Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
kein niederlassungserlaubnis obwohl hier geboren (Gelesen: 6.310 mal)
locke_44
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 6
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag kein niederlassungserlaubnis obwohl hier geboren
01.02.2008 um 01:01:31
 
Hallo ich habe da ein problem unzwar bin ich hier in deutschland geboren bin 10 jahre zur schule gegangen und bin aber jetzt arbeitslos

ich habe ein NE beantragt haben die mir nicht gegeben habe eine 1 jahres aufenthalt gekriegt und nach diesem jahr habe ich eine fiktionsbescheinigung gekrieg für 3 monate ist das normal???

und die sagen mir ich muss ne einbürgerun beantragen obwohl ich hier geboren bin ist das wirklich so??

und was kann ich tun damit ich ersten meine NE kriege und zweiten meine Deutschestattsbürgerschafft bekommen kann.

ICH BEDANKE MICH SCHON IM VORRAUS.
Mfg
Baris
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: kein niederlassungserlaubnis obwohl hier geboren
Antwort #1 - 01.02.2008 um 07:43:16
 
Hallo erstmal, soviel Zeit sollte sein Zwinkernd

locke_44 schrieb am 01.02.2008 um 01:01:31:
und die sagen mir ich muss ne einbürgerun beantragen obwohl ich hier geboren bin ist das wirklich so??


Ja grundsätzlich haben "die" ,gemeint sind wahrscheinlich die Kollegen in Deiner ABH , Recht. Soweit auf Dich nicht die Voraussetzungen des § 4  StAG zutreffen, hast Du mit Geburt nicht die deutsche Staatsangehörgkeit erworben.

locke_44 schrieb am 01.02.2008 um 01:01:31:
ich habe ein NE beantragt haben die mir nicht gegeben habe eine 1 jahres aufenthalt gekriegt und nach diesem jahr habe ich eine fiktionsbescheinigung gekrieg für 3 monate ist das normal???  


Ja grundsätzlich ist das normal, dass jemand der seinen Lebensunterhalt nicht sichern kann (aus eigenen Mitteln und oder Arbeit) eine NE nicht erhält.

Etwas ist aber ungewöhnlich ...

Deswegen die Fragen:

Welcher § steht denn jetzt in Deiner Aufenthaltserlaubis, wo sind Deine Eltern ? Wie alt bist Du ?

Gibt es evtl. noch weitere (bisher nicht genannte ) Hindernisse, wie bspw. Vorstrafen, Ermittlungsverfahren etc. ?

locke_44 schrieb am 01.02.2008 um 01:01:31:
und was kann ich tun damit ich ersten meine NE kriege und zweiten meine Deutschestattsbürgerschafft bekommen kann.  


Ausbildungsplatz finden, Arbeitsplatz finden ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
locke_44
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 6
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: kein niederlassungserlaubnis obwohl hier geboren
Antwort #2 - 07.02.2008 um 17:54:26
 
ronny schrieb am 01.02.2008 um 07:43:16:
Hallo erstmal, soviel Zeit sollte sein Zwinkernd

Ja grundsätzlich haben "die" ,gemeint sind wahrscheinlich die Kollegen in Deiner ABH , Recht. Soweit auf Dich nicht die Voraussetzungen des § 4  StAG zutreffen, hast Du mit Geburt nicht die deutsche Staatsangehörgkeit erworben.

Ja grundsätzlich ist das normal, dass jemand der seinen Lebensunterhalt nicht sichern kann (aus eigenen Mitteln und oder Arbeit) eine NE nicht erhält.

Etwas ist aber ungewöhnlich ...

