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Aufenthalt nach Kündigung eines Aupair-Vertrags (Gelesen: 10.970 mal)
trixie
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Antwort #15 - 12.12.2007 um 15:27:26
 
Thoddy schrieb am 12.12.2007 um 11:19:46:
Hallo,bist Du sicher das ich jetzt abwarten kann,bis ein Schreiben von der
Ausländerbehörde bekomme und das die Frist erst dann beginnt ?  

Die AE ist so lange gültig, bis sie von der ABH rückbefristet wird, oder deiner Freundin einen Termin zur Ausreise gegeben hat.

Thoddy schrieb am 12.12.2007 um 11:19:46:
Könnte ich dann evl. Wiederspruch einlegen,mit der Begründung das sie ihrer
Letzten Familie schlecht behandelt wurde( was auch stimmt)?  

Das würde aber am Sachverhalt nichts ändern. Unabhängig davon, könnte die Au-Pair-Familie Negatives über deine Freundin zu Protokoll bringen.

Thoddy schrieb am 12.12.2007 um 11:19:46:
Könnte ich veruchen ein Touristenvisa zu beantragen ?  

Das könnte deine Freundin nur im Heimatland, unter den entsprechenden Voraussetzungen beantragen (VE usw.).

Thoddy schrieb am 12.12.2007 um 11:19:46:
könnte ich dann evl. jetzt schon nach Dänemark einreisen  


... das ist noch ok.

Thoddy schrieb am 12.12.2007 um 11:19:46:
dann am 11 januar heiraten?

... das würde evtl. auch noch funktionieren.
Wenn vorher ihre AE rechtskräftig rückbefristet wurde und die Dänen nicht informiert sind, dass sie sich zum Zeitpunkt der Eheschließung illegal in Dänemark aufhält, habt ihr Glück gehabt.

Auch wenn die Ehe rechtskräftig wäre, dürfte sie nicht mehr nach Deutschland einreisen, weil sie für Deutschland keinen rechtsgültigen Aufenthaltstitel hat. Sie wäre somit illegal in Deutschland.

Saxonicus schrieb am 12.12.2007 um 12:28:27:
In Absprache mit der Aupair-Agentur wäre ein Wechsel der Gastfamilie sicher möglich gewesen.  

Aber sicherlich nicht für den Zeitraum von vier Wochen.  Zwinkernd

trixie

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Thoddy
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Antwort #16 - 12.12.2007 um 15:44:39
 
Kann man das Visa nicht in ein Touristenvisa umwandeln? Ich mein ich hätte da
mal so was gelesen?

Was genau heißt rückbefristet wird?

Also in ihren Pass steht drin das das die Aufenthaltserlaubnis erlischt wenn die Aupairtätigkeit beendet wird.


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Antwort #17 - 12.12.2007 um 16:07:25
 
Hallo,

Thoddy schrieb am 12.12.2007 um 15:44:39:
Also in ihren Pass steht drin das das die Aufenthaltserlaubnis erlischt wenn die Aupairtätigkeit beendet wird.


Somit ist sie bereits jetzt ohne gültige AE im Bundesgebiet. Eine Einreise nach Dänemark wäre ebenso illegal wie die anschließende Wiedereinreise nach Deutschland.

Am besten wäre es, sie kauft sich ein Ticket für die Ausreise in ihre Heimat und holt sich anschließend eine Grenzübertrittsbescheinigung bei ihrer ABH.
Anschließend könnt ihr in ihrem Heimatland heiraten und sie beantragt bei der dt. Botschaft ein Visum zur FZF.

Zweite Möglichkeit wäre die Beantragung eines Visums zur Eheschließung und ihr heiratet in Dtl. Hier muss allerdings in Form einer VE nachgewiesen werden, dass der Lebensunterhalt zwischen Einreise und Eheschließung sichergestellt ist.

Gruß, J.  Zwinkernd
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trixie
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Antwort #18 - 12.12.2007 um 16:19:17
 
Thoddy schrieb am 12.12.2007 um 15:44:39:
Also in ihren Pass steht drin das das die Aufenthaltserlaubnis erlischt wenn die Aupairtätigkeit beendet wird.  


... und warum kommen so elemtare Infos immer erst zum Schluß?  Ärgerlich Ärgerlich

In meiner Antwort # 2 hatte ich bereits darauf hingewiesen.  Zwinkernd

Somit kannst du alles vorher geschriebene vergessen und nur noch Janey's Rat befolgen.

trixie
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Thoddy
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Antwort #19 - 13.12.2007 um 15:36:23
 
Aber wir haben bis jetzt noch nix bekommen von der Ausländerbehörde und ihr Visa ist auch noch nicht ungültig gestempelt worden.

Kann man dann jetzt nix mehr unternehmen ?

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Antwort #20 - 13.12.2007 um 15:57:57
 
Thoddy schrieb am 13.12.2007 um 15:36:23:
Kann man dann jetzt nix mehr unternehmen ? 

Du hast aber schon die Antworten gelesen, oder?
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Antwort #21 - 13.12.2007 um 16:03:46
 
Thoddy schrieb am 13.12.2007 um 15:36:23:
Aber wir haben bis jetzt noch nix bekommen von der Ausländerbehörde und ihr Visa ist auch noch nicht ungültig gestempelt worden.  

Die AE - nicht Visum - muß nicht mehr ungültig gestempelt werden, weil es bereits erlöschen ist.
Die Aufforderung zur Ausreise der jetzt zuständigen ABH wird sicherlich nicht mehr lange auf sich warten lassen.

Thoddy schrieb am 13.12.2007 um 15:36:23:
Kann man dann jetzt nix mehr unternehmen ?  

Doch! Ausreisen!  Ärgerlich

trixie
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Muleta
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Antwort #22 - 13.12.2007 um 16:19:24
 
Thoddy schrieb am 13.12.2007 um 15:36:23:
Kann man dann jetzt nix mehr unternehmen ?


ich kann mich da an einen Fall erinnern, in dem so eine Sache noch mit der Berücksichtigung von Resturlaub in Verbindung mit einem gar nicht ohne weiteres kündbaren Vertrag geradegebogen werden konnte. Das setzt aber 1.) den guten Willen der Gasteltern voraus und birgt 2.) hinsichtlich einer hier geplanten Heirat in Dänemark völlig unübersehbare Folgerisiken. Also bleibt nur der Weg, schnellstmöglich (max. 6-8 Wochen) in Deutschland zu heiraten, sofern die nötigen Papiere beschaffbar sind. Ansonsten ist Ausreise angesagt.

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Antwort #23 - 13.12.2007 um 16:25:35
 
Muleta schrieb am 13.12.2007 um 16:19:24:
Also bleibt nur der Weg, schnellstmöglich (max. 6-8 Wochen) in Deutschland zu heiraten, sofern die nötigen Papiere beschaffbar sind.

Dürfte bei einer kenianischen Staatsbürgerin nicht so einfach zu schaffen sein; vermutlich deshalb der Ausweg nach Dänemark.

trixie
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Thoddy
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Antwort #24 - 13.12.2007 um 17:16:21
 
Naja,aber die Gastältern haben sie ja schon in München abgemeldet.Das kann
man ja bestimmt nicht so einfach Rückgängig machen,selbst wenn sich sie irentwie übereden könnte,ihr noch Urlaub zu gewähren,oder?

Ab wann gilt dann die 2 Wochen Frist? Ab den Tag an dem der Vertrag beendet wurde oder erst ab den tag wenn wir etwas bekommen von der Ausländerbehörde?



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Muleta
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Antwort #25 - 13.12.2007 um 17:53:48
 
Thoddy schrieb am 13.12.2007 um 17:16:21:
Ab wann gilt dann die 2 Wochen Frist? Ab den Tag an dem der Vertrag beendet wurde oder erst ab den tag wenn wir etwas bekommen von der Ausländerbehörde?


es gibt keine 2-Wochen-Frist. Schlag Dir das aus dem Kopf.

Muleta
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Antwort #26 - 14.12.2007 um 13:13:08
 
Ok,da es wohl wirklich keine andere Möglichkeit gibt,wird meine Freundin jetzt ausreisen.Und wir werden dann in Kenya heiraten.

Brauch sie den eine GÜB um aus Deutschland auszureisen? Oder kann ich den flug jetzt buchen?

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Thoddy
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Antwort #27 - 17.01.2008 um 12:33:00
 
Hallo,

Meine Freundin ist jetzt zurück nach Kenya.Deshalb wollen wir jetzt da heiraten,in Nairobi.
Allerdings habe ich jetzt schon wieder ein neues Problem.Ich brauche mein Heiratsfähigkeitszeugnis. Und um das zu bekommen brauche ich ein Document in dem steht das sie nicht verheiratet ist.

Die Ehefähigkeitsbescheinigung,die sie beantragen kann ist ja normalerweise dafür gedacht um im Ausland(Deutschland) zu heiraten.
Gibt es noch andere Möglichkeiten bzw. Documente mit der sie für das deutsch Standesamt nachweisen kann dass sie nicht verheiratet ist?

Gruß
Thoddy

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