trixie schrieb am 22.05.2008 um 22:57:28:... nicht ganz, denn tapir läßt die Möglichkeit offen, dass ein Gericht das güterrechtliche Verhältnis nach philippinischen Recht beurteilen könnte.
... das ist mir ja alles klar.
Aber der Normalfall ist doch der: Heirat auf den Philippinen, anschliessend wird in Deutschland gelebt und gearbeitet.
Der
TS wollte doch nur wissen, ob im Fall einer Scheidung ein Erbe, das während der Zeit der Ehe anfällt, geteilt werden muss. Die Antwort ist : selbst wenn kein Ehevertrag vorliegt, wird das Erbe nicht geteilt.
trixie schrieb am 22.05.2008 um 22:57:28:Warum sollte das nicht möglich sein. Es mag auch RichterIn geben, die mit einem philippinischen Staatsbürger verheiratet sind.
Ich meine , dass es
hier im Forum wohl kaum jemanden gibt, der das philippinische Recht soweit kennt, dass er den Fall nach diesem Recht beurteilen kann. Dass dies im Ernstfall ein Profirichter anwenden muss , ist logisch.
Im Übrigen gibt es zwar keine Scheidung auf den Philippinen, aber ein Anullment. Am Ende des Anulmentsverfahren wird sicherlich auch eine Aufteilung der Güter stehen.
Das Merkblatt der Botschat gibt einen kleinen Hinweis:
Zitat:Gesetzlicher Güterstand ist im philippinischen Recht die "absolute community", d.h. die Vermögensbestandteile beider ehegatnnen werden gemeinsames Eigentum
http://www.manila.diplo.de/Vertretung/manila/de/04/Konsularischer__Service/MB__H...d.h.: Nur wenn der
TS sich entschliesst längere Zeit auf den Philippinen zu leben, wäre es angeraten, einen Ehevertrag zu machen. Auf den Philippinen kann der ehevertrag nur
vor der Hochzeit gemacht werden!
hge