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Ausweisung oder Abschiebung (Gelesen: 4.092 mal)
Roxy
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14.04.2008 um 15:39:52
 
Hallöchen ihr Lieben,

ich wollte mal fragen in wie weit ihr euch damit auskennt. Mein Freund kam mit 4 Jahren nach Deutschland. Er hat sich dann als er älter wurde ziemlich daneben benommen und saß nach einem Einbruch in ner Schule und einem Raub im Knast. Als er entlassen wurde wurde er auch ausgewiesen. 1 Jahr später ist er illegal nach Deutschland eingereist und hat wieder mist gemacht. Nach erneutem Knast aufenthalt und einer abgeschlossenen Therapie ist er jetzt wieder in Marokko. Ihn betreffen soweit ich weiß die §§ 54, 55 und 58 auf jedenfall. Gibt es denn eine Chance, dass er jemals nach Deutschland zurück kann?      

                                         Danke, knutschi Roxy
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 14.04.2008 um 15:43:01
 
Ich sach mal ganz pauschal; in absehbarer Zeit wohl kaum.

Für eine Rückkehr müssen die Abschiebungskosten erstattet und die Einreisesperren befristet werden. Die Befristung ist von siener Hartnäckigkeit, illegal einzureisen und seinen Straftaten abhängig.

Selbst wenn befristet wurde, braucht er immer noch ein Visum für die Einreise, welches ihm wahrscheinlich auf Grund seiner Historie, nur erteilt wird, wenn ein wirklich trifftiger Grund vorläge.

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Roxy
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Antwort #2 - 14.04.2008 um 15:50:02
 
also die hälfte seiner Familie ist noch hier und wo muß man das denn machen, also diesen Antrag stellen. Sagen die einem vorher wie teuer das werden könnte? Gut aber er hat sich jetzt echt geändert. Zum Glück!
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Antwort #3 - 14.04.2008 um 15:53:30
 
Roxy schrieb am 14.04.2008 um 15:50:02:
also diesen Antrag stellen

Bei der Behörde, die ihn ausgeweisen und/oder abgeschoben hat

Roxy schrieb am 14.04.2008 um 15:50:02:
Sagen die einem vorher wie teuer das werden könnte?

Wenn du vorher danach fragst....

Roxy schrieb am 14.04.2008 um 15:50:02:
Gut aber er hat sich jetzt echt geändert

Das wollen wir doch alle hoffen...

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Antwort #4 - 14.04.2008 um 15:56:09
 
Hihi du bist ja lustig.  Hmmm okay das muß ich mit ihm klären welche Behörde das war. Wohl die wo er als letztes im Knast saß oder ist es die von der Stadt in der er eigentlich gemeldet ist. Weißt du das zufällig? Mensch du kennst dich ja aus. Respekt!
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Antwort #5 - 14.04.2008 um 16:00:31
 
Roxy schrieb am 14.04.2008 um 15:56:09:
Hihi du bist ja lustig.

Finden nicht alle hier

Roxy schrieb am 14.04.2008 um 15:56:09:
Wohl die wo er als letztes im Knast saß oder ist es die von der Stadt in der er eigentlich gemeldet ist.

Beiden Ausländerbehörden müssten Vorgänge haben und können dir auf Nachfrage sagen, wer dafür die zuständige ABH ist.
Vollmacht von deinem Freund ausstellen lassen, sonst kriegst du keine Auskünfte.

Roxy schrieb am 14.04.2008 um 15:56:09:
Mensch du kennst dich ja aus. 

berufsbedingt sollte dies schon so sein...

Roxy schrieb am 14.04.2008 um 15:56:09:
Respekt! 

Danke

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Roxy
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Antwort #6 - 14.04.2008 um 16:11:28
 
Okay danke dann hast du mir echt schon viel geholfen. Ich fliege ende des Monats noch nach Marokko dann kann er mir die Vollmacht ja ausstellen. Auf was muß ich denn dabei achten. Muß das irgendwie beglaubigt werden. Die kosten sind bei einer Abschiebung doch sicher nicht ganz so hoch oder? Was fließen denn da für kosten mit rein?

Danke danke vielmals!!!
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Antwort #7 - 14.04.2008 um 16:19:24
 
Roxy schrieb am 14.04.2008 um 16:11:28:
Auf was muß ich denn dabei achten.

Beispiel:
Name, Vorname                             Marokko, den


Ich, (Name, Vorname, Geburtsdatum), zuletzt wohnahft in ... zur Zeit wohnhaft in Marokko, bevollmächtige   ... (Roxy) , meine ausländerrechtlichen Angelegenheiten in der Budnesrepublik Deutschland bei den Ausländerbehörden wahrzunehmen.

Unterschrift


Die vielen Daten dienen dazu, ihn eindeutig zu identifizieren.

Roxy schrieb am 14.04.2008 um 16:11:28:
Muß das irgendwie beglaubigt werden

Nicht nötig

Roxy schrieb am 14.04.2008 um 16:11:28:
Die kosten sind bei einer Abschiebung doch sicher nicht ganz so hoch oder? Was fließen denn da für kosten mit rein?   

Das kann ganz unterschiedlich sein. Da er aus der Strafhaft heraus abgeschoben wurde, wird es schon mal billiger. Anders wäre es bei Abschiebungshaft. Erstattungspflichtig sind
- Flugkosten
- Abschiebungshaft
- Passbeschaffungskosten (incl. evtl. Vorführungen)
- Personal- und Transportkosten zu Botschaften/Flughafen
- Kosten für (Sicherheits-) Begleiter oder Arzt (Personal-/Flug-/Hotelkosten, etc.)

ja, mehr fällt mir auf die Schnelle nciht ein.

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Antwort #8 - 14.04.2008 um 16:29:10
 
Okay dann kann es so teuer nicht werden denn er wurde ja nicht begleitet sondern ist ganz brav alleine geflogen. Gut dann noch ein letztes bevor ich zur Arbeit muß, habe nämlich Nachtschicht. Wie wird denn der Antrag auf Befristung gestellt. Macht das er oder wird das alles nur über einen Anwalt geregelt? Wenn ja gibt es einen den man empfehlen kann im Raum Frankfurt? (Könnte ja sein  Laut lachend) Ich hab gelesen das die se Befristung ab dem Tag der Ausweisung läuft. Die war schon 2004, aber danach ist er nochmal illegal eingereist und bekam erneut diese Ausweisung. (nur Ausweisung nicht Abschiebung) Ab wann ist das also genau gültig? oder doch erst ab dem Tag der Antragstellung.
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Antwort #9 - 14.04.2008 um 16:46:00
 
Hi Roxy,

wenn Du eine Vollmacht hast, kannst Du den Antrag bei der ABH stellen.
Für die Antragsstellung ist es nicht erforderlich, sich von einem Rechtsanwalt
vertreten zu lassen.

Die Befristung zählt ab dem Tag der nachweislichen Ausreise aus dem Bundesgebiet.

ende
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Antwort #10 - 14.04.2008 um 16:49:24
 
Ich danke euch 2en ihr seid echt ne Hilfe!  Augenrollen
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Antwort #11 - 14.04.2008 um 17:09:11
 
Roxy schrieb am 14.04.2008 um 16:49:24:
Ich danke euch 2en ihr seid echt ne Hilfe!  Augenrollen


Du hast die zutreffende Bemerkung:

Zitat:
Ich sach mal ganz pauschal; in absehbarer Zeit wohl kaum.


aber schon gelesen und zur Kenntnis genommen, oder?

Muleta
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Antwort #12 - 14.04.2008 um 17:40:50
 
Muleta schrieb am 14.04.2008 um 17:09:11:
Du hast die zutreffende Bemerkung:
Zitat von proll am Heute um 15:43:01:
Ich sach mal ganz pauschal; in absehbarer Zeit wohl kaum.
aber schon gelesen und zur Kenntnis genommen, oder?
 


.... ich denke schon, dass Roxy bei der Vorgeschichte nicht von
einer Befristung auf Sofort ausgegangen ist...

ende
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Roxy
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Antwort #13 - 15.04.2008 um 06:48:15
 
Ja das ist schon klar, dass sich das alles noch ewig ziehen kann aber man muß ja mal anfangen sich drum zu kümmern und hey die Ausweisung war auch schon vor 4 Jahren... Immer positiv denken
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Antwort #14 - 15.04.2008 um 13:40:51
 
Zak schrieb am 14.04.2008 um 16:46:00:
Die Befristung zählt ab dem Tag der nachweislichen Ausreise aus dem Bundesgebiet

Roxy schrieb am 14.04.2008 um 16:29:10:
Die war schon 2004, aber danach ist er nochmal illegal eingereist und bekam erneut diese Ausweisung.

Roxy schrieb am 15.04.2008 um 06:48:15:
hey die Ausweisung war auch schon vor 4 Jahren... Immer positiv denken 


Hi Roxy,
du hast da etwas falsch verstanden.Da dein Freund nach 2004 illegal eingereist ist,ist 2004 nicht mehr Massgebend.Wenn befristet wird,zaehlt die Zeit nunmehr ab seiner letzten Ausreise.
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