Deine Frau ist Berufstätig.
Bei Erwerbstätigkeit ist eine Teilnahme an einem Integrationskurs nicht zumutbar.
Damit wird der Rechtsgedanke des § 4 Abs. 5 der Integrationskursverordnung aufgegriffen.
In diesem Fall ist der Verwaltungsakt der Ausländerbehörde zu widerrufen.
Siehe Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1970 vom 27. August 2007) auf 1979 unter Punkt 35.3
Es ist ja wohl für jedermann klar ersichtlich, daß es darüber keine weiteren Worte mehr Bedarf.
Bei Drohungen seitens der
ABH mit Geldstrafe oder Sanktionen oder ähnliches,
da deine Frau ja keinen Integrationskurs besucht hat oder gar nötig hätte trifft bei dir (deiner Frau) ebenfalls nicht zu.
...den das in § 44a Satz 3
AufenthG stehende, so weist die ihn zuständige Ausländerbehörde vor der Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis auf die Auswirkungen seiner Pflichtverletzung und der Nichtteilnahme am Integrationskurs, trifft eben nicht zu,
da sie nicht eine Verlängerung der
AE beantragt sondern eine
NE.
Eine Niederlassungserlaubnis (NE) ist keine Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, sondern ein eigenständiger unbefristeter Aufenthaltstitel mit eigenständigen Voraussetzungen.
§ 8 Absatz 3
AufenthG an einer Verletzung ordnungsgemäßen Teilnahme und Berücksichtigung über Entscheidung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis trifft somit bei deiner Frau durch oben genannte Fakten nicht zu.
...in früheren Beiträgen zu Integrationskurs bei dt.-verheirateten wurde dies schon diskutiert mit folgendem Zitat (find gerade den Beitrag nicht mehr):
Zitat:
"Die derzeitige Gesetzeslage gibt für die
ABH bei dt.-verh. keine Möglichkeit her, "disziplinarisch" einzugreifen, sofern kein ALG2 Bezug existiert.
Sowohl die Verlängerung der
AE nach § 28 Abs. 2 Satz 3
AufenthG solange die familiäre Lebendsgemeinschaft fortbesteht als auch die Erteilung der
NE nach § 28 Abs. 2
AufenthG (bei letzterem mit einfachen GERR
A1 deutschen Sprachkenntnissen)
wird nicht durch die Teilnahme an einem I-Kurs beeinflußt.
Für dt.-verh. ist der I- Kurs ein günstiges "Angebot" die deutsche Sprache zu lernen, aber nicht mehr".