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Hilfe bei Antragstellung: Daueraufenthalt-EG (Gelesen: 1.635 mal)
seci
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03.03.2008 um 20:21:39
 
Hallo Zusammen,

Ich hoffe es geht allen gut .

Ich habe heute einen Brief von AHB bekommen: Ich soll einige Nachweise abgeben:

In der Liste ist mir aber nicht alles klar, was ich abgeben soll / muss oder kann:

a) Nachweis über Beträge oder Aufwendungen für eine angemessene Altersversorgung

ich werde  hier meine Steuerbescheinigung 2007 abgeben. ( da stehen die Abgaben)
Ist doch für  die Daueraufenthalt-EG keine 60 Monate Beiträge  erforderlich  oder ?
b) Nachweis über die Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen
ich werde  wie  a.

c) Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse
Ich habe in DE studiert (Diplomkopie abgeben).

d) Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung

wie C

liege ich etwa richtig ?

-  Nach meiner Berechnung ,  werde ich die 5 Jahre erst  Ende März erfüllen.
gibt es  Nachteile, wenn ich den Antrag jetzt abgebe ? oder lieber bis Ende März warten ?

- Mein Arbeitsvertrag ist bis August 2008 befristet, ich habe aber schon ein Angebot zum Unbefristet (gleicher Arbeitsgeber) ab August bekommen.

spielt eine Rolle, ob ich jetzt befristet oder nicht habe ?


Danke für Eure Hilfe!

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schweitzer
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Antwort #1 - 03.03.2008 um 20:32:59
 
Hallo seci,

ich denke, Du bist auf einem guten Weg!  Zwinkernd  - Gib es est einmal so ab, wie Du es geschrieben hast. (Die 60 Monate Rentenbeiträge sind beim Daueraufenthalt-EG in der Tat nicht erforderlich!)

Um sicher zu gehen, mach ein kleines Schreiben, etwa so:

Absender, Datum

Anschrift der Behörde


Hiermit beantrage ich die Erteilung des Daueraufenthalts-EG gemäß § 9a AufenthG im Anschluss an den Ablauf der Gültigkeit meiner Aufenthaltserlaubnis. - Sollten von mir weitere bzw. andere Unterlagen und Nachweise eingereicht werden müssen, bitte ich um zwischenzeitliche Information.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift.


- So sollte es gehen. Viel Glück!

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seci
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Antwort #2 - 03.03.2008 um 20:48:09
 

Hallo schweitzer,

Danke für deine schnelle Antwort.

was ist mit:
ich werde die 5 Jahre erst  Ende März erfüllen.
gibt es  Nachteile, wenn ich den Antrag jetzt abgebe ? oder lieber bis Ende März warten ?

- spielt eine Rolle, ob ich jetzt meine Arbeit befristet oder nicht  ist ?

es ist bis August befristet !

Danke!
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schweitzer
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Antwort #3 - 03.03.2008 um 21:07:27
 
seci schrieb am 03.03.2008 um 20:48:09:
was ist mit:
ich werde die 5 Jahre erstEnde März erfüllen.
gibt esNachteile, wenn ich den Antrag jetzt abgebe ? oder lieber bis Ende März warten ? 


Wenn Du das kleine Schreiben schreibst, wie ich Dir geraten habe, dann versteht die ABH, dass Du die Erteilung des neuen Aufenthaltstitels im Anschluss an den Ablauf Deines alten beantragst. Ist eigentlich auch so logisch, aber mit dem kleinen Schreiben bist Du auf der ganz sicheren Seite.

seci schrieb am 03.03.2008 um 20:48:09:
spielt eine Rolle, ob ich jetzt meine Arbeit befristet oder nichtist ? 


Das kann schon eine Rolle spielen - möglicherweise erhältst Du zunächst eine FB, bis Du den unbefristeten Vertrag vorlegen kannst.

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Antwort #4 - 03.03.2008 um 21:25:09
 
Hallo schweitzer,

Zitat:
Wenn Du das kleine Schreiben schreibst, wie ich Dir geraten habe, dann versteht die ABH, dass Du die Erteilung des neuen Aufenthaltstitels im Anschluss an den Ablauf Deines alten beantragst. Ist eigentlich auch so logisch, aber mit dem kleinen Schreiben bist Du auf der ganz sicheren Seite.
.

zur Info mein Aufenthaltstitel wird aber erst oktober 2009  zum Ende.

mein Ziel ist:  mein jetzige Aufenthalt zur Beschäftigung ohne Beschränkung zur Daueraufenthalt-EG zu ändern.

Danke.

grüss
Seci
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schweitzer
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Antwort #5 - 03.03.2008 um 21:39:17
 
seci schrieb am 03.03.2008 um 21:25:09:
zur Info mein Aufenthaltstitel wird aber erst oktober 2009zum Ende.


Okay, dann beantragst Du die Erteilung des Daueraufenthalt-EG eben mit Wirkung vom 01.04.2008 (kannst ja den Entwurf meines kleinen Schreibens insoweit abändern).

seci schrieb am 03.03.2008 um 21:25:09:
mein Ziel ist:mein jetzige Aufenthalt zur Beschäftigung ohne Beschränkung zur Daueraufenthalt-EG zu ändern.


Wenn sonst alle Voraussetzungen stimmen, sollte das klappen - also reich alles so wie beschrieben ein, stelle den Antrag mit Wirkung vom 01.04.2008, dann kann er schon mal nicht wegen fehlender Voraufenthaltszeiten abgelehnt werden. Beachte aber: Solltest Du Studienzeiten innerhalb Deiner rechtmäßigen Aufenthaltszeit gehabt haben - die werden nur zur Hälfte angerechnet! (also bei 5 Jahren Studium nur 2,5 Jahre) - Ansonsten verweise ich noch einmal auf die §§ 9a -9c AufenthG - da sind die einschlägigen Bedingungen für die Erteilung des Daueraufenthalt-EG benannt.

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Antwort #6 - 03.03.2008 um 21:54:07
 

Vielen Dank Master schweitzer

A+

Grüsse

Sici
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