Deswegen die Fragen:

Welcher § steht denn jetzt in Deiner Aufenthaltserlaubis, wo sind Deine Eltern ? Wie alt bist Du ?


also ich bin 18 jahre alt werde diese jahr 19.
ich weiss nicht in welchen § mein aufenthalt stehe.
und ich wohne noch bei meinen elter also bei meiner mutter mein papa ist in der türkei.
Gibt es evtl. noch weitere (bisher nicht genannte ) Hindernisse, wie bspw. Vorstrafen, Ermittlungsverfahren etc. ?

also keien vorstarfen nix bei den polizei ich war noch nicht mal fotos machen oder fingerabdrücke geben  und ich wohne noch bei meiner mutter ich weiss auch nicht das ist so ein fiktionsbescheinigung wie eine duldung also habe eine duldung bei einen freund gesehen sah genau so aus Durchgedreht


Zitat:
Ausbildungsplatz finden, Arbeitsplatz finden ?


ja das ist das problem ich habe kein abschluss habe mich bei einer abendschule beworben nich angenommen so und solange ich kein abschluss habe kann man hier in deutschland sehr sehr schwer arbeit finden wie du es vieleicht weiss ich weiss ja nicht das ist mein problem und ich habe kein lust jedes 5 jahr nach münster und jeden 3 monat zum ausländeramt ich hoffe du kannst mir ein tip oder irgentwas sagen wie ich das machen kannn das würde mich freuen
also deswegen habe ich nur probleme aber die will ich hier nicht sagen wenn du willst kannst du mir ja mal schreiben wenn du msn hast mein addy ist locke_44@hotmail.de und meine e-mail kannst du mir auch schreiben aber nur wen du mir helfen kanst meine e-mail adresse ist locke_44@gmx.de
ich bedanke mich im vorraus bei dir
Mfg


Änderung:
Ich füge hier dein Folgepost ein     Tippi


...

ich habe es falsch gemacht das alles steh das oben in den blaune kast  Laut lachend

Änderung:
Ich habe deinen Blauen Kasten mal repariert    Zwinkernd    Tippi
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
locke_44
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 6
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: kein niederlassungserlaubnis obwohl hier geboren
Antwort #3 - 08.02.2008 um 15:28:54
 
ALSO NOCHMACH AUF DEM § ZU KOMMEN ICH HABE EBEN MEIEN FIKTIONSBESCHEINIGUNG GELESEN DA STEHT BIS ZUR ENTSCHEIDUNG DER AUSLÄNDERBEHÖRDE ÜBER DIESEN ANTRAG GILT DER AUFENTHALT ALS FORTBESTEHEND (§81 Abs.4 AufenthG).* genau das stehe da und ich muss alles spätesten dienstag dahin wieder verlängern kannst du mich oder irgentjeman mir vor dienstag vielecht auch noch montag helfen was ich da machen kan
MfG
Baris
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: kein niederlassungserlaubnis obwohl hier geboren
Antwort #4 - 08.02.2008 um 16:15:02
 
locke_44 schrieb am 08.02.2008 um 15:28:54:
genau das stehe da und ich muss alles spätesten dienstag dahin wieder verlängern kannst du mich oder irgentjeman mir vor dienstag vielecht auch noch montag helfen was ich da machen kan  

Solange über deinen Antrag über die NE noch nicht entschieden ist, bleibt dir keine andere Wahl, als eine neue FB in Empfang zu nehmen.  Zwinkernd

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: kein niederlassungserlaubnis obwohl hier geboren
Antwort #5 - 08.02.2008 um 16:24:43
 
locke_44 schrieb am 07.02.2008 um 17:54:26:
ja das ist das problem ich habe kein abschluss habe mich bei einer abendschule beworben nich angenommen so und solange ich kein abschluss habe kann man hier in deutschland sehr sehr schwer arbeit finden 

Was für ein Kurs war das denn und woran ist es denn gescheitert?

Kannst du nicht zumindest deinen Quali in der Abendschule nachholen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: kein niederlassungserlaubnis obwohl hier geboren
Antwort #6 - 08.02.2008 um 20:25:00
 
locke_44 schrieb am 07.02.2008 um 17:54:26:
ja das ist das problem ich habe kein abschluss habe mich bei einer abendschule beworben nich angenommen so und solange ich kein abschluss habe kann man hier in deutschland sehr sehr schwer arbeit finden wie du es vieleicht weiss ich weiss ja nicht das ist mein problem und ich habe kein lust jedes 5 jahr nach münster und jeden 3 monat zum ausländeramt ich hoffe du kannst mir ein tip oder irgentwas sagen wie ich das machen kannn das würde mich freuen


Solltest Du im Leistungsbezug nach SGB II stehen, so wird Dir hoffentlich das freundliche U25-Team beim Leistungsträger Wege zu einem Schulabschluß aufzeigen können. Das kann ja auch Vollzeit sein?

