kommune nach ihren Zahlen befragen, da ja eigentlich jede Kommune sowas wie einen Mietpreisspiegel haben muss.

Auch wenn vermutlich Ärger mit der ARGE ins Haus steht: die Familie soll Widerspruch einlegen und dann gegebenenfalls zum SG ziehen.

Gruß
Susanne
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schweitzer
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Antwort #4 - 18.06.2008 um 13:24:42
 
susanne0603 schrieb am 18.06.2008 um 13:11:40:
Also ich würde an deiner Stelle mal die Kommune nach ihren Zahlen befragen


Das habe ich schon, Susanne - ergibt sich aus meinem Ausgangspost: 1,09 Euro pro m² werden als angemessen für die kalten Betriebskosten (einschließlich Wasser) und 1,18 Euro pro m² für die warmen Betriebskosten als angemessen akzeptiert.

Die Betriebskosten der neuen Wohnung liegen in beiden Fällen darüber.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 18.06.2008 um 13:38:41
 
schweitzer schrieb am 18.06.2008 um 13:24:42:
aus meinem Ausgangspost: 1,09 Euro pro m² werden als angemessen für die kalten Betriebskosten (einschließlich Wasser) und 1,18 Euro pro m² für die warmen Betriebskosten als angemessen akzeptiert.

Die Betriebskosten der neuen Wohnung liegen in beiden Fällen darüber.


Von wann stammen die Sätze? Immerhin soll sich Energie in letzter Zeit deutlich verteuert haben.

Ggf. wirst Du bei kommunalen Richtlinien hier fündig:
http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/...

In welchem Bereich fürchtet die Familie restriktiveres Auftreten der ARGE z.B. bei Widerspruchseinlegung?

Gruß, ULF
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schweitzer
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Antwort #6 - 18.06.2008 um 13:52:16
 
ulf schrieb am 18.06.2008 um 13:38:41:
Von wann stammen die Sätze?


Sind im Herbst 2007 aktualisiert ("angepasst") worden.

ulf schrieb am 18.06.2008 um 13:38:41:
Ggf. wirst Du bei kommunalen Richtlinien hier fündig


Die jeweiligen pdf.-Dateien lassen sich nicht anzeigen.

Ich denke auch nicht, dass das viel weiter führen würde. Die Frage, ob die zahlenmäßigen Grundlagen für die Angemessenheit der Betriebskosen okay sind, ist zwar auch interessant - der Vergleich von Zahlen verschiedener Kommunen/Landkreise bringt da aber letztlich nicht weiter,  meine Fragen gingen zudem schwerpunktmäßig eigentlich in eine andere Richtung. - Ich wiederhole daher noch einmal:

schweitzer schrieb am 18.06.2008 um 09:18:35:
Ist die starre Vorgehens- und Beurteilungsweise der ARGE wirklich gerechtfertigt? Gibt es tatsächlich keine Möglichkeit der Ermessensausübung (Berücksichtigung der Personenzahl bei der Bemessung der angemessenen Betriebskosten; Berücksichtigung einer angemessenen Gesamtmiete, selbst wenn einzelne Bestandteile derselben für sich eigentlich zu hoch ausfallen) für einen doch recht spezifischen Fall, wie den Geschilderten? Und, gibt es eigentlich eine verbindliche Bestimmung, die für eine siebenköpfige Familie eine Mindestwohngröße festlegt?  


ulf schrieb am 18.06.2008 um 13:38:41:
In welchem Bereich fürchtet die Familie restriktiveres Auftreten der ARGE z.B. bei Widerspruchseinlegung?


Ich kann und möchte hier diesbezüglich nicht ins Detail gehen, auch, weil ich nicht will, dass das dann möglicherweise zu nicht gewollten und  nicht berechtigten Verallgemeinerungen, was Behördenhandeln angeht, führt.

Ich kann nur sagen, dass ich leider hier in diesem Sinne schon unschöne Erfahrungen machen musste - Möglichkeiten werden da verschiedene gefunden ...

