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Deutsch-Amerikaner, ich grich meine papiere nicht! (Gelesen: 3.959 mal)
BenzDieselTuner
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07.02.2008 um 17:55:23
 
ich bin in Florida geboren......mein vater ist ein Deutscher, aus Nuernberg.....ich bin 25.....

ich habe 2 brueder, beide haben die Deutsche Staatsburgerschaft.........

die beide gehen nimmer nach Deutschland, sind amis jetz........

die beide haben ein andere mutter als ich, ich war das kind von der affaire.....

mein mutter ist seit 1985 gestorben, und ich war mit der linke gerichts-tricks der amis geschwungen vellig ohne wissen von mein vater aufzuwachsen.......wann ich 15 war, findete ich es raus, und bin sofort mit mein vater nach Deutschland gegangen.....dar hab ich eventuell meine lehre gemacht, als fliesenleger...

ich weiss nicht was ich noch beschreiben soll, jedemvalls ist die problem so.....

ICH WILL MEINE DEUTSCHE AUSWEISS UND REISEPASS, UND DIE GEBENS MIR NICHT!!

jetz sess ich wieder im florida, weil die mich verjagt haben, ich war gerad dort wieder 8 monate, und muesste schwarzarbeiten die ganze zeit, weil die mich meine papiere nicht geben wollen.

ich war sogar im flughafen festgenommen, damit ich kein zeit hatte vor dem flug noch ein schorle zu drinken!

die sagen mich immer Herr Kreuser, weil es auf mein ami-pass steht, das war meine mutter ihre name, aber jetz meine legale name ist Drößler, wie mein vater und familie, aber das ist dehnen egal, die nennen mich einfach Kreuser, und Ami.....

ich weiss das ich, wie mein bruedern, hab das recht als Deutscher zu leben, und in Deutschland zu sein, weil dar ist mein vater, und was weiss ich wie viel tanten und unclen und cousins, mein grossvater, der grab meines grossmutters, alles ist dar..........

so was muess ich machen das die mich meine ausweiss geben, und in Deutschland meine ruehe haben kann?

jetz sess ich hier im florida, ganz allein, und versteh nicht ganz mit welcherem recht der Bundesregierung mich verhetzten kann, und ins exil schicken kann........

ICH WILL JA EINFACH NACH HAUSE, IM MEINEM KLEINEM DORF, UND MEINE RUEHE HABEN ENDLICH! was soll ich hier mit lauter amis machen? die haben mich von meine familie weck gehalten, ich werde die bande am gernsten nie wieder sehen, aber jetz muess ich bei der leute leben!?

ich war beim amt in Deutschland, naturlich, und die haben mich immer erst gesaggt das die meine papiere geben wird, und jedesmal wann ich biometrische passbilder gehappt hab, und alles bereit, dann saggten die immer ich habe kein recht Deutscher zu sein........ich soll eine auslaender genehmigung besorgen.....das ist ja tolles angebot, aber nichts fuer mich, weil ich kein auslaender bin, lass das fuer die echte auslaender, von mir aus, aber ICH bin kein auslaender, der ami ist seit 1985 tot, und ich habe nur meine DEUTSCHE familie..........ich habe kein accent, rede wie jede andere Obersulmer auch, bin 2 meter gross, blonde haar, blaue augen, was soll das bitte???? ich bin wie ein fotocopie meine vaters.........ist das nicht gut genug fuer Deutschland??

kann ergend ehmand mich mit das ganze hilfen??

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Antwort #1 - 07.02.2008 um 18:08:20
 
Hi can we try to solve your trouble in English?

You were born in the USA in Florida, you are 25 years old.
My question,  were your parents married when you were born?

If your parents were not married when you were born, does your birth certificate state a father besides your mother? In this case have you been officially recognized as a child by your father?

What nationality did your mother have?
Was your mother German when you were born?

Your father, is it correct he was still a German citizen
when you were born?
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Einbeck
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Antwort #2 - 07.02.2008 um 18:37:35
 
Trying to read and understand your text.
You got two"stepbrother" , children of your father with another wife.
Your were born in an affair, which I guess means your father was not married to your mother,
and as the affair was in the USA, I suppose your mother has been an US Citizen.

Conclusion:
All depends if the paternity of your German father was recognized by German law.
Did your father recognize his paternity in Germany or at an German Consulate?
Gibt es eine nach deutsche Recht wirksame Vaterschaftsanerkennung  durch deinen Vater für Dich?

Das nichteheliche Kind eines Deutschen Vaters erwirbt erst seit 01.07.1993 die deutsche Staatsangehörigkeit,
aber im § 5 StAG gab und gibt es eine Rettung.
Leider ist es dafür, da Du 25 Jahre alt bist mittlererweile auch zu spät.