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Sondra
Silver Member
****
Offline


Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

In der Mitte, Germany
In der Mitte
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: kein niederlassungserlaubnis obwohl hier geboren
Antwort #7 - 13.02.2008 um 15:00:12
 
locke_44 schrieb am 01.02.2008 um 01:01:31:
was kann ich tun damit ich ersten meine NE kriege und zweiten meine Deutschestattsbürgerschafft bekommen kann


Ich meine, dass du die Staatsbürgerschaft eher und leichter als die NE erhalten kannst, weil nur bei der Anspruchseinbürgerung ist die Sicherung des Lebensunterhaltes aus eigener Kraft nicht relevant (bei jungen Bewerber). Du sagst

Zitat:
bin ich hier in deutschland geboren bin 10 jahre zur schule gegangen ...
ich bin 18 jahre alt werde diese jahr 19

Damit könntest du die Voraussetzungen für die Einbürgerung nach § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz erfüllen (so genannte "Anspruchseinbürgerung"). Gesetzestext

Zitat:
§ 10
(1) Ein Ausländer, der seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und handlungsfähig nach Maßgabe des § 80 des Aufenthaltsgesetzes oder gesetzlich vertreten ist, ist auf Antrag einzubürgern, wenn er
1. sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bekennt und erklärt, dass er keine Bestrebungen verfolgt oder unterstützt oder verfolgt oder unterstützt hat, die
a) gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder
b) eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben oder
c) durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,
oder glaubhaft macht, dass er sich von der früheren Verfolgung oder Unterstützung derartiger Bestrebungen abgewandt hat,
2. ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine Aufenthaltserlaubnis (für andere als die in den §§ 16, 17, 20, 22, 23 Abs. 1, §§ 23a, 24 und 25 Abs. 3 bis 5 des Aufenthaltsgesetzes aufgeführten Aufenthaltszwecke) besitzt,
3. den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten (Grundsicherung für Arbeitsuchende) oder Zwölften (Sozialhilfe) Buch Sozialgesetzbuch bestreiten kann oder deren Inanspruchnahme nicht zu vertreten hat,
4. seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgibt oder verliert,
5. weder wegen einer rechtswidrigen Tat zu einer Strafe verurteilt noch gegen ihn auf Grund seiner Schuldunfähigkeit eine Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet worden ist,
6. über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt und
7. über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügt.


"rechtmäßig" bedeutet , dass du während der ganzen Zeit einen gültigen Aufenthaltstitel hattest - nehme ich an, den hattest du (als in D geboren); "gewöhnlicher Aufenthalt" bedeutet, dass du dich im Jahr mindestens 181 Tage in D aufgehalten hast (trifft vermutlich auch zu).

Zu 1
die Loyalitätserklärung ("sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bekennt") dürfte dir nicht allzu schwer fallen.

Zu 2
problematisch könnte werden, dass du im Augenblick nur eine Fiktionsbescheinigung hast und es noch nicht eindeutig ist, wie es weiter gehen soll, weil
Zitat:
Der Ausländer muss im Zeitpunkt der Einbürgerung ...
b) eine Aufenthaltserlaubnis-EU oder eine Niedererlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz besitzen.

Zu 3
die Sicherung des Lebensunterhaltes ist zur Zeit noch nicht relevant, weil
Zitat:
Bei Einbürgerungsbewerbern, die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kommt es auf die Fähigkeit, den Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitssuchende) oder dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch ( Sozialhilfe) bestreiten zu können, nicht an.

sagt das Bundesinnenministerium.

