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Wieviel personenbezogene Daten der Ausländer braucht das Land (Privatrecht)? (Gelesen: 3.113 mal)
zayebis
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Russland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wieviel personenbezogene Daten der Ausländer braucht das Land (Privatrecht)?
22.04.2008 um 14:27:28
 
Hallo,

heute antwortet mir ein Kaufhaus auf meinen Antrag über die Eröffnung eines Kundenkontos, dass es für die Bearbeitung unbedingt meine UNbefristete Aufenthaltsgenehmigung braucht. Allein die Einwilligung für die SCHUFA-Auskunft oder eine Kopie der Vorderseite meines Reisepasses und die amtliche Meldebestätigung haben nicht ausgereicht.

Mich interessiert eigentlich "wieso?" Ich kann zwar den Nachweis erbringen, aber interessiere mich, ob die Frage überhaupt in Ordnung ist. Warum muss es unbedingt eine unbefristete Erlaubnis sein? In meinen Augen bietet eine unbefristete Aufent.Genehmigung im Vergleich zu einer befristeten kaum mehr Sicherheit im Bezug auf die Bonität oder die Kreditwürdigkeitsprüfung (wobei ich kein Kredit beantragt habe).

Meine Frage: Wieviel personenbezogene Daten darf man bei Ausländern im privatrechtlichen Zusammenhängen erfordern? Spezieller Anwendungsfall: Kontoeröffnung und Kreditvergabe. Was sagt dazu der Datenschutz? Unterliegen die Angaben über den Aufenthaltsstatus dem Datenschutz?

Für ein Paar einschlägiger Tipps und Literatur/Internet-Quellen wäre ich sehr dankbar.

Liebe Grüße,
zayebis
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SigSag
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
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Antwort #1 - 22.04.2008 um 14:55:46
 
zayebis schrieb am 22.04.2008 um 14:27:28:
In meinen Augen bietet eine unbefristete Aufent.Genehmigung im Vergleich zu einer befristeten kaum mehr Sicherheit im Bezug auf die Bonität oder die Kreditwürdigkeitsprüfung (wobei ich kein Kredit beantragt habe).


Aber im Bezug auf Pfändbarkeit.

zayebis schrieb am 22.04.2008 um 14:27:28:
Wieviel personenbezogene Daten darf man bei Ausländern im privatrechtlichen Zusammenhängen erfordern?


Fordern kann man eine Menge. Ob das vertretbar ist ist eine andere Frage. Werden die geforderten Daten nicht erbracht wird einem verwehrt werden, was man will. Natürlich wird die Ablehnung dann anders begründet. Schliesslich will man sich ja nicht strafbar machen Zwinkernd


SigSag
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"Zur-Habe-Name" ist keine persönliche Aushändigung im Sinne dieses Eigentumsvorbehalts.
 
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zayebis
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Russland
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Antwort #2 - 22.04.2008 um 15:05:53
 
SigSag schrieb am 22.04.2008 um 14:55:46:
Aber im Bezug auf Pfändbarkeit. 


Hmm, du verwechselst vermutlich den Titel mit der amtlichen Meldung (= Adresse, an der man pfänden kann).

Trotzdem danke für eine schnelle Antwort.
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maki
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laie!


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Antwort #3 - 22.04.2008 um 15:13:51
 
Du könntest ja bald wieder abreisen, dass ist es was er meinte.
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zayebis
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Russland
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Antwort #4 - 22.04.2008 um 15:18:34
 
Also mich würde nach wie vor, nicht das, was man verlangen "kann", sondern "darf".

Unter anderem lese ich im §4(3) BDSG:

"(3) 1Werden personenbezogene Daten beim Betroffenen erhoben, so ist er, sofern er nicht bereits auf andere Weise Kenntnis erlangt hat, von der verantwortlichen Stelle über

1.
    die Identität der verantwortlichen Stelle,
2.
    die Zweckbestimmungen der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung und
3.
    die Kategorien von Empfängern nur, soweit der Betroffene nach den Umständen des Einzelfalles nicht mit der Übermittlung an diese rechnen muss,

zu unterrichten. 2Werden personenbezogene Daten beim Betroffenen aufgrund einer Rechtsvorschrift erhoben, die zur Auskunft verpflichtet, oder ist die Erteilung der Auskunft Voraussetzung für die Gewährung von Rechtsvorteilen, so ist der Betroffene hierauf, sonst auf die Freiwilligkeit seiner Angaben hinzuweisen. 3Soweit nach den Umständen des Einzelfalles erforderlich oder auf Verlangen, ist er über die Rechtsvorschrift und über die Folgen der Verweigerung von Angaben aufzuklären."

Eine Unterrichtung über den Zweck und die Kategorien der Empfänger der Angabe über meinen Aufenthaltsstatus erfolte nicht.
Wäre das ein guter Grund, das Kaufhaus abmahnen zu lassen?
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Ralf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Antwort #5 - 22.04.2008 um 15:31:22
 
zayebis schrieb am 22.04.2008 um 15:18:34:
Wäre das ein guter Grund, das Kaufhaus abmahnen zu lassen? 

Glaube ich eher nicht. Du musst ja deine persönlichen
Daten nicht heraus rücken. Das Kaufhaus muss dir aller-
dings auch kein Kundenkonto einräumen.

Das Ganze nennt sich dann Vertragsfreiheit.
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schweitzer
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Antwort #6 - 22.04.2008 um 15:40:23
 
zayebis schrieb am 22.04.2008 um 15:18:34:
Wäre das ein guter Grund, das Kaufhaus abmahnen zu lassen?


Wird schwer werden in diesem Forum eine Antwort auf Deine Frage zu bekommen. - Es gibt aber in jedem Bundesland Datenschutzbeauftragte, ggf. solltest Du Dich mit Deinem Anliegen mal an den für Dein Bundesland zuständigen wenden. -

Nach Deinem Profil zu urteilen, lebst Du in Sachsen, die Kontaktdaten zu "Deinem" Beauftragten findest Du
hier
(blaues bitte anklicken!).

=schweitzer=
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zayebis
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Staatsangehörigkeit: Russland
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Antwort #7 - 22.04.2008 um 15:45:11
 
maki schrieb am 22.04.2008 um 15:13:51:
Du könntest ja bald wieder abreisen, dass ist es was er meinte.


ich kann doch auch sehr schnell mit dem unbefristeten Aufenthaltstitel abreisen.
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maki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #8 - 22.04.2008 um 15:51:40
 
zayebis schrieb am 22.04.2008 um 15:45:11:
ich kann doch auch sehr schnell mit dem unbefristeten Aufenthaltstitel abreisen.

Eine Niederlassungerlaubnis wird eben als Zeichen gewertet, dass du dich hier niedergelassen hast.

Garantien gibt es nie, sind schon Leute von heute auf morgen aus D auf nimmer wiedersehen abgereist, auch deutsche Staatsbürger.

Irgendwo muss man doch eine Grenze ziehen, bleibt jedem selbst überlassen mit wem er geschäfte macht, solange es nicht gegen das AGG und die guten Sitten verstösst, ist das vollkommen in Ordnung.
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zayebis
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Russland
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Antwort #9 - 22.04.2008 um 16:07:03
 
Vielen Dank, schweitzer. Ich merk schon, dass andere Forumsmitglieder überhaupt Schwierigkeit haben, auf das Problem einzugehen.

Dann werde ich die Datenschutzler bemühen und hier darüber berichten, wenn da was rauskommt.

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Muleta
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Antwort #10 - 22.04.2008 um 16:49:22
 
zayebis schrieb am 22.04.2008 um 15:18:34:
Eine Unterrichtung über den Zweck und die Kategorien der Empfänger der Angabe über meinen Aufenthaltsstatus erfolte nicht.


lies doch einfach mal das Kleingedruckte. Da steht normalerweise ein übliches Blabla  zum Zweck (Abwicklung des Kundenkontos, Kreditsicherung). Da die Daten wohl nicht weitergegeben werden, ist eine Angabe der (weiteren) Empfänger überflüssig.

Muleta
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