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Passwechsel in der Ukraine (Gelesen: 2.172 mal)
Natalya67
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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29.01.2008 um 16:24:45
 
Hallo, ich bin Ukrainerin (40 Jahre) und im Sommer 7 Jahre mit einem deutschen verheiratet. Wir haben in Simferopol (Krim) in der Ukraine im Juni 2001 geheiratet. Wir haben zusammen eine 4-jährige Tochter. Eine Einbürgerungszusicherung von meiner deutschen Ausländerbehörde liegt mir bereits vor.
Ich konnte mich bisher nicht bei der ukrainischen Botschaft in Berlin als in Deutschland lebende Ukrainerin registrieren lassen, da mir eine Bescheinigung fehlt, dass ich bei meinem Vater keine Schulden habe. Mein Vater ist seit ca. 30 Jahren in Russland verschollen. Deshalb kann ich auch noch keine Ausbürgerung beantragen.

Im August diesen Jahres läuft mein Reisepass aus. Deshalb werde ich zusammen mit  meinem Mann und meiner Tochter im Juli für 4 Wochen nach Simferopol reisen.

Frage:
Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis ist in meinem ukranischen Reisepass von meiner Ausländerbehörde im Landkreis CLP in Niedersachsen dokumentiert. Wenn ich in der Ukraine einen neuen Pass erhalte, dann wird der alte Pass vernichtet.

Muss ich vor der Abreise ein Papier von meiner Ausländerbehörde beantragen oder ggf. in der Ukraine zur deutschen Botschaft nach Kiew mit einem Kopie meines alten Reisepasses fahren, damit ich mit meinem neuen Reisepass wieder nach Deutschland einreisen kann.

Vielen Dank im voraus für Info's.
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Daddy
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Antwort #1 - 29.01.2008 um 18:33:15
 
Natalya67 schrieb am 29.01.2008 um 16:24:45:
Wenn ich in der Ukraine einen neuen Pass erhalte, dann wird der alte Pass vernichtet.

Hi ... heißt vernichtet gleich vernichtet oder einfach nur ungültig gemacht (gelocht z.B.) und du kannst ihn als Erinnerungsstück behalten?

Daddy
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Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

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Natalya67
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Staatsangehörigkeit: Ukraine
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Antwort #2 - 30.01.2008 um 16:37:58
 
Daddy schrieb am 29.01.2008 um 18:33:15:

Hi ... heißt vernichtet gleich vernichtet oder einfach nur ungültig gemacht (gelocht z.B.) und du kannst ihn als Erinnerungsstück behalten?

Daddy

Ich kenne es von früher nur so, dass der komplette Pass eingezogen und somit wohl vernichtet wurde.
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Daddy
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Antwort #3 - 30.01.2008 um 17:37:50
 
Hi ...

ich würde an deiner Stelle mal vorab nachfragen, ob es nicht doch möglich ist, dass der alte Pass ungültig gemacht und dir belassen wird...
Die Wiedereinreise mit dem alten (ungültigen) Pass, der darin befindlichen AE und dem neuen Pass stellt an der Grenze kein Problem dar.

Ich weiß nicht, ob die ABH eine Bescheinigung über das Bestehen des Aufenthaltsrechts / das Vorhandensein der AE ausstellt ...

Dein erstes Problem ist ohnehin die Fluggesellschaft, die dich ohne gültigen AT nicht nach D befördern darf und in aller Regel auch nicht befördern wird... Also irgendein Dokument / eine Bescheinigung brauchst du schon ...

Gruß
Daddy
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Hansi
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Danke für viele Infos
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Antwort #4 - 01.03.2008 um 15:54:30
 
Hallo!

Vielleicht hilft dir folgender Link weiter: http://www.bilateral.info/cgi-bin/yabb2/YaBB.pl?num=1144779377
Wie dort zu lesen ist, konnten die Betreffenden den alten Pass vorübergehend zurückbekommen.
Allerdings ist der Thread von 2006. Und vielleicht wird das nicht überall so gehandhabt.


Aus unserer eigenen Erfahrung kann ich berichten:
Als meine Stieftochter einen neuen Pass im Konsulat in München erhielt, wurde der alte Pass (Kinderausweis) einbehalten. Im neuen Pass steht aber die Nummer des vorhergehenden Ausweises. Möglicherweise kann dir die ABH ein Dokument ausstellen, aufgrunddessen die Botschaft ein Visum oder einen anderen Nachweis (ich fürchte für AE ist sie nicht zuständig) in den Pass eintragen kann.

Als meine Frau aber vor ein paar Jahren in der UA einen neuen Pass beantragen musste, weil im alten der Name falsch aus dem Russichen übertragen worden war, erhielt dieser Pass keinen Hinweis auf den alten.


Hast du bei deiner ABH schon einmal nachgefragt, wie du dich verhalten sollst, falls du den alten Pass nicht zurückbekommst? Vielleicht wird für diesen Fall ja auch eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt?


Herzliche Grüße,

Hansi
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Speedball
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Antwort #5 - 02.03.2008 um 18:09:56
 
Hansi schrieb am 01.03.2008 um 15:54:30:
Vielleicht wird für diesen Fall ja auch eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt? 


Ich denke ein Passersatz, ist das bessermittel, denn eine AE besitz sie ja schon rechtlich, das Etikett ist nur der Nachweis.

Am einfachsten wird sein mit deiner ABH drüber zu sprechen.

MfG
Speedball
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