Zu beachten ist noch § 5 StAG hier der Text:

Erklärungserwerb, unter der Vorraussetzung das eine nach deutschen Recht wirksame Vaterschaftsanerkennung vorliegt.
§ 5

Durch die Erklärung, deutscher Staatsangehöriger werden zu wollen, erwirbt das vor dem 1. Juli 1993 geborene Kind eines deutschen Vaters und einer ausländischen Mutter die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn

1. eine nach den deutschen Gesetzen wirksame Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft erfolgt ist,

2. das Kind seit drei Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat und

3. die Erklärung vor der Vollendung des 23. Lebensjahres abgegeben wird.


It is very important to know what nationality your mother had.
But I guess, your mother wasn't a German citizen and your father did not recognize his paternity according to German law.
In conclusion this would mean, and I am sorry to say this, you didn't adquire the German nationality.

This leaves as an possibility to get the German nationality only an naturalisation process.
Have you ever contacted a German Consulate in the US?
May be you should contact them and ask them for help and advise.
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Muleta
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Antwort #3 - 07.02.2008 um 19:02:47
 
Einbeck schrieb am 07.02.2008 um 18:37:35:
This leaves as an possibility to get the German nationality only an naturalisation process.
Have you ever contacted a German Consulate in the US?


in Anbetracht der nicht ganz fernliegenden Möglichkeit einer bereits erfolgten Abschiebung (und ggf. sogar Ausweisung) dürfte das kein ganz triviales Unterfangen werden.

Muleta
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Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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BenzDieselTuner
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Antwort #4 - 08.02.2008 um 01:43:42
 
mein mutter war naturlich amerikanerin..........

ich bin noch nie abgeshoben geworden, von Deutschland, ich bin "freiwillig" gegangen, unter dem druck der einwohnermeldeamt, der nur fuer ein ausweiss karte, oder ein aufenthaltsgenehmigung intressiert war.......genehmigung grich ich nicht, weil ich "kein gute grund hab" in DE aufzuhalten und zu arbeiten........

mein geburtsurkunde, die aktuelle, hatt nur mein vater sein name drauf, weil mein mutter nicht am leben ist.......

ich habe mit ihn kontakt, und er hatt schon mal seine ausweiss zeigen muessen und alles, die problem kann nicht an ihn liegen.........ich war mit ihn mal aufs amt....

ich weiss das ich mit der Konsulate hier in Miami was machen muessen wird, aber es wird schoen sein dar reinzumarschieren und ganz genau wissen was ich verlangen soll,  damit es auch klappt...........miami ist ja weit weck von mir, stunden-lange fahren.....

ich werde bereit sein mein US staatsburgerschaft abzugeben, 3 monate florida im jahr ist ja genug, aber mein bruder saggt das sei vellig unnoetig.........ich werde ein email von ihn posten........


Änderung:
Ich füge dein Folgepost hier ein      Tippi


...

hier ist ein email von mein bruder charles, das ist seiner meinung zum thema, er muess das doch wissen, er hatt sein pass und ausweiss gerade erneut, und er ist seit ueber 10 jahre nimmer in DE gewesen.......


Hey Justin, sorry I didn't reply to you yesterday, I was on my way out the door to go to work and didn't want to be late.  I am sorry you are getting so much trouble for your passport.  There shouldn't be a problem, you just have to talk to the right people.  Under German LAW you are entitled to your passport and rights as a dual citizen, you were born BEFORE 1991, and DO NOT have to choose a citizenship, as your father is a German national and you are his son by blood.  Now, the authorities might be confused, but with Dad's help and maybe a blood test, they should give you your German passport.  DO NOT deal with ignorant country people...you need to go to an official German consulate, like maybe in Frankfurt am Main, with Dad and speak to someone who knows what they are doing.  Under no circumstances renounce your US citizenship, it isn't necessary!  In this case, Germany does not need to reference your US citizenship, it's not an issue here, they only need to know that your father is a German and you were born before 1991 when they changed the laws.  It should work out, don't lose faith, it's just dumb bureaucrats and paperwork.  Good luck.  Hope you're doing alright other than that.  Best wishes. -Chuck
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« Zuletzt geändert: 08.02.2008 um 11:23:32 von Tippi »  
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Antwort #5 - 08.02.2008 um 05:18:09
 
Mal zum Besseren Verständnis aus Wikepedia


Nichteheliche Geburt
Nichteheliche Kinder einer deutschen Mutter erwarben die deutsche Staatsangehörigkeit ab dem 1. Januar 1914.

Nichteheliche Kinder eines deutschen Vaters erwarben die deutsche Staatsangehörigkeit ab dem 1. Juli 1993, sofern (von mir eingesetzt:eine nach deutschen Recht gültige )Vaterschaftsanerkennung vorlag, was wegen der häufigen Missbrauchsfälle zur Erschleichung von Aufenthaltserlaubnis und Sozialleistungen (unpfändbare Männer erkennen gegen Bezahlung angebliche Vaterschaften von Migrantinnen an; Fall des in Paraguay unpfändbar lebenden Deutschen Hass mit über 300 Anerkenntnissen als Rachehandlung am deutschen Staat wegen einer von ihm als ungerecht empfundenen mehrjährigen Haftstrafe) mit einer gesetzlichen Änderung verhindert werden soll, indem den Behörden ein Anfechtungsrecht eingeräumt werden soll.

Ein nichteheliches Kind eines deutschen Vaters, das vor dem 1. Juli 1993 geboren wurde, erwirbt die deutsche Staatsangehörigkeit durch eine Erklärung, wenn es seit drei Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat und die Erklärung vor der Vollendung des 23. Lebensjahres abgegeben wird, sofern eine Vaterschaftsanerkennung vorliegt



Gibt es für dich eine nach deutschen Recht gültige Anerkennung der Vaterschaft?
Hast Du mindest. 3 Jahre in Deutschland gelebt?
Hast Du gegenüber deutschen Behörden eine Erklärung zum Erklärungserwerb  der dt. StA.abgegeben?

Zumindest bei letzterer Frage würde ich mit nein antworten, somit conclusiv: sorry:
Du bist nicht Deutsch und wirst keinen Deutschen Pass erhalten.

Deutschen Pass gibt es höchstens nach einer Einbürgerung, ob eine Einbürgerung von Dir möglich ist mag ich nicht beurteilen.
kannst es ja probieren.
Forget what you brother says, I explained to you, how you can be German or not.
maybe you should send my text to your brother.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #6 - 08.02.2008 um 11:54:40
 
BenzDieselTuner schrieb am 07.02.2008 um 17:55:23:
.......wann ich 15 war, findete ich es raus, und bin sofort mit mein vater nach Deutschland gegangen.....dar hab ich eventuell meine lehre gemacht, als fliesenleger...  

offenbar hast Du lange in Deutschland gelebt und auch gearbeitet.
Wieso ist daraus kein Aufenthaltsrecht entstanden?
Wurde ein Teil dieser Zeiten als illegaler Aufenthalt betrachtet?
Jemand aus Deiner Familie sollte einen Rechtsanwalt finden (offenbar hattest Du keinen), der die Akten der Ausländerbehörde prüft und einen Weg findet, damit Du wieder einreisen und eine Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis erhalten kannst.
(er kann natürlich auch prüfen, ob Du durch Geburt oder Erklärung die deutsche Staatsbürgerschaft erworben hast, sieht aber eher nicht so aus. Dann bleibt nur eine spätere Einbürgerung)
Vorher wird ein Besuch in Miami außer Kosten nichts bringen.
thom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 08.02.2008 um 14:43:23
 
BenzDieselTuner schrieb am 07.02.2008 um 17:55:23:
ich bin in Florida geboren......mein vater ist ein Deutscher, aus Nuernberg.....ich bin 25.....

ich habe 2 brueder, beide haben die Deutsche Staatsburgerschaft.........

die beide gehen nimmer nach Deutschland, sind amis jetz........

die beide haben ein andere mutter als ich, ich war das kind von der affaire.....


die sagen mich immer Herr Kreuser, weil es auf mein ami-pass steht, das war meine mutter ihre name, aber jetz meine legale name ist Drößler, wie mein vater und familie, aber das ist dehnen egal, die nennen mich einfach Kreuser, und Ami.....

ich weiss das ich, wie mein bruedern, hab das recht als Deutscher zu leben, und in Deutschland zu sein, weil dar ist mein vater, und was weiss ich wie viel tanten und unclen und cousins, mein grossvater, der grab meines grossmutters, alles ist dar..........

so was muess ich machen das die mich meine ausweiss geben, und in Deutschland meine ruehe haben kann?


Auch wenn Du von einem deutschen Vater abstammst, trägst Du den Familiennamen Deiner Mutter, wie ich annehme.

Hat wohl auch nach deutschem Recht seine Richtigkeit, wenn es denn für Dich einschlägig sein oder werden sollte.

Gruß, ULF
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Antwort #8 - 08.02.2008 um 18:00:26
 
ulf schrieb am 08.02.2008 um 14:43:23:
Auch wenn Du von einem deutschen Vater abstammst, trägst Du den Familiennamen Deiner Mutter, wie ich annehme.

Hat wohl auch nach deutschem Recht seine Richtigkeit, wenn es denn für Dich einschlägig sein oder werden sollte.

Gruß, ULF


auf mein drivers license, social security card, usw. steht mein vater seinem nam...

auf dem reisepass steht mein mutter ihre nam, nur weil es noch nie geaendert war.......mein vater wollte das damals nicht bezahlen......."das ist alles unwichtig" war seine meinung........typisch..........


