nevzat schrieb am 09.02.2008 um 08:18:31:1.) ist das so etwa richtig mit den 4-5 monaten?
kommt ungefähr hin, sinnvoll kann es sein, mal nach 3-4 Monaten nachzufragen, ob die Wechselgenehmigung vielleicht schon da ist. Es kann nämlich sein, dass die ganz unten im Stapel liegt, und die Nachricht, dass sie da ist, erst in ein paar Wochen 'rausgehen würde - die Zeit kann man vielleicht sparen.
nevzat schrieb am 09.02.2008 um 08:18:31:(Vom Antragsabgabe bis ich die Einbürgerungszusage erhielt vergingen 28 Monate)
Es ist kein Witz !!!
Es lacht auch gar keiner.
Es kann im Einzelfall immer mal länger dauern, sei es, wegen längerer Krankheit der Sachbearbeiter, weil andere Behörden nicht "mitspielen", weil einfach viel zu tun ist, und Sachbearbeiter fehlen, weil man nicht jede Akte im Auge behalten kann, und manche Akte einfach "nach hinten rutscht", wenn der EB-Kandidat sich nicht meldet - und nicht zuletzt nicht selten (ohne Dir persönlich jetzt zu nahe treten zu wollen) weil der EB-Kandidat seine Unterlagen nicht fristgerecht einreicht oder haufenweise Ermittlungsverfahren zu überprüfen und deren Ausgang abzuwarten ist.
Änderung: Zeitangabe geändert Tippi