Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Lohnsteuerkarte zurückbekommen (Gelesen: 3.095 mal)
Aletheia
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


hoch lebe i4a!


Beiträge: 252
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Lohnsteuerkarte zurückbekommen
06.04.2008 um 02:02:52
 
Guten Morgen, Gemeinde.

Ist es gängig, dass ein Arbeitgeber über 5 Wochen braucht die Lohnsteuerkarte seines ehemaligen Arbeitnehmers raus zu rücken?...
Ist er verpflichtet das wichtige Blättchen in einem bestimmten Zeitrahmen zurück zu geben?

Kann der Arbeitswillige ein Duplikat von der Lohnsteuerkartenstelle für die neue Arbeitsstelle bekommen?...



...
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 06.04.2008 um 02:15:29 von Aletheia »  

Ubi pater sum, ibi patria.&&...
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Lohnsteuerkarte zurückbekommen
Antwort #1 - 06.04.2008 um 09:55:58
 
Aletheia schrieb am 06.04.2008 um 02:02:52:
Ist es gängig, dass ein Arbeitgeber über 5 Wochen braucht die Lohnsteuerkarte seines ehemaligen Arbeitnehmers raus zu rücken?  

Das ist noch nicht aussergewöhnlich lang. Das hängt ganz davon ab, mit welchem Lohnabrechnungsprogramm er arbeitet und wie die innerbetriebliche Organisation ist. Bevor ein Arbeitgeber die Lstkarte zurückgeben kann, sind eine Reihe von administrativen Abschlussarbeiten notwendig. Auf diese im einzelnen einzugehen würde dich auch nicht weiterbringen. Er ist sicherlich verpflichtet, die Lstkarte wieder zurückzugeben. Eine festgesetzte Frist gibt es aber nicht.

Aletheia schrieb am 06.04.2008 um 02:02:52:
Kann der Arbeitswillige ein Duplikat von der Lohnsteuerkartenstelle *für die neue Arbeitsstelle bekommen?

Der alte Arbeitgeber hat folgende Möglichkeiten:
1. Er kann dir eine Kopie  der Originallstkarte geben
2. Er kann dir eine Bescheinigung darüber ausstellen, welche Angaben in der Lstkarte stehen (Lst-klasse, Familienstand, Anzahl der Kinder, Religionszugehörigkeit; eingetragener Freibeitrag)

Ein Duplikat in Form einer Ersatzlstkarte bekommst du nur von der Gemeinde- oder Stadtverwaltung, aber nur dann, wenn die Originallstkarte verloren gegangen ist. Eine Ersatzlstkarte ist allerdings gebührenpflichtig und die Ausstellung einer solchen wird i.d.R. auch dem Finanzamt gemeldet.

* Die Lohnsteuerkartenstelle wäre die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, die die Lstkarte ausstellt.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aletheia
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


hoch lebe i4a!


Beiträge: 252
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Lohnsteuerkarte zurückbekommen
Antwort #2 - 06.04.2008 um 12:48:01
 

Hi, Trixie (wieder mal ...),
....

trixie schrieb am 06.04.2008 um 09:55:58:
2. Er kann dir eine Bescheinigung darüber ausstellen, welche Angaben in der Lstkarte stehen (Lst-klasse, Familienstand, Anzahl der Kinder, Religionszugehörigkeit; eingetragener Freibeitrag)


Sind diese Angaben auch aus der letzten Lohnabrechnung ersichtlich
und dürfte der neue AGeber aufgrund von diesen den Lohn abrechnen?

Zum Seitenanfang
  

Ubi pater sum, ibi patria.&&...
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Lohnsteuerkarte zurückbekommen
Antwort #3 - 06.04.2008 um 13:21:12
 
Aletheia schrieb am 06.04.2008 um 12:48:01:
Sind diese Angaben auch aus der letzten Lohnabrechnung ersichtlich  

Ja! Es ist nur nachvollziehbar, nach welchen Vorgaben der letzte Monat abgerechnet wurde.

Aletheia schrieb am 06.04.2008 um 12:48:01:
dürfte der neue AGeber aufgrund von diesen den Lohn abrechnen?  

Steuerrechtlich nein! Es könnten sich z.B. die Lstklasse oder auch eingetragene Freibeträge geändert haben, die bei der letzten Lohnabrechnung noch nicht berücksichtigt wurden, da der frühere AG dies übersehen/nicht gewußt hat.

Bei fehlender Lohnsteuerkarte müßte der AG nach Lstklasse VI abrechnen. Der AG haftet für die richtige Abführung der Lststeuer an das Finanzamt. Rechnet er mit einer Lstklasse ab, deren Nachweis er nicht führen kann, ist das gleichbedeutend einer Steuerhinterziehung.