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
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Antwort #7 - 18.06.2008 um 20:36:31
 
Hallo Schweitzer,
möglicherweise ist ein Urteil des BSG hilfreich, dass Du unter http://foren.duisburg.de/sa_disk/viewtopic.php?t=3696 findest, es zeigt zugleich die Tendenz in der Rechtsprechung, dass ein beliebiges Pauschalieren nicht haltbar ist. Das wäre m.E. der Angriffspunkt, im Idealfall mit Daten von Vormietern, vergleichbaren Wohnungen (im selben oder baugleichen Haus), Verweis auf die Werte des Energie-Ausweises etc.
Der Verweis auf angemessene Gesamtmiete würde wahrscheinlich gekontert mit: "Nur weil Sie eine geringe Kaltmiete haben, können Sie doch kein Wasser verschwenden!"
Da die Familie nicht klagen will, wäre als Notlösung (falls das nicht eh schon versucht wurde) ggf. mal zu überlegen, ob der Vermieter nicht die Miete erhöhen und dafür die Betriebskosten senken könnte, z.B. durch Umlegung seiner Grundsteuer, Einbau neuer Fenster, Familie mäht den Rasen etc.
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schweitzer
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Antwort #8 - 19.06.2008 um 09:01:33
 
Kartoffel schrieb am 18.06.2008 um 20:36:31:
ggf. mal zu überlegen, ob der Vermieter nicht die Miete erhöhen und dafür die Betriebskosten senken könnte,


Das haben wir hier schon durchgespielt.

Aber im konkreten Fall gibt es dafür kaum Spielraum, da die Wohnung gerade saniert worden ist. Im Übrigen halte ich die vom Vermieter angegebenen Betriebskosten für real (im Gegensatz zu anderen Vermietern, die "herrlich" niedrige Betriebskosten vorgaukeln, nur um ihre Buden vermietet zu bekommen), die Sätze der ARGE eher nicht  (die hinken den explodierenden Energiekosten weit hinterher - die "Anpassung" um + 3 cent pro m² letztes Jahr ist eigentlich ein Witz).  So würde eine Absenkung im Zweifel dann spätestens bei der Betriebskostenabrechnung für das laufende Jahr nur zu einer (höheren) Nachzahlung führen, die dann auch nicht von der ARGE übernommen würde. - Die Katze bisse sich also letztendlich in den Schwanz ...  unentschlossen


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Antwort #9 - 20.06.2008 um 12:22:32
 
Hallo Schweitzer,

zunächst einmal: was versteht man bei euch unter "kalten und warmen Betriebskosten"? Ich kenne nur "Nebenkosten" (beinhaltet Wasser, Kanal, Müll, Versicherungen, etc.) und "Heizkosten" (also Heizung u. Warmwasser). Und dabei fällt mir ein: wie wird denn bei euch mit den Kosten für das Warmwasser umgegangen? Vielleicht liegt nämlich da die Krux der ganzen Sache: die Kosten für die Bereitung des Warmwassers sind in den Regelsätzen der Leute enthalten und somit von ihnen selber zu tragen. Kann es möglicherweise sein, dass die 70 €, von denen du schriebst, vielleicht die Kosten für das Warmwasser sind? In dem Fall wäre es rechtmäßig, dass die Familie diese Kosten selbst tragen muss.

Ist dem nicht so, hat Kartoffel voll und ganz recht: pauschalieren, einfach so, das geht nicht und die Familie hätte bei einem Prozess vorm SG sehr gute Chancen zu gewinnen.

Gruß
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Antwort #10 - 20.06.2008 um 12:46:24
 
susanne0603 schrieb am 20.06.2008 um 12:22:32:
Kann es möglicherweise sein, dass die 70 €, von denen du schriebst, vielleicht die Kosten für das Warmwasser sind?


Nein, das sind sie nicht, nur ein (kleiner) Teil davon, Susanne. Ich weiß, dass die Warmwasserkosten im Regelsatz enthalten sind.

Dass mit den "kalten Bertriebskosten" (Nebenkosten) und den "warmen Betriebskosten" (Heizung + Warmwasser) hast Du richtig verstanden - ist vielleicht eine Sache des Sprachgebrauchs hier in unserer Gegend.

susanne0603 schrieb am 20.06.2008 um 12:22:32:
und die Familie hätte bei einem Prozess vorm SG sehr gute Chancen zu gewinnen.  


