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Beitrag begonnen von humatrix am 14.02.2008 um 16:51:35

Titel: Freizügigkeitsbescheinigung immer nur ein Jahr?
Beitrag von humatrix am 14.02.2008 um 16:51:35
Hallo zusammen!

Meine Freundin (Neu-EUler) hat ordnungsgemäß die Freizügigkeitsbescheinigung beantragt und auch bekommen.

Aber warum ist das Ding nur ein Jahr gültig?

Grüße
humatrix

Titel: Re: Freizügigkeitsbescheinigung immer nur ein Jahr?
Beitrag von ChicaLoca am 14.02.2008 um 17:05:06
ist evtl. ihre Arbeitserlaubnis von der Bundesagentur für Arbeit (falls sie arbeitet) nur für 1 Jahr gültig ???
oder die Krankenversicherung ?
oder hat sie noch gar keine Nachweise über die Sicherstellung des Lebensunterhaltes incl. Krankenversicherung erbracht ????
oder oder oder
das alles könnten Gründe für die Befristung sein


Titel: Re: Freizügigkeitsbescheinigung immer nur ein Jahr?
Beitrag von humatrix am 14.02.2008 um 17:11:14
Hi Chicaloca,

hast Recht, die Arbeitsgenehmigung ist erst mal für ein Jahr ausgestellt. Danach sollte die Berechtigung folgen.
Krankenversicherungsschutz vorhanden, unbefristeter Arbeitsvertrag auch, wurde aber nicht mit eingereicht.


Sollte sie da noch was machen???

Gruß
humatrix

Titel: Re: Freizügigkeitsbescheinigung immer nur ein Jahr?
Beitrag von Tippi am 14.02.2008 um 17:30:01
Ich bin mir nicht sicher, ob die FZB von der Arbeitserlaubnis
abhängig gemacht werden darf.

Es liegt eine KV sowie ein unbefristeter Arbeitsvertrag vor.
Wieso sollte da die FZB nur für ein Jahr ausgestellt werden?

Eine befristete FZB würde bei befristetem Aufenthalt evtl.
Sinn machen (Au Pair)

Ich würde in deinem Fall die ABH fragen, warum die FZB be-
fristet ausgestellt wurde.

Gruß

Tippi

Titel: Re: Freizügigkeitsbescheinigung immer nur ein Jahr?
Beitrag von humatrix am 14.02.2008 um 17:57:37
Habe gerade mal angefragt... Mal sehen, was der Grund war.

Titel: Re: Freizügigkeitsbescheinigung immer nur ein Jahr?
Beitrag von ChicaLoca am 15.02.2008 um 08:18:02

Tippi schrieb am 14.02.2008 um 17:30:01:
Es liegt eine KV sowie ein unbefristeter Arbeitsvertrag vor.
Wieso sollte da die FZB nur für ein Jahr ausgestellt werden?

weil der Vertrag eben nicht vorlag  ;)

Zitat:
...unbefristeter Arbeitsvertrag auch, wurde aber nicht mit eingereicht...

daher kann ich verstehen, dass die ABH die FZB für ein Jahr befristet hat, wenn die Arbeitserlaubnis nur für ein Jahr gültig ist


Titel: Re: Freizügigkeitsbescheinigung immer nur ein Jahr?
Beitrag von humatrix am 18.02.2008 um 17:28:22
Hab nachgefragt:

Die Befristung wurde tatsächlich von der Arbeitsgenehmigung abhängig gemacht.

Wie ist jetzt zu verfahren?

Titel: Re: Freizügigkeitsbescheinigung immer nur ein Jahr?
Beitrag von ChicaLoca am 19.02.2008 um 13:47:24
mach dir mal jetzt keinen Streß
sie soll dann rechtzeitig vor Ablauf die Verlängerung der Arbeitserlaubnis beantragen und dann mit der verlängerten Arbeitserlaubnis eine neue FreizügBesch bei der ABH beantragen
ihr wird dann sicherlich eine neue ausgestellt - keine Sorge, alles ist/wird gut

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