Sozialversicherungtechnisch fehlen ihm die Vortragswerte der bisher abgerechneten Zeiträume, so dass z. B. ein Gehalt als sozialversicherungspflichtig abgerechnet wird, obwohl der Arbeitnehmer bereits über der Beitragsbemessungsgrenze liegt.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aletheia
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


hoch lebe i4a!


Beiträge: 252
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Lohnsteuerkarte zurückbekommen
Antwort #4 - 06.04.2008 um 22:31:02
 
Dankeschön, Trixie.

Ganz unabhängig von diesem Fall mit dem Jobwechsel,
dachte ich dass folgendes:
trixie schrieb am 06.04.2008 um 13:21:12:
Bei fehlender Lohnsteuerkarte müßte der AG nach Lstklasse VI abrechnen.
Der AG haftet für die richtige Abführung der Lststeuer an das Finanzamt. Rechnet er mit einer Lstklasse ab, deren Nachweis er nicht führen kann, ist das gleichbedeutend einer Steuerhinterziehung.


nicht unbedingt gilt.

Nämlich wenn der AG nicht gewechselt wird,
sondern ein neues Kalenderjahr einbricht
(so ganz ohne Voranmeldung, ähäm)

und aus irgendeinem Grund die neue LSkarte noch nicht vorliegt.

Da sei's möglich nach Angaben des Vorjahres
bis zu 3 Monaten abzurechnen,
erst danach müsse man Klasse VI anwenden.

Weiß nicht ob's stimmt, bin immer zu zeitig mit meiner LSkarte um so etwas zu erproben.


Zum Seitenanfang
  

Ubi pater sum, ibi patria.&&...
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Lohnsteuerkarte zurückbekommen
Antwort #5 - 07.04.2008 um 09:55:03
 
Aletheia schrieb am 06.04.2008 um 22:31:02:
... und aus irgendeinem Grund die neue LSkarte noch nicht vorliegt.  

Die Lstkarten werden i.d.R. von den Kommunen spätestens Ende Oktober Anfang November an den Steuerbürger verschickt. Ist diese also im Dezember immer noch eingetroffen, sollte man schon einmal selber nachfragen und evtl. eine Ersatzlstkarte beantragen.

Aletheia schrieb am 06.04.2008 um 22:31:02:
Da sei's möglich nach Angaben des Vorjahres  
bis zu 3 Monaten abzurechnen,  
erst danach müsse man Klasse VI anwenden.  

Wenn der Arbeitgeber so verfährt - was allerdings nicht richtig ist - trägt er das Risiko alleine, wenn sich Angaben in der Lstkarte geändert haben, da er nur drei Monate rückwirkend falsch berechnete Sozialversicherungsbeiträge und Steuern vom Arbeitnehmer einfordern kann. Ein nachträgliches Berechnen der richtigen Abgaben führt zu einem verhältnismäßigen hohen Aufwand, besonders wenn dies im 1. Quartal des Jahres passiert.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aletheia
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


hoch lebe i4a!


Beiträge: 252
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Lohnsteuerkarte zurückbekommen
Antwort #6 - 09.04.2008 um 00:26:18
 
Danke, Trixie!


Glaube kaum, dass jetzt noch jemand antworten kann,
es sei denn es ist noch jemandem passiert, dass die LSkarte nicht auffindbar war- beim AG!

Nicht bei ihm, nicht beim Steuerberater.
Da muss dann der Ersatz beantragt werden.

Muss dazu ein Bescheid des alten AGs über den Verlust vorliegen?
Können Nachteile daraus entstehen, dass der AG die LSKarte behält
(irgendwo muss sie sein)?
Ich denke da ganz konkret an die Möglichkeit, dass er den AN gar nicht abmeldet (zu welchem Zweck auch immer). Gibt es eine Möglichkeit für den AN sich dagegen abzusichern? Eine schriftliche Erklärung über die Abmeldung wird wahrscheinlich an Unmöglichkeit grenzen, wenn nach bisherigen Gepflogenheiten des AGs zu urteilen ist.

Bitte nicht lachen,
mir ist der Chaosladen suspekt geworden
und in meinen Jobs stecke ich schon ewig, habe (zum Glück) keine Erfahrungen mit so einem Gewusel wie er dort zu gange sein scheint.

Zum Seitenanfang
  

Ubi pater sum, ibi patria.&&...
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Lohnsteuerkarte zurückbekommen
Antwort #7 - 09.04.2008 um 00:39:36
 
Zitat:
Glaube kaum, dass jetzt noch jemand antworten kann,

Dafür stellst du ja immer neue Fragen.  Laut lachend

Aletheia schrieb am 09.04.2008 um 00:26:18:
Muss dazu ein Bescheid des alten AGs über den Verlust vorliegen?  

