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Verhaftung bei Ankunft am Flughafen? (Gelesen: 2.087 mal)
Ayse
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verhaftung bei Ankunft am Flughafen?
10.02.2008 um 18:14:37
 
Nun erhält mein Mann nach einigen Schwierigkeiten mit der Botschaft in der kommenden Woche endlich sein Visum.
Trotz der riesengroße Freude bleibt bis heute leider eine Frage unbeantwortet:
Mein Mann hat noch Reststrafe in Deutschland zu verbüssen und bis heute kann mir niemand sagen, was uns bei seiner Ankunft am Flughafen erwartet. Die Staatsanwaltschaft ist auf mein diesbezügliches Schreiben gar nicht eingegangen. Woher bekomme ich eine einigermaßen zuverlässige Auskunft? Bekomme ich ihn überhaupt bei Landung zu Gesicht oder wird er direkt aus dem Flugzeug heraus festgenommen?
Ich könnte zur Ankunftszeit ja auch bei der Flughafenpolizei vorsprechen, habe aber Angst, das ich mir damit selbst etwas "verbaue". Vielleicht würde ich ihn erstmal mit nach Hause nehmen können bis zu seinem Haftantritt und mache die Beamten erst aufgrund meiner Fragen aufmerksam.
Ich will auf gar keinen Fall etwas Verbotenes tun, möchte aber nach Jahren der Trennung meinen Mann wenigstens für wenige Stunden (oder Tage) mit nach Hause nehmen.
Für Tipps und Ratschläge wäre ich Euch mehr als dankbar.
Plötzlich wird die Zeit knapp
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Einbeck
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Antwort #1 - 10.02.2008 um 18:51:33
 
@Ayse

Sorry, aber diese Frage, was passiert etc, kann Dir hier keiner beantworten und wenn er es könnte, dürfte er es nicht.
Auch ein Austausch von Erfahrungen hilft dir nicht, Einzelfälle.
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Ayse
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 10.02.2008 um 19:20:14
 
Schade... weinend
Denn wenn Ihr mir das nicht sagen könnt oder dürft, wer dann?
Wie gesagt, ich möchte nichts Ungesetzliches tun!!!
Und deshalb möchte ich mich nur erkundigen, wer mir in meinem speziellen Fall Auskunft darüber geben kann, wie das alles bei Ankunft am Flughafen gehandhabt wird.
Unerfahren wie ich bin, vermute ich aber mal, das schon bei einchecken meines Mannes seine Personalien an den Ankunftsflughafen durchgegeben und kontrolliert werden und die Polizei ihn dann dort in Empfang nimmt.  unentschlossen
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Einbeck
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Antwort #3 - 11.02.2008 um 00:54:52
 
Ayse schrieb am 10.02.2008 um 19:20:14:
Wie gesagt, ich möchte nichts Ungesetzliches tun!!!   


Sorry, darum geht es doch nicht, es geht nicht um Dich, betroffen ist er.

Ayse schrieb am 10.02.2008 um 19:20:14:
Und deshalb möchte ich mich nur erkundigen, wer mir in meinem speziellen Fall Auskunft darüber geben kann, wie das alles bei Ankunft am Flughafen gehandhabt wird. 
Unerfahren wie ich bin, vermute ich aber mal, das schon bei einchecken meines Mannes seine Personalien an den Ankunftsflughafen durchgegeben und kontrolliert werden und die Polizei ihn dann dort in Empfang nimmt.


Denkbar ist vieles.
Auskunft wird dir niemand geben und schon gar nicht vorab.
Überlege doch einfach mal was Du wissen willst.

Schon der gesunde Menschenverstand sollte sagen, warum diese Frage niemand beantworten wird.

Nur mal so:
Der Bankräuber ruft ja auch nicht die Bank an und sagt um 12.00 Uhr überfalle ich sie.
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wolbe
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Antwort #4 - 11.02.2008 um 08:48:31
 
Ayse schrieb am 10.02.2008 um 18:14:37:
Mein Mann hat noch Reststrafe in Deutschland zu verbüssen und bis heute kann mir niemand sagen, was uns bei seiner Ankunft am Flughafen erwartet


Wenn du schreibst Reststrafe, bedeutet dies, dass dein Mann bereits in Haft war und aus der Haft abgeschoben wurde? Dann hat die Staatsanwaltschaft i.d.R. auf den Vollzug der Restfreiheitsstrafe zugunsten der Abschiebung verzichtet (§ 456 a StPO). Über diesen Verzicht hat dein Mann dann ein Schreiben der Staatsanwaltschaft erhalten. Dort wird normalerweise geregelt, dass die Reststrafe verbüst werden muss, wenn er wieder nach Deutschland kommt. Dies tritt nur dann nicht ein, wenn die Reststrafe verjährt ist (Vollstreckungsverjährung).

Gruß Wolfgang
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Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und sollen zur allgemeinen Erheiterung beitragen.
 
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Ayse
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 11.02.2008 um 10:58:44
 
Danke Wolfgang. Eine Antwort, mit der ich nun wenigstens ein bißchen was anfangen kann. Ich werde später meinen Mann nach einem entsprechenden Schreiben fragen.
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Ayse
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 11.02.2008 um 11:42:56
 
Einbeck schrieb am 11.02.2008 um 00:54:52:


Sorry, darum geht es doch nicht, es geht nicht um Dich, betroffen ist er.



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Was ich wissen möchte???
Ob man meinen Mann sofort verhaftet! Habe ich das nicht klar und deutlich genug gefragt?
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trixie
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Antwort #7 - 11.02.2008 um 12:15:42
 
Ayse schrieb am 11.02.2008 um 11:42:56:
Dort wird normalerweise geregelt, dass die Reststrafe verbüst werden muss, wenn er wieder nach Deutschland kommt. Dies tritt nur dann nicht ein, wenn die Reststrafe verjährt ist (Vollstreckungsverjährung).  

Um deine Frage zu klären, solltest du das erst einmal abklären:

Zitat:
Dort wird normalerweise geregelt, dass die Reststrafe verbüst werden muss, wenn er wieder nach Deutschland kommt. Dies tritt nur dann nicht ein, wenn die Reststrafe verjährt ist (Vollstreckungsverjährung).


trixie
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DerHeiko
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Antwort #8 - 11.02.2008 um 14:45:39
 
Also aus dem Flieger heraus wird man ihn wohl so schnell nicht verhaften.
Bei der Passkontrolle an der Einreise dürfte er dann "auffällig" werden, es sei denn der Beamte kontrolliert nur den Ausweis mit dem Sichtvermerk ohne den Fahndungsbestand zu prüfen.
Außerdem kommt es darauf an wie er, oder ob er überhaupt, im Fahndungssystem eingetragen ist (siehe Wolbe´s Antwort).
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