Zu 4
du musst die Entlassung aus der türkischen Staatsangehörigkeit beantragen, also auf deine Zugeörigkeit zur Türkei verzichten (könnte Probleme wegen der Ableistung des Wehrdienstes ergeben - aber das hängt von der Türkei ab).

Zu 5
unproblematisch, weil
locke_44 schrieb am 07.02.2008 um 17:54:26:
also keien vorstarfen nix bei den polizei ich war noch nicht mal fotos machen oder fingerabdrücke geben

Zu 6
deine Sprachkenntnisse sind verbesserungswürdig, aber ausreichend.

Zu 7
nach 10 Jahre Schule hier müsstest du auch ohne Abschluss die Kenntnisse haben.

Um aber mit der Einbürgerung anzufangen, mußt du den Antrag stellen bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde (kann auch bei der Ausländerbehörde sein, muss aber nicht - viele Städte und Kommunen haben eine extra Behörde dafür). Im Züge der Antragstellung wird dich deine Einbürgerungsbehörde auch über alle anderen Fragen und Möglichkeiten beraten.

Wichtig ist trotzdem, dass du weiter kommst mit einer Ausbildung. Dabei muss dich deine zuständige ARGE unterstützen. Hier habe ich z.B. einige Informationen über

Nachholen schulischer Abschlüsse

Kursangebote

Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen

Weiterbildungskollegs

für dich gesammelt. Laß nicht locker - mit 19 bist du zu jung, um ohne Entwicklungsperspektive zu leben.

* blaue Schrift anklicken = Links
Zum Seitenanfang
  

Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: kein niederlassungserlaubnis obwohl hier geboren
Antwort #8 - 13.02.2008 um 16:06:41
 
Sondra schrieb am 13.02.2008 um 15:00:12:
Zu 3
die Sicherung des Lebensunterhaltes ist zur Zeit noch nicht relevant, weil 


Dir ist schon bewußt, daß diese unselige Ausnahme aus dem Gesetz gestrichen wurde ?

Was Du da zitiert hast ist Schnee von gestern Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Sondra
Silver Member
****
Offline


Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

In der Mitte, Germany
In der Mitte
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: kein niederlassungserlaubnis obwohl hier geboren
Antwort #9 - 14.02.2008 um 07:31:13
 
ronny schrieb am 13.02.2008 um 16:06:41:
Was Du da zitiert hast ist Schnee von gestern

Stimmt! Bitte vielmals um Entschuldigung  Traurig hatte die Änderung völlig vergessen. Also locke (tut mir leid für die veralterte Info  Griesgrämig )- nun heißt es

Zitat:
Durch das am 28. August 2007 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzungaufenthalts-und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union ergeben sich auch einige Änderungen im Einbürgerungsrecht. Diese Änderungen gelten für alle Einbürgerungsanträge, die nach dem 30.März2007 gestellt worden sind.
2. Nachweis der Sicherung des Lebensunterhaltes für Personen unter 23 Jahren.
Auch Personen unter 23 Jahren müssen nun ihren Lebensunterhalt bestreiten können, ohne dass sie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beziehen. Eine Einbürgerung bleibt aber möglich, wenn der Einbürgerungsbewerber den Bezug der genannten Sozialleistungen nicht zu vertreten hat.

Und den Schulabgang ohne Schulabschluss hat man meistens wohl selber zu vertreten. Deswegen ist es um so wichtiger, zuerst deinen Teil zu tun, um eine Ausbildung abzuschliessen und dich aus eigener Kraft (mit eigener Arbeit) zu unterhalten. Weil du sowohl für den Daueraufenthalt-EG, wie auch für die Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung den Nachweis brauchst, dass du nicht "dem Staat auf der Tasche liegst".
Zum Seitenanfang
  

Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
IP gespeichert
 
gc
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 725

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: kein niederlassungserlaubnis obwohl hier geboren
Antwort #10 - 14.02.2008 um 12:09:09
 
Sondra schrieb am 14.02.2008 um 07:31:13:
den Schulabgang ohne Schulabschluss hat man meistens wohl selber zu vertreten. Deswegen ist es um so wichtiger, zuerst deinen Teil zu tun, um eine Ausbildung abzuschliessen und dich aus eigener Kraft (mit eigener Arbeit) zu unterhalten.


20 % aller Ausländer verlassen in Deutschland die Schule ohne Abschluss. Wer diese skandalöse Situation zu vertreten hat ist eine andere Debatte. Es gibt genug Länder die zeigen dass ein funktionierendes, finanziell ausreichend ausgestattetes Bildungssystem zu ganz anderen Ergebnissen führt.

Die Arbeitsmarkt- und Ausbildungsplatzlage - 20 % aller Ausländer sind bundesweit ohne Arbeit - haben die Betroffenen ebenfalls nicht zu vertreten, schon garnicht, dass die Arbeitsagentur bzw. ARGE junge Menschen unter 25 Jahren entgegen der insoweit zwingenden Vorschrift des § 3 SGB II keine geeignete Arbeit, Ausbildung oder berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme usw. vermittelt.

Zu vertreten hat ein Arbeitsloser seine Situation nur dann, wenn er die in der Eingliederungsvereinbarung mit dem Jobcenter nach § 15 SGB II zwingend zu treffenden Vereinbarungen über Bemühungen zur Arbeitssuche nicht erfüllt, oder eine Bildungsmaßnahme nicht antritt, oder eine Arbeit oder Ausbildung selbstverschuldet verliert, usw. Das führt dann zu den entsprechenden Sanktionen nach § 31 SGB II (Kürzung bzw. Wegfall des ALG II wg. mangelnder Arbeitsbemühungen usw.).

Das bedeutet: Solange ALG II ohne Kürzungen nach § 31 SGB II gezahlt wird, bemüht der Jugendliche sich um Arbeit, erfüllt die Vorgaben der Eingliederungsvereinbarung nach § 15 SGB II und hat seine Situation jedenfalls nicht selbst zu vertreten, kann also eingebürgert werden!


Hilfsweise muss hier selbstverständlich die AE befristet verlängert werden, das ergibt sich schon aus verfassungs- und menschenrechtlichen Erwägungen (faktischer Daueraufenthalt hier geborener und aufgewachsener Jugendlicher darf nicht wegen Lehrstellenmangel und hoher Arbeitslosigkeit beendet werden!), aber auch aus dem Assoziationsrecht EG-Türkei.

Die Fiktionsbescheinigung ist daher zweifellos rechtswidrig! Es besteht Anspruch auf befristete Verlängerung der AE, solange noch keine NE beansprucht werden kann, § 34 III AufenthG!

Wäre es anders, könnte man so mal eben ca. 300.000 bis 500.000 arbeitslose ausländische Jugendliche aus Deutschland abschieben, denen es ganz genauso geht wie Locke???

Die Fiktionsbescheinigung ist nicht nur rechtswidrig, sie stellt auch ein völlig überflüssiges Integrationshindernis dar!

Durch diesen Fetzen Papier wird jeder Arbeitgeber wirksam von einer Einstellung abgeschreckt - das Ding sie sieht wie Locke es völlig zutreffend beschrieben hat fast genauso aus wie eine Duldung, und es ist ebenso wie eine Duldung auf wenige Monate befristet - welcher Arbeitgeber soll denn jemanden mit so einen Wisch einstellen? Es ist daher nicht nur rechtswidrig, sondern m.E. auch ein integrationspolitischer Skandal, wenn eine Ausländerbehörde so verfährt.

Natürlich ist es sinnvoll und anzuraten. Arbeit und Ausbildung zu suchen - aber wie denn - ohne Schulabschluss, ohne Bildungsmaßnahme oder sonstige Angebote von der ARGE, und mit so einem Fetzen Papier?


Locke sollte sich daher umgehend an eine kompetente Beratungsstelle oder besser noch einen Anwalt vor Ort wenden, sag mal wo du wohnst, Landkreis/Bundesland?

gc

Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 14.02.2008 um 12:20:54 von gc »  
Homepage  
IP gespeichert
 
locke_44
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 6
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: kein niederlassungserlaubnis obwohl hier geboren
Antwort #11 - 19.02.2008 um 17:08:36
 
gc ich wohne in bielefeld

und jetzt ist schon wieder was meine mutter arbeite fest so meien mutter hat ihren pass verloren  bla bla bla haben ein neuen jetzt und ich und sie sind zussamen zur ausländeramt gegangen und wollten ihren aufenthalt värklängern die geben ihr auch nur ein fiktionbescheinigung für 3 monate die sagen das einkommen reicht nicht das stimmt dazusage ich nichts die kriegt auch beihilfe von der arge aber ist das auch normal das sie 3 monate kriegt genau das gleich wie bei mir ich finde das eine schweinerei was die da abziehen also meine mutter arbeitet fest was soll sie machen wen sie so ein geringen lohn kriegt soll sie 16 stunden am tag arbeiten um eine normale aufenthalt zu kriegen oder wie ist das ich blick hier nicht mehr durch in deutschland jeden tag jede sekunde neue gestetzt also wirklich ich bin im falschen film bei mir versthe ich das noch okay ich arbeite nicht aber bei meiner mutter wie soll man eine famileie mit 4 leuten also 3 kindern und allein erziehende mutter wie soll sie denn mit 800euro ungefähr auskommen normal muss sie hilfe beantragen sie muss mite strom essen trinken bezahlen was soll die denn noch tuhen also ich bin so auf 180 die verderben einen den aufenthalt in deutschland ich bin hier geboren ich kenne nur die deutsche kultur am besten und meien mutter ist seit fast 30 jahren hier also langes reden garkein sinn
HILFT MIR
MfG
Baris
danke im vorraus
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
locke_44
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 6
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: kein niederlassungserlaubnis obwohl hier geboren
Antwort #12 - 19.02.2008 um 17:09:34
 
UND das mit meiner ausbildung und so das habe ich heute mit der arge geklärt wir sind auf eien beschluss gekommen und jetzt gucken was sache ist
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
locke_44
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 6
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: kein niederlassungserlaubnis obwohl hier geboren
Antwort #13 - 19.02.2008 um 17:21:13
 
sondra danke erst mal mit dein infos

meien deutschkenntnisse siend perfekt das weiss ich und höre es aus also das ist auch keien problem  Zwinkernd Durchgedreht
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
gc
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 725

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: kein niederlassungserlaubnis obwohl hier geboren
Antwort #14 - 19.02.2008 um 23:25:11
 
Das Vorgehen der ABH ist hier wirklich nicht mehr nachzuvollziehen.

Eine Aufenthaltsbeendung wegen ergänzenden ALG II-Bezugs bei deiner Mutter verstößt angesichts ihrer Aufenthaltsdauer
1. gegen sämtliche verfassungs- und menschenrechtlichen Grundsätze (faktischer Daueraufenthalt darf nicht wegen Hilfebedürftigkeit beendet werden!),
2. gegen das Assoziationsrecht EG-Türkei (das wie du richtig vermutest eine besonderen Ausweisungsschutz für Arbeitnehmer aus der Türkei beinhaltet, auch bei Arbeitslosigkeit oder ergänzendem ALG II Bezug, und unabhängig von einer Erwerbstätigkeit auch ihre hier aufgewachsenen Kinder also zB Dich vor Ausweisung schützt), sowie auch
3. gegen das Europäische Fürsorgeabkommen (das ab einer Aufenthaltsdauer von 5 Jahren eine Ausweisung von Menschen aus der Türkei aus dem Grund der Hilfebedürftigkeit verbietet).

Ihr solltet Euch dringend an einen Rechtsanwalt oder eine Beratungsstelle in Bielefeld wenden, Adressen findest Du hier
http://www.fluechtlingsrat-berlin.de/links.php#Anwalt
oder z.B. hier (weiß aber nicht ob die sich wirklich gut auskennen, dafür ist die beratung aber kostenlos)
http://www.awo-bielefeld.de/dienste/migranten/index.htm

schicke dir per pn noch einen Hinweis.

Lasst Euch nicht einmachen!

gc
Zum Seitenanfang
  
Homepage  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema