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Was kommt meine russische Verlobte am schnellsten nach Deutschland? (Gelesen: 6.335 mal)
hal3390
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Antwort #15 - 24.04.2008 um 19:05:43
 
@Zeppelin
Zitat:
Ansonsten möchte ich noch anmerken, dass man für eine Heirat in D IMHO erst dann das Visum zur Eheschließung beantragen kann und sollte, wenn alle Vorausstzungen für die geplante Heirat vorliegen und nicht als ersten Schritt.


Kannst du das näher erklären?

Zitat:
Wie auch immer, ich würde an Eurer Stelle dennoch in D heiraten, da eine Heirat in RUS eigentlich nicht die Wartezeit für die FzF verkürzt.
Je nach dem wie ausgelastet und kooperationsbereit Deine ABH ist, könntest Du dabei "zweigleisig" fahren, und parallel zum Standesamtsverfahren die ABH darum bitten, die erforderlichen Prüfungen für die geplante FzF bereits jetzt einzuleiten.
Das muß zwar nicht funktionieren, kann aber.


Jetzt wird es für mich undurchsichtig: nach meinem Verständnis bedarf es keiner FzF, wenn wir hier heiraten - eine FzF findet nur statt, wenn wir in Russland heiraten, oder?
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tapir
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Antwort #16 - 24.04.2008 um 19:13:11
 
hal3390 schrieb am 24.04.2008 um 19:03:39:
Reicht da eine vom Notar beglaubigte und mit Apostille versehene eidesstattliche Erklärung?

Sie muss das vorlegen, was ein Russe von einer russischen Behörde üblicherweise bekommen kann. Was das ist, steht in Loseblattsammlungen oder vielleicht jetzt auch in irgendwelchen Intranets, an die Dein Standesamt oder jedenfalls seine Aufsicht rankommen sollte.

Zeppelin schrieb am 24.04.2008 um 17:22:45:
Ansonsten möchte ich noch anmerken, dass man für eine Heirat in D IMHO erst dann das Visum zur Eheschließung beantragen kann und sollte, wenn alle Vorausstzungen für die geplante Heirat vorliegen und nicht als ersten Schritt. 

Na ja... als allgemeine Regel gilt das sicher nicht, schon mit Blick auf die mögliche Bearbeitungsdauer für Visa in manchen Auslandsvertretungen.
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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Zeppelin
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Antwort #17 - 24.04.2008 um 20:44:35
 
hal3390 schrieb am 24.04.2008 um 18:52:16:
Wenn wir verheiratet sind, fällt auf jeden Fall schon mal die Geschichte mit dem OLG weg - oder nicht? Was wird denn sonst noch geprüft?

Das Konsulat bittet die zuständige ABH über den Umweg des BVA, zu prüfen, ob irgend welche ausländerrechtlichen Bedenken der Erteilung des FzF-Visums entgegenstehen, bzw eben um die Zustimmung der ABH für die FzF, soweit ich noch auf dem Laufenden bin.
Und diese Prozedur nimmt dann eben wieder genau den gleichen Rückweg bis zum Konsulat, was eben seine Zeit braucht.

Außerdem könnt ihr sicher sein, dass sämtliche Personenstandsurkunden von Euch hier ein für allemal als anerkannt gelten, wenn ihr hier heiratet. Zumindest war das so, als man noch gleichzeitig mit der Heirat hier die Eintragung ins Familienbuch beantragen konnte und dann eine beglaubigte Abschrift des Auszuges daraus bekam.
Wie das jetzt aktuell funktioniert, kann ich leider nicht sagen, weil ich die Entwicklungen seit etwa einem Jahr nicht mehr mitverfolgen konnte.

Ist aber auch egal. Du kannst meinen Hinweisen von weiter oben einfach nachgehen oder dies eben auch lassen. Dann heiratet halt in RUS und werdet ja sehen, was dann passiert.

Z.
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Antwort #18 - 24.04.2008 um 20:54:29
 
tapir schrieb am 24.04.2008 um 19:13:11:

Na ja... als allgemeine Regel gilt das sicher nicht, schon mit Blick auf die mögliche Bearbeitungsdauer für Visa in manchen Auslandsvertretungen.

Wie sollte denn aber so ein Visaantrag überprüft bzw. abschließend bearbeitet werden können, solange noch nicht alle Voraussetzungen geklärt sind?
Zum einen sind das IMHO die standesrechtlichen und
zum anderen die ausländerrechtlichen. Erst beides zusammen ergibt die Möglichkeit zum Familiennachzug nach D.
Oder sehe ich das falsch?
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tapir
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Antwort #19 - 24.04.2008 um 21:05:12
 
tapir schrieb am 24.04.2008 um 19:13:11:
auf die mögliche Bearbeitungsdauer für Visa 

Was ich eigentlich sagen wollte war, dass man mancherorts, und bisweilen z.B. eben auch an den AVen in Russland, Wochen warten muss, bis man überhaupt einen Termin bekommt. "Bearbeitungsdauer" war insofern ein etwas unglücklich gewählter Ausdruck.
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