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Tochter bei Mutter im Pass eingetragen - Konsequenzen? (Gelesen: 3.067 mal)
Hansi
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01.03.2008 um 16:44:07
 
Hallo!

Wir wollten vor kurzem beim ukrainischen Konsulat einen neuen Kinderreisepass für meine Stieftochter beantragen, weil die paar Seiten im alten voll sind (Visum zum Familiennachzug, 2*AE und je 6 Stempel  pro Fahrt in die UA). Leider mussten wir aber feststellen, dass im Konsulat gewöhnlich keine Kinderreisepässe ausgestellt werden. Folglich wurde sie nun nur mit Bild bei der Mutter im Reisepass nachgetragen. Einen eigenen Reisepass kann sie erst ab 16 erhalten. Und in der Ukraine kann sie keinen neuen Kinderausweis mehr kriegen, weil sie ja als in Deutschland wohnend registriert ist.

Welche Konsequenz hat das nun, wenn die Tochter ohne Mutter verreisen wollte (z.B. nur mit mir oder mit einer Jugendgruppe eines Vereines?). Soll sie dann den Pass der Mutter mitnehmen? In der Zwischenzeit kann diese sich dann gar nicht ausweisen!

Oder was ist, wenn beide in die Ukraine fahren, die Mutter aber aus irgend einem Grund noch 1 Woche länger als geplant dort bleiben müsste, während die Tochter wegend des Endes der Ferien mit mir zurückführe wollte? Nach meinem Verständnis wäre das wohl gar nicht möglich?

Wie wird das überhaupt gehandhabt, wie erkennen Grenzbeamte bei der Wiedereinreise, ob die Mutter alleine oder mit Tochter ausgereist war? Kriegen sie dann jeweils zwei Stempel bei den Grenzübertritten, und sind die gekennzeichnet, auf welche Person sie sich beziehen?

Für USA-Reisen meine ich ja gelesen zu haben, dass alle Kinder egal welchen Alters einen eigenen Pass benötigen. Für welche Länder ist das noch der Fall?

Generelle Frage, wohin müssen meine Frau und die Tochter eigentlich alles einen Pass mitführen? Zur Schule zwar nicht, aber schon zu jeder Sonntagsspazierfahrt in ein anderes Bundesland? Oder erst zu Reisen in andere Schengenstaaten?

Fragen über Fragen. Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen. Mit der Stichwortsuche habe ich leider keine Antworten gefunden.


Herzliche Grüße,

Hansi
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Einbeck
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Antwort #1 - 01.03.2008 um 18:26:43
 
@Hansi
ohne Pass hat man kein Ausweisdokument zum Ausweisen, also ist ein Grenzübertritt ohne Pass oder Ausweisdokument in der Regel nicht möglich.
Wenn Sie sich Ausweisen muss, braucht Sie halt den Pass der Mutter, den Pass wo Sie eingetragen ist.

Wenn jetzt Mutter und Kind gemeinsam in einem Pass sind, können beide nicht getrennt voneinander Reisen, wie wollen sie die Ausweispflicht ohne Pass erfüllen.

USA, sorry wenn Ihr in die USA reisen wollt, frage bitte beim US-Consulat nach wie die dies handhaben, evtl. geht dies auch mit 2 Visa einer für Mutter, einer für Kind im Pass.

Deutschland würde es auch so machen, da für Deutschland gilt:
Bis zum 16. Lebensjahr kommt das Kind der Ausweispflicht nach, wenn es im Pass der Mutter eingetragen ist. D.H. 1 visa oder AE Sticker für Mama und einen für das Kind im selben Pass...

Wenn man keinen eigenen Pass hat, muss man dem der Mutter wo man eingetragen ist nehmen,
die kann dann nicht reisen oder sollte sich um einen Zweitpass für sich selbst bemühen.
als Lösung bleibt nur:
--eigener Pass für Kind
--Zweitpass für Mutter
--nur gemeinsam Reisen
--oder wenn einer reist, bleibt der andere zu hause..

Finde leider nicht die Quelle, aber in der Ukraine kann man für Kinder mittlererweile Pässe bzw. Passersatzpapiere bekommen.

Für Reisen in fremden Staaten gilt sicherlich die Ausweispflicht also bitte Pass mitführen.

Ansonsten § 3 AufenthG zu Passpflicht und § 48 AufenthG zu ausweisrechtlichen Pflichten, siehe hier Gesetzestexte oder Rechtssammlung
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Hansi
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Antwort #2 - 01.03.2008 um 20:55:50
 
Einbeck schrieb am 01.03.2008 um 18:26:43:
Finde leider nicht die Quelle, aber in der Ukraine kann man für Kinder mittlererweile Pässe bzw. Passersatzpapiere bekommen. 


Das ist ja das Eigenartige, bisher hatte sie ja ihren eigenen (blauen Kinder-)Reisepass aus der Ukraine. Damals wurde die Mutter damals gar nicht daraufhingewiesen, dass die Tochter auch in ihrem Pass eingetragen werden kann, was uns bisher etliche Gebühren gespart hätte. (Genauso sagte ihr auch niemand, dass die andere damals 17-jährige Tochter schon einen richtigen Pass bekommen könne. Stattdessen bekam auch diese einen Kinderpass, der natürlich schon abgelaufen war, bevor das Registrierungsverfahren im Konsulat durch war.)

Aber im Konsulat in Deutschland, das aufgrund des Wohnsitzes und der Registrierung einzig für sie zuständig ist, können die Beamten angeblich dieses Dokument nicht mehr erstellen. Ich habe zwar an der deutsch-polnischen Grenze gehört, dass unter bestimmten Voraussetzung ein Zusatzblatt eingeklebt werden könne. Somit hätte sie noch ein Jahr lang eigene gültige Reisepapiere gehabt. Allerdings ist dieser Kinderreisepass auf 3 Jahre befristet. Spätestens dann hätten wir das Problem, dass sie im Konsulat kein eigenes Ausweisdokument mehr bekommt, solange sie nicht 16 ist.



Einbeck schrieb am 01.03.2008 um 18:26:43:
Zweitpass
Gibt es so etwas? Sicherlich nicht im Konsulat der Ukraine. Außerdem stelle ich mir das mit der ABH schwierig vor. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie einen zweiten AE-Sticker in einen anderen Pass einklebt, ohne den ersten ungültig zu stempeln.

Herzliche Grüße,

Hansi
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« Zuletzt geändert: 01.03.2008 um 21:10:04 von Hansi »  
 
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Einbeck
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Antwort #3 - 01.03.2008 um 22:50:00
 
Hansi schrieb am 01.03.2008 um 20:55:50:
Gibt es so etwas? Sicherlich nicht im Konsulat der Ukraine. Außerdem stelle ich mir das mit der ABH schwierig vor. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie einen zweiten AE-Sticker in einen anderen Pass einklebt, ohne den ersten ungültig zu stempeln. 


Zweitpass?
Kennen fast alle Länder diser Erde, hängen die nur nicht gross an die Glocke, acu wir Deutsche kennen zweit- oder gar Drittpass...
Ukraine kennt das sicherlich auch. Warum?
Beispiel: Stempel von Israel im Pass und die arabische Welt kann nicht mehr besucht werden.
Vielreisende die regelmäßig Visa einholen müssen..

ABH und Zweitpass, lösbar she ich kein wirkliches Problem.
Würde mit denen mal reden.
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Hansi
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Antwort #4 - 03.03.2008 um 10:33:05
 
Einbeck schrieb am 01.03.2008 um 22:50:00:
Ukraine kennt das sicherlich auch.


Mag sein, dass das in der Ukraine mit Glück, Beziehungen und Trinkgeld möglich ist. Die Passbehörde vom früheren Wohnsitz ist aber nicht mehr zuständig, und im Konsulat hatte ich nicht den, Eindruck, dass dort jemand ein Interesse daran hatte, uns mit dem Problem wirklich weiter zu helfen. Wir waren ja extra dort, weil wir einen neuen eigenen Pass für das Kind wollten.

Abgesehen davon, ist es generell eine Odysse, dort überhaupt etwas zu bekommen. Am Telefon erreicht man nur einen Anrufbeantworter, der auf die Internetseite verweist. Im Internet steht zu Kinderpässen nichts. Und außerdem erhält man dann nach der ersten Stunde Schlangestehen im Konsulat die Auskunft, dass der Stand im Internet vom letzten Jahr sei. Dann bekommt man ein erstes Formular zum Ausfüllen. Zum Bezahlen muss man dann auf eine Bank; weil man aber natürlich dort kein eigenes Konto hat, kostet das dann auch gleich 4 - 8 € extra. Dann kann man sich wieder ans Ende der Schlange stellen. Für den nächsten Stempel braucht man dann wieder ein Formular - zurück in die Schlange...

Ich hoffe nur, unsere Auslandsvertretungen sind da bürgernäher.

In begründeten Fällen könne man im Konsulat doch einen Kinderpass erhalten. Dazu brauche man aber beispielsweise einen Dokument von der Schule, dass eine Klassenfahrt ins Ausland stattfinde. Dieser Pass sei aber, wie ich jetzt in einem anderen Forum lese, i.d.R. auf nur ein Jahr befristet. Und dass Mutter und Kind bei einer privaten Reise u.U. ungeplant getrennte Wege gehen könnten, dieser Fall ist scheinbar nicht vorgesehen.




Herzliche Grüße,

Hansi
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