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Dauer des Visums (Gelesen: 2.828 mal)
moe87
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02.03.2008 um 23:03:29
 
Guten tag alle miteinander,

meine Cousine hat vor kurzem ihr Visum erhalten. Jedoch hat es relativ lange mit der ausstellung gebraucht und sie wollte das Visum eigentlich vom 1.3. bis 31.3. haben. Sie hatte auch ein Flugticket das sie jetzt ändern musste aber das ist nicht das problem.

Meine Frage ist: Das Visum hält ja 30 Tage hält es 30 Tage vom einreisedatum oder beginnt es mit 1.3.? Weil logischer weise schafft sie am 1.3. zu verreisen  Laut lachend
Sie wird wohl erst zum 10.3. ein Flugticket bekommen. Heißt das, dass sie nur 20 Tage hat?


Ich hoffe ihr habt meine Frage verstanden, obwohl ich mich so merkwürdig ausdrücke  Zwinkernd

Danke schon einmal für alle die sich die Zeit nehmen dies hier durchzulesen und einen schönen Tag.

moe87
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Tunity
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de omnibus dubitandum


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Antwort #1 - 02.03.2008 um 23:14:46
 
Wenn das Visum bis zum 31.03.08 gültig sein sollte, dann muss sie zu diesem Zeitpunkt wieder ausreisen. Dann hat sie tatsächlich nur 20 Tage und Pech gehabt Zwinkernd

Sie kann sich zwar im Gültigkeitszeitraum 30 Tage aufhalten. Aber das sie später einreisen wird, bleibt nur noch der Rest.
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moe87
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 02.03.2008 um 23:32:34
 
Das ist ja bescheuert warum gibt denn die Botschaft ein Einreisedatum das in der Vergangenheit liegt?

Hmm naja ich glaub das muss man nicht verstehen.
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 02.03.2008 um 23:40:11
 
moe87 schrieb am 02.03.2008 um 23:32:34:
Das ist ja bescheuert warum gibt denn die Botschaft ein Einreisedatum das in der Vergangenheit liegt?  


Wie kommst du denn darauf? Du schreibst doch selber:

moe87 schrieb am 02.03.2008 um 23:03:29:
meine Cousine hat vor kurzem ihr Visum erhalten.

... und heute ist Sonntag, der 02.03.08. Sogar wenn sie es erst am Freitag erhalten hat, ist der Einreisezeitraum doch nicht in der Vergangenheit.  Zwinkernd

Oder habe ich hier etwas überlesen?

trixie
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FliegerTom
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Antwort #4 - 03.03.2008 um 00:17:57
 
Könnte man das Visum auch so beantragen:

"gültig für 30 Tage ab Tag der Einreise"?

Bei sehr vielen (oder zumindest einigen) Ländern ist es so, dass das Gültigkeitsdatum sich auf den Einreisezeitpunkt bezieht.

Und mich meine mich zu erinnern, dass bei der VE, die ich mal abgegeben habe, dass mit der Gültigkeit derselben ähnlich war: "gültig ab ersten Tag der Visumgültigkeit bis zur Ausreise" - also kein bestimmtes Datum.


Tunity schrieb am 02.03.2008 um 23:14:46:
Sie kann sich zwar im Gültigkeitszeitraum 30 Tage aufhalten. Aber das sie später einreisen wird, bleibt nur noch der Rest.

Gibt es Schengen-Visa für mehrmalige Einreise, ist das dann anders zu beantragen, oder gilt jedes Schengen-Visum automatisch für mehrmalige Einreise?



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trixie
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Antwort #5 - 03.03.2008 um 00:35:15
 
Zitat:
Könnte man das Visum auch so beantragen:  
"gültig für 30 Tage ab Tag der Einreise"?  


Das sieht das Antragsformular nicht vor:

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/WillkommeninD/EinreiseUndAufenthalt/Down...

Es ist immer der Zeitraum der Gültigkeit angegeben.

Zitat:
"gültig ab ersten Tag der Visumgültigkeit bis zur Ausreise" - also kein bestimmtes Datum.  

Bei der VE kann ja kein festes Datum eingetragen sein, weil
1. nicht bekannt ist, wann die Gast das Visum beantragt,
2. nicht bekannt ist, wann die Botschaft das Visum erteilt.

Zitat:
Gibt es Schengen-Visa für mehrmalige Einreise, ist das dann anders zu beantragen, oder gilt jedes Schengen-Visum automatisch für mehrmalige Einreise?  

Siehe hierzu auch eingestelltes Antragsformlar. Es gibt eine einmalige, zweimalige und eine mehrmalige Einreisemöglichkeit.

trixie
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Antwort #6 - 03.03.2008 um 00:42:36
 
trixie schrieb am 03.03.2008 um 00:35:15:
Bei der VE kann ja kein festes Datum eingetragen sein, weil
1. nicht bekannt ist, wann die Gast das Visum beantragt,

Warum "kann" man das nicht wissen? Es ist nur eine Sache der Absprache.


trixie schrieb am 03.03.2008 um 00:35:15:
2. nicht bekannt ist, wann die Botschaft das Visum erteilt.

Wenn das für die VE gilt, müsste es analog auch für das Visum gelten, denn auch hier kann man zwar an einem bestimmten Tag das Visum beantrage - wann man es aber tatsächlich bekommt, weiß man vorher nie so genau. Es kann 1 Tag oder eine Woche oder auch mal länger dauern.

Und dann ist das Visum tatsächlich abgelaufen, bevor es ausgestellt wurde (so oben in der Anfrage des TS).

Oder würde es helfen (bzw. ist es überhaupt möglich) das Visum so zu beantragen: "vom 01.04.2008 bis 31.07.2008 für 30 Tage"?
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Antwort #7 - 03.03.2008 um 00:52:47
 
moe87 schrieb am 02.03.2008 um 23:03:29:
meine Cousine hat vor kurzem ihr Visum erhalten. Jedoch hat es relativ lange mit der ausstellung gebraucht und sie wollte das Visum eigentlich vom 1.3. bis 31.3. haben. Sie hatte auch ein Flugticket das sie jetzt ändern musste aber das ist nicht das problem.  


Das Visa endet am 31.03. und damit der erlaubte Aufenthalt.


Die Botschaft stellt keine Visa mit Anfangsterminen in der Vergangenheit aus, selbst wenn am Freitag erst abgeholt war Freitag der 29. und der 01.03. immer noch in Zukunft.

Wahrscheinlich war ursprüngliche und bei Visaantrag vorgelegte Reservierung und Reisedaten vom 01.03. bis 31.03. und so wurde auch beantragt.
Wer später  (danach, nach Antragstellung) seine Flugdaten oder Reise ändert und dann das Visa bei Abholung nicht auf die Gültigkeit etc. kontrolliert, sorry, da kann man nichts machen.

Die Botschaft wird von der Änderung der Reservierung nicht automatisch informiert, das ist aufgabe des Antragstellers selbst, dafür sollte er auch visasticker bei Abholung kontrollieren.
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trixie
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Antwort #8 - 03.03.2008 um 00:59:52
 
Zitat:
Warum "kann" man das nicht wissen? Es ist nur eine Sache der Absprache.  

Du kannst heute eine VE abgeben, mit dem Verweis, dass sie erst ab ... gelten soll. Dann wird natürlich das Visum auch nicht früher ausgestellt.

Zitat:
Und dann ist das Visum tatsächlich abgelaufen, bevor es ausgestellt wurde (so oben in der Anfrage des TS).  

Die Aussage ist doch nicht richtig, wenn du es genau liest.

Zitat:
Oder würde es helfen (bzw. ist es überhaupt möglich) das Visum so zu beantragen: "vom 01.04.2008 bis 31.07.2008 für 30 Tage"?  

Siehe Punkt 30 + 31 des Antragsformulars.

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Antwort #9 - 03.03.2008 um 01:12:14
 
trixie schrieb am 03.03.2008 um 00:59:52:
Die Aussage ist doch nicht richtig, wenn du es genau liest.

"vor kurzem" könnte auch sein, dass das Visum erst am 29.02.08 ausgestellt wurde.

"relativ lange mit der ausstellung gebraucht" könnte heissen "3 Wochen" statt der sonst vielleicht üblichen 3 Tage.

Und wenn es schon so viel länger als gewöhnlich dauert, dann wäre es nicht sehr unwahrscheinlich, dass es nicht auch noch 3 Tage länger dauern könnte - und dann wäre der beginn in der Vergangenheit. Oder hätte in einem solchen Falle die Botschaft die Gültigkeit automatisch nach hinten geschoben? Ich vermute nicht.

Und wenn bei wirklich rechtzeitiger Beantragung die Visumausstellung deutlich länger als gewöhnlich dauert, dann muss man sich eine "deadline" für z. B. Urlaubs-stornierung (in machen Ländern gibt es nur eine Woche pro Jahr) und Flugstornierung/-umbuchung (Storno-/Umbuchungsbedingungen) setzen. Schließlich kann man nicht wissen, dass das Visum doch noch 1 Stunde vor geplantem Abflug ausgestellt wird.



trixie schrieb am 03.03.2008 um 00:59:52:
Siehe Punkt 30 + 31 des Antragsformulars.

Punkt 25 des Antragsformulars

Was passiert, wenn hier Daten eingetragen werden, so wie von mir genannt? Wird dann alles abgelehnt oder wird (nach welchen Vorgaben?) korrigiert oder wird Rücksprache gehalten?
Oder dient das außer den Sprachtest auch zu einem Rechentest?

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Antwort #10 - 03.03.2008 um 01:18:00
 
@flieger tom

Das Visaantragsformular gibt es mittlerweile auch online zum ausfüllen.

Die Fragen zu wieviele einreisen, wieviele Tage und von wann bis wann,
ja man sollte Sie korrekt ausfüllen und mit entsprechender Flugreservierung belegen.

Viele Schreiben einfach pauschal 90 Tage und legen Reservierung und Einladung für 3 Wochen vor, sorry, dann gibt es im Regelfall auch nur die durch Reservierung belegten 3 Wochen.
Wer hat schon 90 Tage Urlaub.

Ich will kein Ticket sehen, aber eine Reservierung schon.

Wenn nun 90 Tage beantragt werden, aber nur eine Reservierung für 3 Wochen vorgelegt wird, fragen wir nach, wenn Reise nur für 3 Wochen geplant ist, keine weitere Reise in der näheren Zukunft, dann gibt es im Regelfall auch nur ein Visum für diese Reise und die mit Visaantrag belegten Reisedaten.

Großzügiger ist man bei Vielreisenden, bei Geschäftsleuten, bei bona-fide Kunden,
oder wenn man halt mehrere Reisen in dem Zeitraum belegen kann.

Jeder Kunde wird bei Abholung aufgefordert den Visasticker zu kontrollieren, besonders zur Gültigkeit, Zahl der Einreisen und Aufenthaltstagen, sowie Namen und Passnummer.
Wer dies nicht tut......
sorry, bitte nicht meckern selber Schuld.
Dies gilt vorallem, wenn man seine Reservierung ändert und die Reservierung nicht mehr der vom Visaantrag entspricht, im Regelfall werden die Reisedaten nämlich be Antragsabgabe hintergefragt, wer danach ändert.... kann mich nur wiederholen
man sollte kontrollieren.....
ja wir lassen diese uns bestätigen
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FliegerTom
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Antwort #11 - 03.03.2008 um 02:32:27
 
@ Einbeck:

Sorry, dass ich das jetzt einfach so sage, aber manchmal habe ich das Gefühl, dass deutsche Behörden es sich manchmal ein wenig einfach machen, oder aber sich auf nichtssagende Dokumente verlassen (müssen, weil es so Vorgabe ist).

