hal3390 schrieb am 24.04.2008 um 16:21:50:Soweit man das der Konsulatsseite entnehmen kann, sind das:
- Ehefähigkeitszeugnis mit Apostille
- Meldebescheinigung (mit Angabe des Familienstandes) des Einwohnermeldeamtes, mit Apostille
...
Ein Ehefähihkeitszeugnis kannst Du ja nicht bekommen - zumindest nicht, solange das OLG Deine Verlobte noch nicht befreit hat.
Allen mir bekannten Erfahrungsberichten über Hochzeiten in Russland (und das sind allein schon durch das Russland-Forum sehr viele) zur Folge, verlangen die russ. Standesämter eine dt. Aufenthaltsbescheinigung = Meldebescheinigung mit Familienstandsangabe.
In dem
Forum hat sich jemand sehr viel Mühe gegeben, auf Deutsch zu beschreiben, wie man eine Eheschließung in RUS vorbereiten muss.
Ohnehin würde ich Dir empfehlen, Dich in diesem Forum genauer umzusehen, denn der Größte Teil der Mitglieder - wie z.B. auch ich - lebt schon lange in einer dt.-russ. Ehe; die meisten Paare davon in RUS, aber viele auch hier.
Besonderer Ansprechpartner im Russland-Forum dürfte für Dich der User "Norbert" sein, der schon lange mit seiner Frau in Novosibirsk lebt und auch viele Erfahrungen mit unserem Konsulat sowie mit den dortigen russ. Behörden hat.
Ansonsten möchte ich noch anmerken, dass man für eine Heirat in D
IMHO erst dann das Visum zur Eheschließung beantragen kann und sollte, wenn alle Vorausstzungen für die geplante Heirat vorliegen und nicht als ersten Schritt.
Wie auch immer, ich würde an Eurer Stelle dennoch in D heiraten, da eine Heirat in RUS eigentlich nicht die Wartezeit für die FzF verkürzt.
Je nach dem wie ausgelastet und kooperationsbereit Deine
ABH ist, könntest Du dabei "zweigleisig" fahren, und parallel zum Standesamtsverfahren die
ABH darum bitten, die erforderlichen Prüfungen für die geplante FzF bereits jetzt einzuleiten.
Das muß zwar nicht funktionieren, kann aber.
Gruß,
Zeppelin
edit: oops, jetzt waren andere schneller