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fzf zum dt.kind (Gelesen: 2.040 mal)
sherin1984
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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24.04.2008 um 21:16:05
 
hallo , ich brauche dringen euren rat,und  zwar habe ich heute beim konsulat in marokko angerufen und gefragt , ob mein mann fuer die fzf zum dt. kind sprachkenntnisse benoetigt und sie meinte ,dass die bei dieser fzf nicht vorhanden sein muessen .aber als ich sie  feagte ,ob der lu gesichert sein muesste konnte sie mir nicht weiterhelfen, sie meinte ,dass  das von bundesland zu bundesland anders waere. sie meinte jede auslanderbehoerde wuerde es anders sehen.jetzt weiss ich natuerlich nicht was  sache ist koennt ihr mir vielleicht helfen?
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Mick
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Antwort #1 - 24.04.2008 um 21:41:21
 
Hi,
klar, wir können helfen bzw. informieren.
Einkommen ist beim Nachzug zum dt. Kind
nicht relevant. Egal in welchem Bundes-
land.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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sherin1984
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Antwort #2 - 24.04.2008 um 21:56:46
 
danke,mick.sie meinte die abh wuerde mich einladen und was ist wenn die nach dem einkommen fragen oder verlangen?
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SigSag
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Antwort #3 - 24.04.2008 um 22:05:46
 
sherin1984 schrieb am 24.04.2008 um 21:56:46:
sie meinte die abh wuerde mich einladen und was ist wenn die nach dem einkommen fragen oder verlangen?


Selbst wenn die ABH nach deinem Einkommen fragt und du Anspruch auf ALG II hättest, dürfen sie die FZF deswegen nicht ablehnen.

SigSag
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sherin1984
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Antwort #4 - 24.04.2008 um 22:39:41
 
DANKE SIGSAG ,also brauch ich mir  keine sorgen machen. ich hoffe es wird klappen .danke
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