Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Internat. Fuehrerschein (Gelesen: 2.055 mal)
derreisende
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 8
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: BRD
Zeige den Link zu diesem Beitrag Internat. Fuehrerschein
07.02.2008 um 01:16:12
 
Hi @ all, leider in der Suche nichts zu dem Thema gefunden..
meine Frau hat einen internat. Fuehrerschein, in Vzla ausgestellt.
Innert 6 Monaten muss sie einen Deutschen FS machen. Welcher Zeitraum gilt fuer die Gueltigkeit des Alten - 6 Monate von Einreise oder 6 Monate von Beginn der Aufenthaltsgenehmigung??
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Internat. Fuehrerschein
Antwort #1 - 07.02.2008 um 09:14:15
 
derreisende schrieb am 07.02.2008 um 01:16:12:
Hi @ all, leider in der Suche nichts zu dem Thema gefunden..

Kein Wunder, hier ist ja auch kein Führerschein-
Forum. Zwinkernd

Dort wirst du wohl eher fündig: KLICK!
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Internat. Fuehrerschein
Antwort #2 - 07.02.2008 um 09:16:03
 
Hallo,

dies hier habe ich bei dem großen deutschen Automobilclub mit den vier Buchstaben gefunden:

Zitat:
Führerscheine aus Ländern, die nicht der EU oder dem EWR-Bereich angehören, müssen seit dem 1.1.1999 spätestens 6 Monate nach Begründung des „ordentlichen Wohnsitzes“ in Deutschland umgeschrieben werden.   Es gelten dieselben Voraussetzungen für den Erwerb im Ausland hinsichtlich der 185-Tage-Klausel wie bei den Führerscheinen aus EU- und EWG-Staaten. Eine Verlängerung der 6-Monatsfrist ist möglich, wenn der Führerscheininhaber glaubhaft macht, dass er den „ordentlichen Wohnsitz“ nicht länger als 12 Monate im Inland haben wird.


Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Mono
Senior Top-Member
****
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 604
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Internat. Fuehrerschein
Antwort #3 - 07.02.2008 um 09:40:12
 
derreisende schrieb am 07.02.2008 um 01:16:12:
Innert 6 Monaten muss sie einen deutschen FS machen. 

"Kein Mensch muss müssen." (Lessing -Nathan der Weise)

Nach Ablauf von sechs Monaten ab Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes benötigt deine Frau zum Führen eines Kfz in Deutschland eine deutsche Fahrerlaubnis.

Als ordentlicher Wohnsitz gilt der Ort, in dem ein Führerscheininhaber wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder - im Falle eines Führerscheininhabers ohne berufliche Bindungen - wegen persönlicher Bindungen, die enge Beziehungen zwischen dem Führerscheininhaber und dem Wohnort erkennen lassen, gewöhnlich, d.h. während mindestens 185 Tagen im Kalenderjahr, wohnt.

Ich nehme an, deine Frau hat persönliche Bindungen zu dir vor Ort gleich nach ihrer Einreise erkennen lassen  Zwinkernd, so dass die 6-Monats-Frist ab der Einreise zu berechnen ist. Das "Umschreiben" setzt das Bestehen der theoretischen und praktischen Fahrprüfung voraus, innerhalb von drei Jahren ohne Ausbildungspflicht.

Mono
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 08.02.2008 um 19:58:07 von N/V » 
Grund: Auf Wunsch des Posters: Zitatautor berichtigt 
 
IP gespeichert
 
derreisende
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 8
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: BRD
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Internat. Fuehrerschein
Antwort #4 - 08.02.2008 um 00:27:10
 
vielen Dank fuer die Antworten.

Auch Quatsch, als Tourie darf sie hier rumgurksen und wenn sie hier wohnt muss sie die Pruefungen ablegen - aber na ja Gesetze halt.

Liebe Gruesse und nochmal Danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Internat. Fuehrerschein
Antwort #5 - 08.02.2008 um 07:31:50
 
derreisende schrieb am 08.02.2008 um 00:27:10:
Auch Quatsch, als Tourie darf sie hier rumgurksen und wenn sie hier wohnt muss sie die Pruefungen ablegen - aber na ja Gesetze halt. 


Hallo,

dem deutschen Autoverkehr wäre mit der anderen Lösung (keiner darf hier mit ausl. FE rumgurksen) sicher auch mehr gedient Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Mikael321
Silver Member
****
Offline


Verheiratet mit Doppelstaatler


Beiträge: 1.635

9494, Liechtenstein
9494
Liechtenstein
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Internat. Fuehrerschein
Antwort #6 - 08.02.2008 um 10:17:33
 
ronny schrieb am 08.02.2008 um 07:31:50:
dem deutschen Autoverkehr wäre mit der anderen Lösung (keiner darf hier mit ausl. FE rumgurksen) sicher auch mehr gedient Zwinkernd
Wie bei allen praktischen Tätigkeiten, sind wohl nur zwei Sachen wichtig. Talent und Training . Bestimmt nicht, welche Behörde den Schein ausgestellt hat. (Deutsche oder Ausländische) Die 5 Fahrstunden und die Prüfung die meine Frau in Deutschland gemacht hat, haben sie sicher nicht zu einer besseren Autofahrerin gemacht. Die täglichen 100 km zur Arbeit hin und zurück, schon. Leider ist es so, das in Deutschland nur das Papier zählt was man hat (auch im Beruflichen bereich), und nur in zweiter Linie die tatsächliche Leistung.


Michael
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Internat. Fuehrerschein
Antwort #7 - 08.02.2008 um 10:20:38
 
O.K. denke es dürfte alles gesagt sein. Bevor das
schräg abdriftet...

geschlossen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema