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ABH verlangt staendig neue Unterlagen für Befristung (Gelesen: 1.999 mal)
oki
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13.04.2008 um 15:09:01
 
Hallo Leute,

ich bin langsam mit meinem Latein am Ende!
Seit fast einem Jahr versuchen meine Frau und ich meine Ausweisung,von der Abh,befristen zu lassen.Leider ohne Erfolg!
Ein paar Hintergrundinformationen zu meiner (leider)katastrophalen Vergangenheit:1998 zu mehrjaehrigen Haftstrafe(Beschaffungskrimin.)+Therapie verurteilt.1998 Ausweisung bekommen.2002,kurz vor Therapiebeginn,seitens Staatsanwaltschaft angeboten bekommen,Therapie nicht machen
zu müssen und vorzeitig nach Para. 456a entlassen zu werden.İch habe abgelehnt und pochte auf die Therapie.Therapie gemacht und ende 2004(nach Para.57) auf Bewaehrung entlassen.Zur Abh gegangen,GÜB abgeholt und freiwillig ausgereist.2005 meine Frau geheiratet.Januar 2006 eine (wundervolle) Tochter bekommen.Frau und Tochter deutsch.
Seit Mitte letzten Jahres kümmern wir uns um die Befristung.Alle 3 Monate bekommen wir Post von der Abh(ich habe mittlerweile die 3. Sachbearbeiterin!),wo neue Unterlagen verlangt werden.Heiratsurkunde;Geburtsurkunde von unserer Tochter;pol. Führungszeugnis;Drogenscreening;Stellungsnahme von meinem Bewaehrungshelfer,dass ich alle Auflagen des Gerichts erfüllt habe;Arbeitsbescheinigung;Aufenthaltsbescheinigung;etc.!
Gestern kam wieder Post von der Abh,wieder neue Sachbearbeiterin.Und diesmal wollen sie eine Erklaerung von meiner Frau,''dass die Ehe mit ihrem Mann im Bundesgebiet geführt werden soll''!Die Erklaerung soll umgehend an meine Sachbearbeiterin zugesandt werden oder meine Frau soll persönlich bei der Abh vorbeikommen,und die Erklaerung abgeben.
Ah ja,einen Anwalt haben wir ja auch.Er war leider alles andere als hilfreich.Das einzige,worin er gut ist,ist meiner Frau falsche Hoffnungen zu machen...''2008 wird ihr Mann wiedereinreisen''!Wir angagierten ihn in der Hoffnung,dass er uns Laien Ratschlaege gibt,welche Unterlagen wir benötigen,dass die Befristung eventuell verkürzen kann.İch musste selber recherschieren,welche Unterlagen ich noch benötigen könnte.Sein Kommentar war:''ah Super das sie daran gedacht haben''!Und der Witz ist ja,dass meine Frau,die jetzt verlangte Erklaerung bereits vor 3 Monaten beim Anwalt vorsichtshalber mitabgegeben hat,damit dieser es an die Abh weiterleitet,für den Fall,dass sie es brauchen!!!

İch werde dem Anwalt jetzt kündigen und den Rest selber in die Hand nehmen.Wir wollen nur endlich Gewissheit haben und ein Datum genannt bekommen,damit wir die Zukunft planen können.Unser grösster Wunsch ist es(bevor ich in das ''Viagraalter'komme),nochmal Eltern zu werden.Aber nicht unter diesen Umstaenden.

Welche Unterlagen bis jetzt eingereicht wurden,habe ich ja oben aufgezaehlt.Meine Frage waere,ob ich vielleicht noch (sicherheitshalber) irgendwelche weiteren Unterlagen mitschicken sollte,z.b. Flugtickets,Telefonrechnungen usw.
Entschuldigung das der Tread so lang geworden ist.

LG Oki
 
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C-emil
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Antwort #1 - 13.04.2008 um 17:17:04
 
@oki

wenn ich deinen beitrag lese kommt es mir vor als wäre es mein fall (bis auf Drogensucht und Therapie)
das ist leider so !
es wird dir niemand hier ne antwort geben die z.b lautet die ABH hat dazu kein recht es ist ermessensache vom Sachbearbeiter bla bla bla

wenn ein kunde der wie du und ich wegen einer Straftat mit einer ABH zutun hat muss bringen was die wollen,ob mann das nun Schikane nennen soll ist ne frage für sich (manchmal dachte ich auch drann) aber bringt dich nicht weiter.

als nächstet kommt eine Befristung die dir nicht passen wird ist nun mal so  unentschlossen

gruß C-emil



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ManuN80
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Antwort #2 - 14.04.2008 um 00:10:45
 
Hallo oki!

Ich selbst kann Dir leider keine Tipps geben, da ich selbst am Anfang stehe und für meinen Mann erst noch eine Befristung beantragen muss.

Aber ich kann sehr gut mit Euch fühlen und wünsche Euch alles erdenklich Gute und viel Glück, so dass ihr bald zusammen sein könnt!

Ich drück Euch die Daumen!

LG,
Manu.
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Die klimatischen Bedingungen in der Hölle sind sicher unerfreulich, aber die Gesellschaft dort wäre von Interesse!
 
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Mick
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Antwort #3 - 14.04.2008 um 07:19:08
 
Moin,
@C-emil und @ManuN80:
Spart Euch bitte derartige Posts, die bringen
niemanden weiter.

oki schrieb am 13.04.2008 um 15:09:01:
Meine Frage waere,ob ich vielleicht noch (sicherheitshalber) irgendwelche weiteren Unterlagen mitschicken sollte,z.b. Flugtickets,Telefonrechnungen usw. 

Naja, bei der Konstellation wird wohl kaum eine
Scheinehe vermutet werden. Auf der anderen
Seite: Ab in die Handtasche damit und bei Be-
darf zücken.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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oki
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Antwort #4 - 14.04.2008 um 19:06:12
 
@C-emil
Aergerlich ist,dass sich das ganze so lange rauszögert,bis endlich mal ein Datum(Einreisesperre) faellt.
Aber andererseits bin ich froh darüber,dass Bescheinigungen wie z.b. Drogenscreening,Führungszeugnis verlangt werden.Wie will man sonst nachweisen,dass man nun ein straffreies Leben führt...
Wenn ich es richtig verstanden habe,ist die Abh gar nicht verpflichtet,solche Nachweise zu verlangen.Das ist normalerweise der Job des Antragstellers,alles was zu seinen Gunsten spricht vorzubringen,um dadurch eine eventuell kürzere Einreisesperre zu erreichen.

Aber das von der Ehefrau eine ''Erklaerung,dass die Ehe in BRD geführt werden soll'',verlangt wird,davon höre ich zum ersten Mal.Vielleicht will man dadurch auch nur sehen,ob seitens der Ehefrau noch weiterhin das İnteresse besteht,die Ehe aufrecht zuerhalten,oder sie es sich zwischenzeitlich vielleicht anders überlegt hat.
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