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Was kommt meine russische Verlobte am schnellsten nach Deutschland? (Gelesen: 6.320 mal)
hal3390
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Was kommt meine russische Verlobte am schnellsten nach Deutschland?
24.04.2008 um 15:31:38
 
Hallo,
nachdem ich hier http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1207215694/0 schon so freundliche Hilfe bekommen habe, jede Menge Informationen im Internet, durch die Gespräche mit dem Standesamt, dem Ausländeramt und dem Konsulat in Nowosibirsk bekommen habe, bin ich gerade ziemlich frustriert.

Eigentlich wollen wir in Deustchland heiraten, die Unterlagen sind auch so langsam alle zusammen, jedoch noch bei ihr und soweit ich das verstanden habe, ist der Weg:
1. Antrag auf Visum zum Zwecke der Eheschließung beim Konsulat
2. Einreichen der notwendigen Unterlagen beim Standesamt
3. Warten auf das OLG
4. OLG gib OK, Heiratstermin beim Standesamt, Ausländeramt gibt ok, Visum wird erteilt

Was daran stört ist, das darüber locker 6 - 12 Wochen ins Land gehen.
Mal abgesehen dem persöhnlichen Gefühlschaos hat das ggf. zur Konsequenz, das wir nicht mehr genug Zeit haben, ihren 10 jährigen Sohn, der noch kein Deutsch kann, ausreichend auf den Schulbetrieb in Deutschland vorzubereiten, was wichtig ist, da nach dem vierten Schuljahr die Empfehlungen für die weiterführenden Schulen ausgesprochen werden

Nun stellt sich mir seit heute nach dem Gespräch mit dem Ausländeramt die Frage, ob es vielleicht sinnvoll ist, in Russland zu heiraten und dann auf FzF gehen - in der Hoffnung, das auf diesem Wege sich der Zeitpunkt, wann meine Verlobte und ihr Sohn einreisen können deutlich verkürzen lässt - ist das die bessere Alternative?

Ohnehin verstehe ich die Vorschriften nicht: wir sind beide ledig, waren nie verheiratet - wenn der Standesbeamte feststellt, das aus seiner Sicht alle Unterlagen vorliegen, nur noch die Befreiung durch das OLG fehlt und ich außerdem eine Verpflichtungserklärung abgebe, das heißt kein Kostenrisiko besteht für den unwahrscheinlichen Fall, das sie wieder ausreisen muß - wieso ist es dann nicht erlaubt, das das Ausländeramt einer vorzeitigen Einreise zustimmt?

Oder ist das Ermessenssache?

Ach ja: für das Kind hat sie ein vom Notar beglaubigtes Schriftstück, in dem der Vater des Kindes allen Entscheidungen der Mutter unter anderem bzgl Aufenthaltsort oder möglicher Adoption (die nicht geplant ist) zustimmt.
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Antwort #1 - 24.04.2008 um 15:59:37
 
hal3390 schrieb am 24.04.2008 um 15:31:38:
Nun stellt sich mir seit heute nach dem Gespräch mit dem Ausländeramt die Frage, ob es vielleicht sinnvoll ist, in Russland zu heiraten und dann auf FzF gehen -... - ist das die bessere Alternative?  


Gerade, wenn es Dir um das Zeitliche geht: Wer soll das prognostizieren können? - Es würde ja bedeuten, dass Du dann nun Deinerseits alle Unterlagen für eine Hochzeit in Russland beibringen müsstest - die wären dort zu prüfen - würde das nicht jetzt ggf. sogar einen weiteren Zeitverlust bedeuten? Und das Visaverfahren müsste Deine Partnerin ja dann "trotzdem" durchlaufen.

hal3390 schrieb am 24.04.2008 um 15:31:38:
wieso ist es dann nicht erlaubt, das das Ausländeramt einer vorzeitigen Einreise zustimmt?  

Oder ist das Ermessenssache?  


Nein, Ermessenssache ist das nicht - die ABH kann nicht zustimmen, das würde ja letztlich das ganze Visaverfahren irgendwie obsolet machen.

hal3390 schrieb am 24.04.2008 um 15:31:38:
Was daran stört ist, das darüber locker 6 - 12 Wochen ins Land gehen.  


Bei diesem Zeitfenster seid Ihr, wenn es denn wirklich so funktionieren würde, außerordentlich gut bedient. Kürzer geht es, egal wie mans dreht, kaum.

hal3390 schrieb am 24.04.2008 um 15:31:38:
ihren 10 jährigen Sohn, der noch kein Deutsch kann, ausreichend auf den Schulbetrieb in Deutschland vorzubereiten, was wichtig ist, da nach dem vierten Schuljahr die Empfehlungen für die weiterführenden Schulen ausgesprochen werden  


Die Frage ist, ob er überhaupt gleich in die vierte Klasse eingegliedert werden kann - Ihr müsst so oder so darauf gefasst sein, dass er ggf. ein Jahr "verliert" - Ich kenne allerdings die Modalitäten nur aus meinem Umfeld hier - die Sache mit dem Förderunterricht (Deutsch) und wie die Eingliederung in den Schulbetrieb dann konkret erfolgt, hängt IMHO letztlich von den Bedingungen im jeweiligen Bundesland ab.   Hier ist es allerdings durchaus öfter so, dass neu einreisende Kinder mit Migrationshintergrund zunächst eine Klasse tiefer beginnen - für die meisten ist das aber hilfreich, es werden Überforderungen vermieden, und nachfolgend stehen die Chancen besser, als wenn man gleich zu Beginn zu viel gewollt hätte.

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Antwort #2 - 24.04.2008 um 16:21:50
 
Zitat:
Es würde ja bedeuten, dass Du dann nun Deinerseits alle Unterlagen für eine Hochzeit in Russland beibringen müsstest


Soweit man das der Konsulatsseite entnehmen kann, sind das:
- Ehefähigkeitszeugnis mit Apostille
- Meldebescheinigung (mit Angabe des Familienstandes) des Einwohnermeldeamtes, mit Apostille
- gültigen Reisepaß nebst Registrierungsstempel (ohne Apostille )
- bei Geschiedenen, beglaubigten Auszug aus dem Familienbuch oder Scheidungsurteil für mich nicht relevant, aber vielleicht trotzdem sicherer wenn ich es mitnehme???
- Geburtsurkunde (sollte vorsorglich in beglaubigter Kopie mitgebracht werden, auch wenn sie nicht von allen Standesämtern verlangt wird)

Zitat:
würde das nicht jetzt ggf. sogar einen weiteren Zeitverlust bedeuten?


Das eigentliche Problem ist doch, das Russland kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt, weshalb man das OLG braucht (gleich 3-5 Wochen) - in Deutschland eines zu bekommen dürfte, da ich wegen der geplanten Heirat ja bereits die Abschriften aus dem Familienbuch meiner Eltern habe, lediglich den Besuch des Standesamtes bedeuten.

Und die Unterlagen, die für die FzF vom Konsulat benötigt werden

http://www.nowosibirsk.diplo.de/Vertretung/nowosibirsk/de/01/Visabestimmungen/__...,

sind, soweit ich das bis jetzt verstehe, auch ohne weiteres zu beschaffen - oder habe ich etwas übersehen???
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Antwort #3 - 24.04.2008 um 16:37:22
 
hal3390 schrieb am 24.04.2008 um 16:21:50:
oder habe ich etwas übersehen???  


Nach meinem Eindruck nicht, letztlich haben aber die entsprechenden Behörden das letzte Wort (ich bin auch ein bisserl "gebranntes Kind" was Eheschließung im Ausland und Behörden betrifft  Zwinkernd).

Das Problem mit dem Ehefähigkeitszeugnis ist natürlich ein Argument, allerdings müsste das OLG auch beteiligt werden, wenn Russland Ehefähigkeitszeugnisse ausstellen würde - aber gut, zeitlich wäre das dann ggf. etwas anderes.

Sei es wie es sei, zu einem abschließenden, verbindlichen Rat kann und werde ich mich nicht "hinreißen" lassen - alle Eventualitäten lassen sich von hier aus sicher nicht wirklich würdigen.

Setz Dich, setzt Euch nicht zu doll unter Druck - das bringt am wenigsten. Wenn Deine Partnerin und das Kind erstmal hier sind, wird es auch Lösungen für die dann anstehenden Probleme geben.

Mir bleibt, Dir/Euch in diesem Sinne fest die Daumen zu drücken.


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Antwort #4 - 24.04.2008 um 17:12:24
 
Zitat:
allerdings müsste das OLG auch beteiligt werden, wenn Russland Ehefähigkeitszeugnisse ausstellen würde


Wieso???

Zitat:
Mir bleibt, Dir/Euch in diesem Sinne fest die Daumen zu drücken.


Herzlichen Dank.

Noch eine andere Frage: Kann es sein, das Russland nach der Hochzeit in Russland meiner Frau Probleme bei der Ausreise macht?
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Antwort #5 - 24.04.2008 um 17:21:46
 
hal3390 schrieb am 24.04.2008 um 17:12:24:
Das eigentliche Problem ist doch, das Russland kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt, weshalb man das OLG braucht (gleich 3-5 Wochen) - in Deutschland eines zu bekommen dürfte, da ich wegen der geplanten Heirat ja bereits die Abschriften aus dem Familienbuch meiner Eltern habe, lediglich den Besuch des Standesamtes bedeuten. 


Welchen Familienstand hat denn die Dame ?

Ledig oder geschieden ?

Dann wäre ein deutschs EFZ nur auszustellen wenn die Scheidung anerkannt wäre ... siehe dazu oben die FAQ Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #6 - 24.04.2008 um 17:22:45
 
hal3390 schrieb am 24.04.2008 um 16:21:50:
Soweit man das der Konsulatsseite entnehmen kann, sind das:
- Ehefähigkeitszeugnis mit Apostille
- Meldebescheinigung (mit Angabe des Familienstandes) des Einwohnermeldeamtes, mit Apostille
...

Ein Ehefähihkeitszeugnis kannst Du ja nicht bekommen - zumindest nicht, solange das OLG Deine Verlobte noch nicht befreit hat.
Allen mir bekannten Erfahrungsberichten über Hochzeiten in Russland (und das sind allein schon durch das Russland-Forum sehr viele) zur Folge, verlangen die russ. Standesämter eine dt. Aufenthaltsbescheinigung = Meldebescheinigung mit Familienstandsangabe.

In dem Forum hat sich jemand sehr viel Mühe gegeben, auf Deutsch zu beschreiben, wie man eine Eheschließung in RUS vorbereiten muss.

Ohnehin würde ich Dir empfehlen, Dich in diesem Forum genauer umzusehen, denn der Größte Teil der Mitglieder - wie z.B. auch ich - lebt schon lange in einer dt.-russ. Ehe; die meisten Paare davon in RUS, aber viele auch hier.
Besonderer Ansprechpartner im Russland-Forum dürfte für Dich der User "Norbert" sein, der schon lange mit seiner Frau in Novosibirsk lebt und auch viele Erfahrungen mit unserem Konsulat sowie mit den dortigen russ. Behörden hat.

Ansonsten möchte ich noch anmerken, dass man für eine Heirat in D IMHO erst dann das Visum zur Eheschließung beantragen kann und sollte, wenn alle Vorausstzungen für die geplante Heirat vorliegen und nicht als ersten Schritt.

Wie auch immer, ich würde an Eurer Stelle dennoch in D heiraten, da eine Heirat in RUS eigentlich nicht die Wartezeit für die FzF verkürzt.
Je nach dem wie ausgelastet und kooperationsbereit Deine ABH ist, könntest Du dabei "zweigleisig" fahren, und parallel zum Standesamtsverfahren die ABH darum bitten, die erforderlichen Prüfungen für die geplante FzF bereits jetzt einzuleiten.
Das muß zwar nicht funktionieren, kann aber.

Gruß,
Zeppelin

edit: oops, jetzt waren andere schneller
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Antwort #7 - 24.04.2008 um 18:48:05
 
@Zeppelin
@ronny

Kann es sein, das ihr was falsch verstanden habt: bei dem angesprochenen Ehefähigkeitszeugnis geht es um das, das ich benötige (lt. Konsulatsinformation) wenn wir in Russland heiraten und darum, das ich dieses EFZ, das ich für die Heirat in Russland benötige, deutlich schneller bekomme.

Oder verstehe ich euch nicht?

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Antwort #8 - 24.04.2008 um 18:50:35
 
hal3390 schrieb am 24.04.2008 um 18:48:05:
Oder verstehe ich euch nicht?


Ich fürchte schon, denn das EFZ für die Ehe in Russland erhältst Du nur wenn die Dame ledig ist. Sollte sie bereits geschieden sein, stünde vor der Ausstellung eines EFZ durch den deutschen Standesbeamten noch die Anerkennung des Scheidungsurteils in Deutschland. Ohne Anerkennung kein EFZ...

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Antwort #9 - 24.04.2008 um 18:52:16
 
@Zeppelin
Zitat:
Wie auch immer, ich würde an Eurer Stelle dennoch in D heiraten, da eine Heirat in RUS eigentlich nicht die Wartezeit für die FzF verkürzt.

Wieso nicht? Wenn wir verheiratet sind, fällt auf jeden Fall schon mal die Geschichte mit dem OLG weg - oder nicht? Was wird denn sonst noch geprüft?
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Antwort #10 - 24.04.2008 um 18:57:03
 
hal3390 schrieb am 24.04.2008 um 18:52:16:
Was wird denn sonst noch geprüft?


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Antwort #11 - 24.04.2008 um 18:58:07
 
Zitat:
Ich fürchte schon, denn das EFZ für die Ehe in Russland erhältst Du nur wenn die Dame ledig ist. Sollte sie bereits geschieden sein, stünde vor der Ausstellung eines EFZ durch den deutschen Standesbeamten noch die Anerkennung des Scheidungsurteils in Deutschland. Ohne Anerkennung kein EFZ...


Ok - das ist kein Problem, wir waren beide noch nicht verheiratet -wie muß ich das nachweisen?
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Antwort #12 - 24.04.2008 um 19:00:58
 
schweitzer schrieb am 24.04.2008 um 16:37:22:
allerdings müsste das OLG auch beteiligt werden, wenn Russland Ehefähigkeitszeugnisse ausstellen würde

schweitzer, da täuschst Du Dich, das OLG ist nur zuständig, um vom Erfordernis eines EFZ zu befreien. Wenn ein EFZ vorliegt (und der Standesbeamte damit einverstanden ist), muss ich keinesfalls zum OLG.

Zeppelin schrieb am 24.04.2008 um 17:22:45:
Ein Ehefähihkeitszeugnis kannst Du ja nicht bekommen - zumindest nicht, solange das OLG Deine Verlobte noch nicht befreit hat. 

hal3390 schrieb am 24.04.2008 um 18:48:05:
bei dem angesprochenen Ehefähigkeitszeugnis geht es um das, das ich benötige 

Ja, und dafür brauchst zwar nicht ein EFZ von ihr oder die Befreiung von ihr aber doch eine Bescheinigung von ihr über ihren Familienstand, die muss wieder apostilliert/übersetzt werden usw. Ein EFZ bezieht sich immer auf eine ganz konkrete angestrebte Ehe. Das ist keine "marriage license", die du mal eben im Vorbeigehen mitnehmen kannst auf dem Standesamt.
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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Antwort #13 - 24.04.2008 um 19:01:03
 
ronny schrieb am 24.04.2008 um 18:57:03:


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Sie kann sehr gut deutsch.
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Antwort #14 - 24.04.2008 um 19:03:39
 
Zitat:
Ja, und dafür brauchst zwar nicht ein EFZ von ihr oder die Befreiung von ihr aber doch eine Bescheinigung von ihr über ihren Familienstand, die muss wieder apostilliert/übersetzt werden usw. Ein EFZ bezieht sich immer auf eine ganz konkrete angestrebte Ehe. Das ist keine "marriage license", die du mal eben im Vorbeigehen mitnehmen kannst auf dem Standesamt.


Reicht da eine vom Notar beglaubigte und mit Apostille versehene eidesstattliche Erklärung?
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