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RIESENPROBLEM DRINGENGD! Pass verloren (Gelesen: 2.166 mal)
inloveukraine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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14.03.2008 um 18:34:45
 
Hallo Leute,

Vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen? Ich bin deutscher Staatsbürger und wir wollten gerade für einen Urlaub mit meiner Frau in die Ukraine losfahren. Das Auto steht fertig gepackt im Hof.

Jetzt ist aber mein deutscher Reispepass jetzt nicht mehr auffindbar und natürlich ist mein Personalausweis auch noch abgelaufen!!! Meine Gemeindeverwaltung ist schon im Wochenende, die können mir jetzt also auch nicht helfen.

Ich habe aber eine durch Geburt erworbene amerikanische Staatsbürgerschaft sowie einen gültigen US-Pass, der im Mai 08 abläuft.

Kann mir jemand sagen, ob ich damit in der Ukraine einreisen darf? Ausserdem fahren wir noch durch Ungarn.

Danke vielmals!!
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Daddy
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Antwort #1 - 14.03.2008 um 18:42:11
 
Hi ...

Also Dr. G. Oogle (lt. inge Zwinkernd ) sagt folgendes Cool

http://www.visaexpress.de/druckansicht-visumbestimmungen/visum-ukraine.pdf

http://www.mfa.gov.ua/germany/ger/publication/content/15255.htm

Sieht wohl so aus, als ob US- Amerikaner bis zu 90 Tage visumsfrei in die Ukraine einreisen dürfen ...

Aber alles in allem dürften das nur die Ukrainer mit letzter Bestimmtheit sagen Zwinkernd

Daddy
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Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

Das Problem der Welt ist, dass die Dummen voller Selbstgewissheit und die Intelligenten voller Zweifel sind. (Bertrand Russell)

Bei manchem Besprechungsteilnehmer muss man sich fragen: Hilft er bei der Lösung, oder gehört er zum Problem? (Robert Jungk)

In Krisenzeiten suchen Intelligente nach Lösungen, Idioten suchen nach Schuldigen. (Vicco von Bülow)
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Mick
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Antwort #2 - 14.03.2008 um 18:43:05
 
inloveukraine schrieb am 14.03.2008 um 18:34:45:
Kann mir jemand sagen, ob ich damit in der Ukraine einreisen darf? Ausserdem fahren wir noch durch Ungarn. 

Hi,

guck Dich doch einfach auf den Homepages der
jeweiligen Botschaften um.

inloveukraine schrieb am 14.03.2008 um 18:34:45:
Meine Gemeindeverwaltung ist schon im Wochenende, die können mir jetzt also auch nicht helfen. 

Oftmals sind sie auch am WE zu erreichen. Ggf.
über den Bereitschaftsdienst des Ordnungsamtes,
dessen Telefonnummer meistens bei der Polizei
bekannt ist.
Viel Erfolg!
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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inloveukraine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 14.03.2008 um 19:10:13
 
Danke für die Infos so weit.

Also ich konnte jetzt klären, wie schon hier beschrieben, das kein Visa notwendig ist.

Problematisch ist noch die Laufzeit:

Die Deutsche Botschaft in der Ukraine sagte mir unter der Notfallnummer, dass entweder eine Gültigkeitsdauer von 3 oder 6 Monaten erforderlich ist.

Die ukrainische Botschaft in Deutschland hat scheinbar keine Telefonnummer für Notfälle.

Da ukrainische Botschaft in New York sagte mir gerade, dass die Gültigkeitsdauer nur einen Monat betragen und ich vor Ablauf der Gültigkeit wieder zurückreisen muss.

Sollte ich mit dieser Information riskieren loszufahren, was meint Ihr?

Grüße
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inloveukraine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 14.03.2008 um 19:11:12
 
Noch ne Frage: Jetzt ist Mitte März, der Pass läuft im Mai ab. Heisst das jetzt, dass er noch zwei oder drei Monate gültig ist?
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bamthwok
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Antwort #5 - 14.03.2008 um 19:23:44
 
Meine (durch keinerlei Literatur gestuezte) Meinung dazu ist, dass Du wohl keine Probleme bekommen wirst.

Allerdings musst Du wohl bei Ausreise aus Deutschland immer Deinen Deutschen Pass vorlegen (buerokratisch gesehen), von daher ist es gut moeglich, dass Du streng gesehen, nicht mit dem amerikanischen Pass in die Ukraine reisen darfst.

Aber das ist aeusserst hypothetisch!

Viel Spass in der Ukraine wuenscht,
bamtwhok
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Daddy
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Antwort #6 - 14.03.2008 um 20:10:43
 
inloveukraine schrieb am 14.03.2008 um 19:10:13:
Sollte ich mit dieser Information riskieren loszufahren, was meint Ihr? 

Sry ... das Problem werden nur die ukrainischen Behörden zu lösen wissen ...

inloveukraine schrieb am 14.03.2008 um 19:11:12:
Noch ne Frage: Jetzt ist Mitte März, der Pass läuft im Mai ab. Heisst das jetzt, dass er noch zwei oder drei Monate gültig ist?

Also wenn ich von Mitte März bis Mitte Mai rechne, sind das 2 Monate ...

bamthwok schrieb am 14.03.2008 um 19:23:44:
Allerdings musst Du wohl bei Ausreise aus Deutschland immer Deinen Deutschen Pass vorlegen (buerokratisch gesehen), von daher ist es gut moeglich, dass Du streng gesehen, nicht mit dem amerikanischen Pass in die Ukraine reisen darfst. 

Ein gültiges Grenzübertrittsdokument ist gefordert ... warum sollte das nicht der US- Pass sein?

Daddy
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bamthwok
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Antwort #7 - 14.03.2008 um 20:40:48
 
Daddy schrieb am 14.03.2008 um 20:10:43:
Allerdings musst Du wohl bei Ausreise aus Deutschland immer Deinen Deutschen Pass vorlegen (buerokratisch gesehen), von daher ist es gut moeglich, dass Du streng gesehen, nicht mit dem amerikanischen Pass in die Ukraine reisen darfst.  
Ein gültiges Grenzübertrittsdokument ist gefordert ... warum sollte das nicht der US- Pass sein?

Daddy  



Meine Kinder habe auch die doppelte Staatsangehoerigkeit und man hat uns seitens der Deutschen Botschaft auf jeden Fall empfohlen bei Ausreise aus dem eigenen (auslaendischen) Land  immer den "anderen" Pass vorzuzeigen und bei Einreise nach Deutschland dann den deutschen Pass. Das waere so auch Vorschrift!

Daraus wuerde sich dann ableiten, dass man als deutscher Staatsbuerger nur mit seinem deutschen Ausweis regulaer das Land verlassen darf.

Oder trete ich jetzt voellig neben der Stelle?
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Antwort #8 - 15.03.2008 um 17:49:00
 
bamthwok schrieb am 14.03.2008 um 20:40:48:
Das waere so auch Vorschrift!

Daraus wuerde sich dann ableiten, dass man als deutscher Staatsbuerger nur mit seinem deutschen Ausweis regulaer das Land verlassen darf.

Oder trete ich jetzt voellig neben der Stelle?

Hmm ... die Vorschrift wäre mir neu  hä?

Ich denke "Probleme" könnte es nur bei Doppelstaatsangehörigen geben, deren 2. StAng. zur Visumspflicht führen würde...
Aber warum sollte zB ein deutsch-spanischer Staatsangehöriger nicht seinen spanischen Pass zur Aus- / Einreise vorweisen? Irgendwie vermag ich da kein Problem zu erkennen  Zwinkernd

Daddy
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