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Muss ABH über Umzug informiert werden? (Gelesen: 1.580 mal)
KeinPrinz
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Muss ABH über Umzug informiert werden?
14.03.2008 um 11:39:22
 
Hallo,

ich bin seit Oktober 2006 verheiratet, meine Frau ist Peruanerin. Da wir im Juni umziehen werden, aber innerhalb des gleichen Landkreises (d.h. es bleibt die gleiche ABH für uns zuständig) bleiben, möchte ich hier gerne die Frage stellen, ob wir auch die ABH informieren müssen oder ob die Ummeldung beim Bürgerbüro automatisch dazu führt? Die ABH wollte seinerzeit einen Beleg über den Wohnraum, müssen wir das nochmal machen oder spielt das dann keine Rolle mehr?

Ich wäre dankbar über eine Antwort Smiley

Viele Grüße
Thomas
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KeinPrinz 2336009 KeinPrinz  
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Mikael321
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Antwort #1 - 14.03.2008 um 11:49:33
 
KeinPrinz schrieb am 14.03.2008 um 11:39:22:
müssen wir das nochmal machen oder spielt das dann keine Rolle mehr?
Das hat noch nie eine Rolle gespielt. Siehe § 28 Aufenthaltsgesetz . (Nicht alles was Behörden verlangen, dürfen sie auch verlangen)

http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#28

Wenn du in der gleichen Gemeinde (Landkreis) umziehst , brauchst du dich bei der ABH nicht noch zusätzlich umzumelden.


Michael
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KeinPrinz
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Antwort #2 - 14.03.2008 um 12:04:40
 
Hallo Michael,

super, danke für die so schnelle Antwort Smiley Lieber einmal zu früh fragen, als dann Schwierigkeiten bekommen. Unsere SB ist nämlich manchmal etwas mit Vorsicht zu genießen Zwinkernd

Viele Grüße
Thomas
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KeinPrinz 2336009 KeinPrinz  
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Antwort #3 - 14.03.2008 um 12:55:13
 
KeinPrinz schrieb am 14.03.2008 um 11:39:22:
ob wir auch die ABH informieren müssen 

Ich gehe mal davon aus, dass deine Frau keine Asylbewerberin mit Duldung ist, sondern die Aufenthaltserlaubnis nach § 28 AufenthG besitzt. In diesem Fall ist es nicht erforderlich, das Ihr eure ABH von dem Umzug informiert. Ihr müsst euch aber bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt (polizeilich) ummelden. Nach dieser Ummeldung erhält die ABH eine entsprechende Mitteilung von dem Einwohnermledeamt. So dass auch bei der ABH die Wohnanschrift aktualisiert werden kann.

Gruß Wolfgang
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Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und sollen zur allgemeinen Erheiterung beitragen.
 
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KeinPrinz
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Antwort #4 - 14.03.2008 um 17:16:59
 
Hallo Wolfgang,

danke für Deine Antwort. Meine Frau hat einen normalen Aufenthaltsstatus (Aufenthaltserlaubnis) und erwartet evtl. für nächstes Jahr die Niederlassungserlaubnis. Daher wird wohl die Ummeldung ausreichen. Smiley

Viele Grüße und schönes WE
Thomas
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KeinPrinz 2336009 KeinPrinz  
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Lisa1908
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 14.03.2008 um 17:21:23
 
Mikael321 schrieb am 14.03.2008 um 11:49:33:
Wenn du in der gleichen Gemeinde (Landkreis) umziehst , brauchst du dich bei der ABH nicht noch zusätzlich umzumelden.


Und was wäre, wenn man in einen anderen Landkreis zieht? Muss man sich dann ummelden?

LG;
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 14.03.2008 um 18:06:11
 
Wenn man umzieht, muss man sich bei der neuen Behörde anmelden.

Manche Meldebehörden sind bei den Ausländerbheörden angesiedelt, dann hat man sich bei der neuen ABH gemeldet.

Manche Meldebehörden sind nicht bei den ABH's angesiedelt. Dann erfolgt der Datenaustausch in der Regel automatisch.

proll
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