Na ja, da bin ich halt nicht so ganz sicher, abgesehen davon, dass die Familie Angst davor hat, zu klagen. Deswegen hatte ich hier immer wieder nach Erfahrungen mit Ermessensausübungsmöglichkeiten gefragt ...

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Antwort #11 - 20.06.2008 um 14:27:08
 
schweitzer schrieb am 18.06.2008 um 09:18:35:
Die Familie ist nun trotzdem umgezogen, mit der Folge, dass sie nun mehr als 70,- Euro der Mietkosten allein tragen muss,  
empfinde ich bei 7 Personen und einem Netto-Budget von über 1800.- neben der Miete eigentlich nicht als Grund für Verzweiflung und Frustration. Weder auf Seiten der Familie noch für Dich.
Viel wichtiger dürfte sein, dass die ARGE dem Umzug im Nachhinein noch zugestimmt hat. Ein großer Vorteil ist auch, dass der Wasserverbrauch auf qm umgelegt wird, da drohen sonst große Nachzahlungen, hier kommt es evtl. sogar zu Rückzahlungen.
thom
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Antwort #12 - 20.06.2008 um 16:36:55
 
thom schrieb am 20.06.2008 um 14:27:08:
Viel wichtiger dürfte sein, dass die ARGE dem Umzug im Nachhinein noch zugestimmt hat.


Das hat sie gerade nicht! (Sie ist allerdings gemäß SGB II trotzdem verpflichtet, die angemessenen Kosten zu übernehmen - strittig war hier eigentlich, was als angemessen angenommen werden kann, wie zu verfahren ist, wenn nachweislich kein preiswerterer, entsprechend großer Wohnraum zu bekommen ist und was der Familie ggf. als "Mindestwohngröße" zuzubilligen ist.)

thom schrieb am 20.06.2008 um 14:27:08:
Ein großer Vorteil ist auch, dass der Wasserverbrauch auf qm umgelegt wird, da drohen sonst große Nachzahlungen, hier kommt es evtl. sogar zu Rückzahlungen. 


Wie kommst Du darauf? Es ist doch sehr wohl ein Unterschied, ob 4 Personen 85 m² bewohnen oder 7 Personen (darunter 5 Kinder) - Der angemessene Wasserverbrauch pro m² ist eine starre Größe, der die vier Personen eher "entsprechen" können und werden als die sieben Personen. Oder verstehe ich da was nicht?

***

NVM - wir werden das Ding hier wohl nicht lösen und auch die mir nach wie vor wichtigste Frage möglicher Ermessensgestaltung nicht schlüssig beantworten können.

Trotzdem Dank an alle, die versucht haben zu antworten und zu helfen!


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Antwort #13 - 20.06.2008 um 21:09:22
 
Schweitzer, zum regionalen Vergleich, im Landkreis Rügen gelten diese Regeln.
Die Obergrenzen für Bruttokaltmieten und Heizung dürften einzuhalten sein, bei den Betriebskosten machen nur die Wasserkosten Probleme.

Für die verbrauchsunabhängigen Betriebskosten sind Grenzwerte völlig unsinnig, weil sie nur in Summe mit der Nettokaltmiete interessieren können, diese Summe liegt hier ja wohl um grünen Bereich.

Der Alg-II konformen Verbrauch von Wasser (z.B. SG Gießen  Az.: S 25 AS 420/05: 3,26 Kubikmeter/Monat/Person) kann hier alleine über 1,09/qm ausmachen, er muss ohnehin von der ARGE übernommen werden. (Ich dachte vorhin versehentlich, der Vermieter schlägt diese Kosten auf die Fläche um)
Hier ist das Problem, dass die ARGE dann aber auch diesen Maximalbetrag ansetzen kann. Falls z.B. 0,60/qm Wasserkosten in den BK-Abschlägen kalkuliert sind, aber bis zu 1,10/qm übernommen werden müssten, rechnet man von vornherein mit 60.-/mtl. höheren Mietkosten.

Wenn dann immer noch die regionalen Grenzwerte für Bruttokaltmieten eingehalten werden, muss die ARGE die Gesamtmiete + die restlichen  angemessenen Wasserkosten übernehmen.
thom

die explodierenden Nebenkosten führen in Berlin schon bei Ein-Personen-Haushalten oft zu Eigenanteilen von 70.- und mehr
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