Einbeck schrieb am 03.03.2008 um 01:18:00:
und mit entsprechender Flugreservierung belegen.
...
Ich will kein Ticket sehen, aber eine Reservierung schon.
Ich habe bisher keine Flugreservierung gesehen, die länger als 72h (genau 3 Tage) aufrecht erhalten werden konnte. Für meinen letzten Urlaub hatte ich für verschiedene Reiseabschnitte 2 Reservierungen von je einem Tag, eine weitere von 72h. Vor Ablauf dieser Zeiten muss man  entweder das Ticket kaufen (Risiko weil je nach Tarif saftige Umbuchungs-/Stornogebühren) für den Fall, dass das Visum nicht ausgestellt wird, oder aber die Reservierung verfällt automatisch nach dieser Zeit. Was nützt Euch in der Botschaft solch eine Reservierung?

Einbeck schrieb am 03.03.2008 um 01:18:00:
Das Visaumantragsformular gibt es mittlerweile auch online zum ausfüllen.
Ist da ein Plausibilitätscheck eingebaut, ob die eingetragenen Daten unter 25, 30 und 31 zusammen passen? Ansonsten verstehe ich Deinen Hinweis an dieser Stelle nicht.

Einbeck schrieb am 03.03.2008 um 01:18:00:
Wer hat schon 90 Tage Urlaub.
Richtig, meine Bekannte hat z. B. nur 1 Woche pro Jahr. Damit muss man haushalten, sprich den beantragten Urlaub stornieren (falls überhaupt möglich), wenn bis zur deadline das Visum nicht da ist. Anderenfalls wäre der Urlaub genommen und wenn dann das Visum kommt, hat man keinen Urlaub mehr - das Visum wäre also nutzlos geworden.

Andererseits könnte man (zumindest theoretisch) mit dem Chef auch 90 Tage unbezahlten Urlaub vereinbaren.

Einbeck schrieb am 03.03.2008 um 01:18:00:
dann gibt es im Regelfall auch nur ein Visum für diese Reise und die mit Visaantrag belegten Reisedaten.
Wobei bei verzögerter Visumausstellung diese Reisedaten ja hinfällig werden können. Vielleicht schreiben deswegen (um dem vorzubeugen) viele die vollen 90 Tage und den entsprechenden Zeitraum in den Antrag, weil man dann Zeit hat, den tatsächlichen Urlaubszeitraum innerhalb des tatsächlich ausgestellten Visums nach dessen Ausstellung zu planen?

Hilfreich wäre dabei vielleicht eine verbindliche Aussage der Botschaft, dass die Entscheidung im max. x Tagen getroffen wird. Aus naheliegenden Gründen wird es das aber wohl nie geben.

Einbeck schrieb am 03.03.2008 um 01:18:00:
bona-fide Kunden
Nur interessehalber: was ist das?

Einbeck schrieb am 03.03.2008 um 01:18:00:
Dies gilt vorallem, wenn man seine Reservierung ändert und die Reservierung nicht mehr der vom Visaantrag entspricht, im Regelfall werden die Reisedaten nämlich be Antragsabgabe hintergefragt
Im vom TS beschriebenen Fall wurden die Reisedaten ja offenbar wegen der verzögerten Bearbeitung und dem deswegen ausbleibenden Visum (und nicht einfach nur so) geändert. Warum man das evtl. schon ein paar Tage vor dem ursprünglich geplanten Termin machen musste, hatte ich oben ja schon beschrieben.

Einbeck schrieb am 03.03.2008 um 01:18:00:
Jeder Kunde wird bei Abholung aufgefordert den Visasticker zu kontrollieren, besonders zur Gültigkeit, Zahl der Einreisen und Aufenthaltstagen
Wie würdest Du reagieren, wenn jemand aufgrund der verzögerten Bearbeitung nun seine Reisedaten ändern musste und sie dadurch nicht mehr mit dem Visum zusammen passen?

Bitte nicht falsch verstehen. Ich will hier nicht meckern - ich will verstehen, wie es abläuft, um mögliche Fehler nicht zu machen, bzw. Abläufe zu optimieren also besser zu planen.
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Mick
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Antwort #12 - 03.03.2008 um 06:58:23
 
Hoi,

sorry, aber die Ausgangsfrage ist lange beantwortet,
bitte nicht konstruieren und spekulieren.

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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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