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« Zuletzt geändert: 08.02.2008 um 18:15:54 von BenzDieselTuner »  
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Antwort #9 - 08.02.2008 um 18:11:47
 
thom schrieb am 08.02.2008 um 11:54:40:

offenbar hast Du lange in Deutschland gelebt und auch gearbeitet.
Wieso ist daraus kein Aufenthaltsrecht entstanden?
Wurde ein Teil dieser Zeiten als illegaler Aufenthalt betrachtet?
Jemand aus Deiner Familie sollte einen Rechtsanwalt finden (offenbar hattest Du keinen), der die Akten der Ausländerbehörde prüft und einen Weg findet, damit Du wieder einreisen und eine Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis erhalten kannst.
(er kann natürlich auch prüfen, ob Du durch Geburt oder Erklärung die deutsche Staatsbürgerschaft erworben hast, sieht aber eher nicht so aus. Dann bleibt nur eine spätere Einbürgerung)
Vorher wird ein Besuch in Miami außer Kosten nichts bringen.
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weiss du wie das war? das ich illegal in Deutschland war, ewig lang? das hab ich meinem vater zu bedanken.......

er hatt mich nach DE gebracht, mich erzaehlt ich sei Deutsch, und auf die schule geschikt.........fachoberschule sogar..........

erst jahre spaeter wann ich mein lehre anfangen wollte es ist raus gekommen das ich habe kein Deutsche papiere, weil der idiot hatt mich nie angemeldet........wann mann ihn darueber fragt, saggte er "das ist alles nicht so wichtig, hauptsache du bisst mein sohn, und neihmand kann dich weck schicken"  so ein idiot........ich habe nie gesaggt mein vater ist kein spinner.........

so wie mein chef mir erklaert hatt, muess ich noch einreisen durfen, weil sonnst hatten die mich sowas erklaeren muessen beim ausreisen.........

wie lang muess ich weck bleiben, normalerweisse, vor ich wieder 6 monate nach hause durf? 3 monate oder sowas??
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #10 - 08.02.2008 um 18:44:38
 
BenzDieselTuner schrieb am 08.02.2008 um 18:11:47:
wie lang muess ich weck bleiben, normalerweisse, vor ich wieder 6 monate nach hause durf? 

Ohne Anwalt bekommst Du nicht heraus, was die deutschen Behörden in Deinem Fall entschieden haben und was Du als nächstes tun kannst.
Dafür ist Dein Fall zu ungewöhnlich und Dein Wissen von den Zusammenhängen zu gering. Deine Brüder können da auch nichts helfen und wir hier wahrscheinlich auch nicht.
Seit wann bist Du den Behörden in Deutschland überhaupt bekannt?
Gab es Verfahren gegen Dich, Deinen Vater oder Deinen Chef, Strafen, Briefe von der Ausländerbehörde?
Hatte Dein Vater für Dich irgendwelche Anträge gestellt, als Du noch minderjährig warst?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 08.02.2008 um 21:51:01
 
thom schrieb am 08.02.2008 um 18:44:38:
Ohne Anwalt bekommst Du nicht heraus, was die deutschen Behörden in Deinem Fall entschieden haben und was Du als nächstes tun kannst.


Nach seiner Abschiebung dürfte feststehen, daß er bis auf weiteres nicht als Ausländer nach D einreisen darf, dieses Jahr nicht, übernächstes Jahr nicht, und überhaupt nicht, bis die freundliche ABH die Einreisesperre befristet (hat).

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Antwort #12 - 09.02.2008 um 19:32:51
 
thom schrieb am 08.02.2008 um 18:44:38:

Ohne Anwalt bekommst Du nicht heraus, was die deutschen Behörden in Deinem Fall entschieden haben und was Du als nächstes tun kannst.
Dafür ist Dein Fall zu ungewöhnlich und Dein Wissen von den Zusammenhängen zu gering. Deine Brüder können da auch nichts helfen und wir hier wahrscheinlich auch nicht.
Seit wann bist Du den Behörden in Deutschland überhaupt bekannt?
Gab es Verfahren gegen Dich, Deinen Vater oder Deinen Chef, Strafen, Briefe von der Ausländerbehörde?
Hatte Dein Vater für Dich irgendwelche Anträge gestellt, als Du noch minderjährig warst?
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dar waren sowie ich weiss bis jetz nie ergend welchere verfahren gewesen.....wann ich dar war bei der lehre, hab ich schon alle entsprechente auslaender erlaubnisse gehappt..........dies sind abgelaufen, in meiner abwesentheit wann ich ein jahr in florida war entzwischen..........

mein vater hatt mich mal erzaehlt er hatt alles beantragt, wann ich 17 war, aber ob das stimmt weiss ich nicht..........ich bin seit jahre nimmer in dem landkreis gewesen.......er hatt es mir auch nicht beweisen koennen.......

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