@ C-Devil, Der_Jimi, salute - vielen Dank für Eure Tipps und seelische Unterstützung !!! es ist wirklich unglaublich toll, dass ich dank diesem Forum gleich von drei Arbeitsagentur-Mitarbeitern Expertenhilfe bekommen habe!
Allerdings sieht es bei mir immer noch schlecht aus. Habe heute bei meiner BA mit einem anderen Sachbearbeiter sowie auch der stellvertretenden Teamleiterin (glaube ich, auf jeden Fall eine höher gestellte Dame) gesprochen, mit gleichem Ergebnis - da ich im Kalenderjahr 2008 noch immatrikuliert bin und mir 90/180 Tage zustehen, soll ich sie erst verbrauchen und erst dann (bzw. einen Monat davor) kann ich einen Antrag stellen.
Es ist für die hiesige BA auch nicht wichtig dass der geplante Arbeitsantritt im Antrag auf 1/2/08 festgelegt ist, und es macht auch kein Unterschied dass ich promoviere und keine Uni-Veranstaltungen habe - für mich läuft es darauf hinaus, dass jede immatrikulierte Person Studentenstatus hat (noch OK) und ich praktisch GEZWUNGEN werde, etwas in Anspruch zu nehmen was ich vielleicht gar nicht möchte - nämlich die erlaubnisfreien 90 Tage.
Ich habe Eure PNs/Antworten leider zu spät gelesen, und nachdem ich schon von drei Ebenen das Gleiche gehört habe, war ich viel zu verblüfft um nach der Rechtsgrundlage zu fragen
die Vorgesetzte heute hat gemeint, ich könnte den Antrag natürlich abgeben, aber sie würde es sofort ablehnen (wegen dem Studentenstatus).
Kleine weisse Hoffnungswolke auf dem schwarzen Himmel - ich hatte gestern auch die Zentrale BA per E-Mail angeschrieben mit meinem Anliegen. Heute ist eine Antwort gekommen, von einem Herren hier aus München der anscheidend eine noch höhere Position einnimmt (oh Gott, ich werde bestimmt zum Problemfall des Monats von der Abteilung gekürt werden
) - er schreibt, große Überraschung, genau das Gleiche wie die übrigen drei...
Sehr geehrte Frau K,
als in Deutschland immatrikulierte Studentin können Sie im Rahmen der
Regelung des § 16 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) 90 ganze bzw. 180
halbe Tage arbeitsgenehmigungsfrei arbeiten.
Sollte diese Zeit nicht ausreichen, kann nach Erfüllung dieser Zeit ein
Antrag auf Arbeitsgenehmigung-EU mit einer Aufstellung der geleisteten
Arbeitstage in diesem Kalenderjahr eingereicht werden.
Die Arbeitserlaubnis kann erteilt werden, wenn keine bevorrechtigten
Bewerber zur Verfügung stehen und vom Arbeitgeber eine
ortsübliche/tarifliche Bezahlung gewährt wird.
Sollte Ihrerseits eine Exmatrikulation geplant sein und vorher eine
entsprechende Vorrangprüfung durchgeführt werden, können Sie mich gerne
unter u. a. Telefonnummer kontaktieren, um das weitere Vorgehen
abzusprechen
.Das blau Hervorhobene macht mir ein bisschen Hoffnung - es wäre schon toll, wenn die Vorrangprüfung früher stattfinden könnte und die Exmatrikulation-Bescheinigung nicht unbedingt Teil vom Antrag sein muss !! (normalerweise beschreibe ich mit dem Wort "toll" ganz andere Situationen, aber ich lerne jetzt wie relativ alles ist
)
Ich dachte, ich melde mich wie sich die Situation entwickelt. Und vielleicht interessiert es Euch ja, wie dies in München gehandhabt wird.
Mir liegt sehr viel an diesem Job und Gott sei Dank habe ich immer noch Unterstützung von meinem Arbeitgeber. Aber gleichzeitig spüre ich, dass ich immer weniger Kraft für diesen "Kampf gegen die
Bürokr Administrative" habe...
Egal wie es ausläuft, ich finde es überwältigend wie sich fremde Menschen wie hier im Forum manchmal helfen - nochmal danke, info4alien!
LG,
Zuzi