Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Einladung nach Deutschland (Gelesen: 699 mal)
anja70
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 5
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einladung nach Deutschland
26.12.2007 um 12:17:58
 
Hallo

ich bin neu hier und brauche ein bisschen Hilfe. Ich habe jemanden in Ägypten kennengelernt im Urlaub.....jaja ich weiss ich bin vorsichtig!

Ich würde gerne wollen das er mich 2 Wochen besuchen kommt, aber scheinbar geht das nicht so einfach? Ich hab null ahnung von solchen Dingen....
Ich beziehe aufstockende Leistungen weil mein Einkommen nicht ausreicht, bin alleinerziehend. Gibt es eine Möglichkeit das er herkommen kann? Oder ist das schwierig? Er soll mich doch bloss besuchen....
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einladung nach Deutschland
Antwort #1 - 26.12.2007 um 12:25:02
 
anja70 schrieb am 26.12.2007 um 12:17:58:
Ich beziehe aufstockende Leistungen weil mein Einkommen nicht ausreicht, bin alleinerziehend. Gibt es eine Möglichkeit das er herkommen kann? Oder ist das schwierig?  

Beim Benutzen der Suchfunktion wären deine Fragen schon - fast - geklärt worden.

Nun gut, ein paar Gedanken zu deiner Frage möchte ich dir trotzdem mitteilen.

Für ein Besuchervisum muß eine VE abgegeben werden. Da zu ergänzende ALG II Leistungen erhältst, scheidest du hier als VE Geber aus, weil dein LU nicht gesichert ist. Das müßte jemand anderes machen, der die entsprechende Bonität besitzt.

Bei deinem Freund müßte die Rückkehrbereitschaft (benutze einfach die Suchfunktion) sicher gestellt sein, damit der Visumsantrag Aussicht auf Erfolg hat.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema