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Abschiebekosten zurückfordern (Gelesen: 5.093 mal)
Marcelausbremen
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30.03.2008 um 21:28:19
 
Moin,

meine Freundin wurde abgeschoben, ich habe jetzt die Kosten bezahlt, sehe aber das Problem, dass sie vielleicht nicht mehr nach DE kommen möchte. Wäre es möglich, das Geld vom Ausländeramt zurückzufordern und damit ein Häuschen in Brasilien zu kaufen?
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 30.03.2008 um 21:31:03
 
Nö, Kostenschuldner war wahrscheinlich deine Freundin. An sie war wohl der Leistungsbescheid gerichtet. Wenn du die Kosten für sie bezhalt hast, dürfte das vielleicht einen privatrechtlichen Anspruch zwischen dir und ihr auslöse, den die ABH nicht interessieren wird.

Mit deinemHäuschen in Brasilien wirst du noch etwas warten müssen.

proll
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Marcelausbremen
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Antwort #2 - 30.03.2008 um 21:40:46
 
Oh shit, da hab ich wohl 4.000 Euro in den Sand gesetzt. Kann ich das von der Steuer abziehen?
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SigSag
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Antwort #3 - 30.03.2008 um 21:47:55
 
Marcelausbremen schrieb am 30.03.2008 um 21:40:46:
Oh shit, da hab ich wohl 4.000 Euro in den Sand gesetzt. Kann ich das von der Steuer abziehen?


Laut lachend Ist das ernst gemeint?? Das bekommst du bestimmt nicht von der Einkommenssteuer zurück. Jedenfalls nicht, wenn du es als das deklariest was es wirklich ist.
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"Zur-Habe-Name" ist keine persönliche Aushändigung im Sinne dieses Eigentumsvorbehalts.
 
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trixie
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Antwort #4 - 30.03.2008 um 21:54:37
 
Marcelausbremen schrieb am 30.03.2008 um 21:40:46:
Kann ich das von der Steuer abziehen?

Abziehen geht grundsätzlich und beim Absetzen sehe ich auch keine Möglichkeit.

trixie
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Marcelausbremen
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Antwort #5 - 30.03.2008 um 22:00:37
 
Das Problem ist, dass meine Frau wahrscheinlich unser Kind verloren hat. Jetzt stellt sich mir die Frage, wie sie legal nach DE kommt. Im Nov. läuft die Frist aus, dass ist positiv, aber die Ochsentour mit De-kurs und Verpflichtungserklärung ist enorm.
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trixie
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Antwort #6 - 30.03.2008 um 22:13:25
 
Also ich sehe in deinem Fall die Probleme relativ gering. Wenn die Einreisesperre abgelaufen ist, kann sie für drei Monate visumsfrei einreisen. Sollte sie in ihrer Heimat wirklich Schwierigkeiten haben, Deutschkenntnisse zu erwerben, dann dürfte das in Deutschland wirklich machbar sein.

Eine Heirat in Brasilien oder Deutschland, beide Optionen stehen euch offen. Dass du im Moment aufgrund der ganzen negativen Ereignisse den Kopf nach unten hängen läßt, ist absolut verständlich.

Aber nur wer aufrecht geht, hat einen klaren Blick nach vorne.  Zwinkernd

trixie
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Marcelausbremen
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Antwort #7 - 31.03.2008 um 16:33:06
 
Also wenn sie in ihrer Heimatstadt kein Deutsch lernen kann, dann darf sie nach DE kommen, auch länger als drei Monate. Wie sieht es aus, gibt es die Möglichkeit einer 40 Jährigen ein Sprachvisum zu erteilen?
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Antwort #8 - 31.03.2008 um 16:59:20
 
Marcelausbremen schrieb am 31.03.2008 um 16:33:06:
Wie sieht es aus, gibt es die Möglichkeit einer 40 Jährigen ein Sprachvisum zu erteilen?  

Wenn der Grund des Sprachvisums nachvollziehbar ist, sollte das möglich sein. Hier wurde gerade auch dieses Problem erörtert. Dieser Thread zeigt, dass es nicht einfach werden wird, die Notwendigkeit eines Sprachkurses zu untermauern.

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1206891612/

trixie
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Antwort #9 - 31.03.2008 um 18:43:00
 
Marcelausbremen schrieb am 31.03.2008 um 16:33:06:
Also wenn sie in ihrer Heimatstadt kein Deutsch lernen kann, dann darf sie nach DE kommen, auch länger als drei Monate. Wie sieht es aus, gibt es die Möglichkeit einer 40 Jährigen ein Sprachvisum zu erteilen?


Sprachkursvisa ist für Fälle gedacht in denen jemand Deutsche Sprachkenntnisse aus beruflichen Gründen (wegen Arbeitgeber oder Job) oder Studium braucht.
Sprachkursvisa kann auch schon mal bei Reichen (Wohlhabenden die 1 Jahr vom ersparten leben können) Kunden  funktionieren, die Deutsch lernen möchten um deutsche Literatur (dt. Klassiker ala Goethe) besser verstehen zu können.

Sprachkursvisa die nur zur Ermöglichung eines längerfristigen Kennenlernaufenthaltes dienen sollen, werden
oft unter Hinweis ein heiratsviusa zu beantragen etc.  abgelehnt.
An Heiraten denkt Ihr ja oder? Siehe Dein Posting zu Ferneheschließung.
Ein Sprachkursvisa wird auch nicht zum Umgehen der Vorschriften zu Deutschkenntnisssen bei Visa für Ehegattennachzug/Heirat erteilt.
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Antwort #10 - 31.03.2008 um 18:54:06
 
Deutsche Sprachkenntnisse und Brasilien

In Brasilien gibt es insgesamt 17 Honorarkonsule, 1 dt. Botschaft und 4 Generalkonsulate
http://www.sao-paulo.diplo.de/Vertretung/saopaulo/pt/02/Honorarkonsuln/Honorarko...

einige Honorarkonsule betreiben selber Sprachschulen oder arbeiten eng mit Sprachschulen zusammen.

Schon mal beim Honorarkonsul erkundigt? In Brasilien gibt es wirklich sehr sehr wenig Plätze wo man kein Deutsch lernen kann.

Der DAAD ist dort sehr aktiv, dt. Hochschullehrer gibt es an diversen UNiversitäten.

Du postest ja auch bei www.brasil-web.de
konnte Dir dort noch niemand bezügliche adressen von Deutschkursanbieter etc. helfen...
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Marcelausbremen
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Antwort #11 - 31.03.2008 um 19:47:04
 
Sie macht jetzt einen Deutschkurs, allerdings wird der Lehrer zum Studium nach Deutschland kommen. Es ist ja recht komplex.
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