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Niederlassungserlaubnis (Gelesen: 945 mal)
gogi
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Beiträge: 58
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Niederlassungserlaubnis
18.02.2008 um 11:32:29
 
Hallo,


ich habe ne NE, meine Frau ist sein 26.8.2002 in DE und wir haben ei Kind das deutscher Staatsbürger ist (geb am 10.12.2007), leider ist mir die Firma Pleite Gegeangen und ich bin Harz IV empfäger und z.Zt. habe ein 1-Euro Job, meine Frau geht Freiwillig zu einen Integrationskurs. Hat Sie Recht auf eine NE?


Danke
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jetflyer
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Beiträge: 752

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Pinneberg
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 18.02.2008 um 11:38:52
 
Hallo Goke, arbeitet deine Frau und kann sie Ihren eigenen LU sichern?

Ohne Sicherung des LU kann eine NE nicht erteilt werden, ggf. wird dann die AE verlängert

Grüße
Jetflyer
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