graziellasophia
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Hallo...Ihr Lieben,
vielen Dank erstmal an "Daddy" für die Antwort. Ich weiss nun ein klein bisschen mehr...
... also: Seine Staatsangehörigkeit ist Marokko. Er lebt seit 8 Jahren in Italien. Für den Besuch hier in Deutschland (22.12.-30.12.) hatte er eine "Permit di Soggiorno", das war so eine Chipkarte, eben eine Reisegenehmigung. Die ist begrenzt, und zwar von, ich glaube 11.12.2007 - 28.02.2008.
So und nun würde ich gerne in Erfahrung bringen, was veranlasst werden muss, da die beiden gerne - ab März - zusammenleben würden, hier in Deutschland, in einer gemeinsamen Wohnung, die durch meine Cousine angemietet ist.
Bzw., wohin Sie sich wenden müsste (Amt) hier in Deutschland, oder ob dies, aufgrund der marokkanischen Staatsangehörigkeit überhaupt möglich wäre, ohne Heirat, denn das kommt momentan nicht in Frage - zu früh...
Also wegen des Aufenthalts, bzw. einer Arbeitserlaubnis.
Wär lieb, wenn mir nur kurz jemand Bescheid geben könnte, wohin man sich da wenden muss...Vielen lieben Dank schonmal im Voraus für Eure Bemühungen. graziellasophia
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