Nein! Wenn der Arbeitnehmer im Rahmen seiner Steuerklärung eine Einkommensbescheinung (als Ersatz für die verschwundene Lstkarte) des Arbeitgebers vorliegt, gibt er an, warum die Originallstkarte nicht mehr vorliegt. Er versichert, dass sie verloren gegangen ist.

Aletheia schrieb am 09.04.2008 um 00:26:18:
Können Nachteile daraus entstehen, dass der AG die LSKarte behält  

Nein, ausser dass beim nächsten "Verlust" der Sachbearbeiter die Glaubwürdigkeit an deiner Person etwas verlieren wird.  Zwinkernd

Aletheia schrieb am 09.04.2008 um 00:26:18:
Ich denke da ganz konkret an die Möglichkeit, dass er den AN gar nicht abmeldet (zu welchem Zweck auch immer).

Darum sollte der Arbeitnehmer darauf achten, dass er nach dem Ausscheiden auch ein "Duplikat der Mitteilung an den Sozialversicherungsträger" erhält, der auch als Beitragsnachweis der gezahlten Rentenversicherungsbeiträge zählt.

Aletheia schrieb am 09.04.2008 um 00:26:18:
Eine schriftliche Erklärung über die Anmeldung  

... solltest du von einen Arbeitgeber erhalten, wenn er die Anmeldung zur Sozialversicheurung gemacht hat.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aletheia
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


hoch lebe i4a!


Beiträge: 252
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Lohnsteuerkarte zurückbekommen
Antwort #8 - 09.04.2008 um 00:49:00
 
Verzeihung,
ich meinte die Abmeldung.

"Darum sollte der Arbeitnehmer darauf achten, dass er nach dem Ausscheiden auch ein "Duplikat der Mitteilung an den Sozialversicherungsträger" erhält, der auch als Beitragsnachweis der gezahlten Rentenversicherungsbeiträge zählt."


Na ja, dazu ist es ja nach 5 Wochen noch nicht gekommen. unentschlossen Daher auch die Bedenken.











trixie schrieb am 09.04.2008 um 00:39:36:
Dafür stellst du ja immer neue Fragen.  Laut lachend
Klar- sein Glück versuchen lohnt sich oft trotz Skepsis. Durchgedreht  Ich bekomme ja auch doch noch Antworten  Smiley.
Zum Seitenanfang
  

Ubi pater sum, ibi patria.&&...
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Lohnsteuerkarte zurückbekommen
Antwort #9 - 09.04.2008 um 01:15:14
 
Aletheia schrieb am 09.04.2008 um 00:49:00:
Na ja, dazu ist es ja nach 5 Wochen noch nicht gekommen.

Woher willst du wissen, dass er dich noch nicht abgemeldet hat? Könnte er auch bereits per DFÜ gemacht haben.

Am besten einmal bei der Krankenkasse nachfragen, die ist zuständig für die Sozialversicherungsbeiträge und die Beitragszahlungen.

Aletheia schrieb am 09.04.2008 um 00:49:00:
Ich bekomme ja auch doch noch Antworten  

Naja! Wem die Stunde schlägt.  Zwinkernd

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aletheia
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


hoch lebe i4a!


Beiträge: 252
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Lohnsteuerkarte zurückbekommen
Antwort #10 - 09.04.2008 um 13:06:49
 
trixie schrieb am 09.04.2008 um 01:15:14:
Woher willst du wissen, dass er dich [den Ex-Arbeitnehmer] noch nicht abgemeldet hat?

Es geht nicht um mich.

Der AG sagte, er wolle die Abmeldung soeben am Schreibtisch sitzend angehen....

..., für meine Glücksstunde mit Antworten. ...
Zum Seitenanfang
  

Ubi pater sum, ibi patria.&&...
 
IP gespeichert
 
Aletheia
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


hoch lebe i4a!


Beiträge: 252
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Lohnsteuerkarte zurückbekommen
Antwort #11 - 11.04.2008 um 20:50:42
 
trixie schrieb am 09.04.2008 um 00:39:36:
Nein, ausser dass beim nächsten "Verlust" der Sachbearbeiter die Glaubwürdigkeit an deiner Person etwas verlieren wird. 


'Tschuldigung, habe dies erneut gelesen und muss nachtragen:
ohne Anführungszeichen, trixie, zumindest was den AN betrifft.

Als so viel Druck gemacht wurde (jeden zweiten Tag anrufen, jeden vierten vorbeifahren),
dass der AG die TelNr. des Steuerberaters rausrücken soll
(weil's 5 Wochen hieß, der sei noch nicht fertig- womit auch immer),
hieß es die LSKarte sei nicht in dessen Büro,
aber der AG finde sie in seinem auch nicht.

Tjah, habe noch nie eine LSKarte laufen, geschweige denn sich heimlich davonstehlen sehen. Ärgerlich
Zum Seitenanfang
  

Ubi pater sum, ibi patria.&&...
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema