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Antrag auf Arbeitsgenehmigung-EU nicht angenommen (Gelesen: 6.979 mal)
Zuzi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Antrag auf Arbeitsgenehmigung-EU nicht angenommen
07.12.2007 um 14:35:49
 
Liebes Forum,

ich habe schon mehrmals hier um Hilfe gebeten und immer wertvolle Tipps bekommen, doch ich war noch nie so verzweifelt wie heute  weinend .

Ich bin slowakische Studentin in DE, ohne Anspruch auf Arbeitsgenehmigung. Arbeite als Studentin 90 Tage im Jahr als Werkstudentin bei großer Münchner Firma.

Jetzt habe ich ein Job-Angebot für ein Jahr ab dem 1/2/08 von meinem Arbeitgeber. Wollte heute kompletten Antrag auf Arbeitsgenehmigung-EU abgeben, inklusive Vertrag.

Ich wurde aber abgewiesen. Grund - ich bin noch offiziell bis 31/3/08 immatrikuliert, und ich "soll mich entscheiden, was ich möchte"... man könne nicht gleichzeitig Recht auf 90 Tage und Arbeitsgenehmigung-EU haben.

Das verstehe ich nicht!! Sobald ich doch die Arbeitsgenehmigung bekomme, werde ich die studentische erlaubte Tätigkeit nicht mehr ausüben! Auf die 90 Tage habe ich doch nur Recht, sie sind nicht meine Pflicht !!!

Gibt es wirklich eine Regelung, dass man bei laufender Immatrikulation sich nicht um eine Arbeitsgenehmigung-EU bemühen kann? Auf welcher Grundlage?

NB: Ich habe schon seit 2004 meinen Uni-Abschluss und damit die erfordeliche Qualifikation für die Stelle, es geht also in meinem Fall nicht darum dass ich noch auf den Abschluss warten muss. Mein jetziges Studium ist Promotion und wird größtenteils in meiner Freizeit ohne Uni realisiert!


Wenn ich nach der Vorrangprüfung eine Ablehnung bekomme, kann ich vielleicht damit leben - aber dass es schon vor Antrag-Abgabe so schief geht, damit hätte ich wirklich nicht gerechnet...

Ich bin Euch für jeden Tipp unendlich dankbar, danke fürs Lesen!

Unglückliche
Zuzi.
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 07.12.2007 um 16:05:29
 
Zuzi schrieb am 07.12.2007 um 14:35:49:
Antrag auf Arbeitsgenehmigung-EU nicht angenommen


schick den Antrag per Post (Einschreiben) - die Behörde muss sich mit Deinem Antrag befassen und eine Arbeitsgenehmigung über die 90/180 Tage hinaus ist auch grundsätzlich möglich.

Muleta
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Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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Zuzi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 07.12.2007 um 19:54:20
 
Danke Muleta für Deinen Tipp - das habe ich mir auch schon überlegt, aber ich habe das Gefühl dass ich nicht genug Zeit für sowas habe Griesgrämig ... plus, ich befürchte, dass mein Antrag sowieso auf dem Tisch der gleichen Mitarbeiterin endet.

Ich habe mir überlegt, dass ich nächste Woche nochmal hingehe und es entweder in einer anderen Tür versuche, oder sogar mit der Abteilungsleiterin o.Ä. spreche. Ich würde gerne die Vorschrift schriftlich sehen, die meine Vorgehensweise nicht erlaubt.

Ich habe schliesslich heute nicht ausdrücklich gehört "so kann ich diesen Antrag nicht annehmen"... dafür aber mehrmals "so geht das nicht". Vielleicht wenn ich die Nerven gehabt hätte, hätte ich drauf bestehen können, dass sie den Antrag annimmt und weiterleitet. Irgendwie habe ich schon das Gefühl, dass ihre Einstellung in der Kombination mit meinen Ängsten vor Behörden das Problem sind.

Ich hoffe, dass noch weitere Ratschläge von den Forum-Mitgliedern kommen  Smiley


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C_Devil
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Jobcenter
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Antwort #3 - 07.12.2007 um 23:09:42
 
Hallo Zuzi,

die Kollegin von deiner Agentur kann nicht einfach so die Annahme deines Antrages verweigern nichtzufassen , jeder kann zu jeder Zeit einen Antrag stellen, egal wie die Erfolgsaussichten aussehen und hat Anspruch auf einen entsprechenden Bescheid.

Die Aussage, dass du neben den 90/ 180 halbenTagen nicht arbeiten darfst, ist schlicht falsch.
Du darfst grds. die 90/180 halbe Tage während des Studiums arbeiten und das ohne Arbeitserlaubnis, alles was darüber hinausgeht ist genehmigungspflichtig.
Es kann möglicherweise sein, dass die Arbeitsgenehmigung während des Studiums auf eine bestimmte Stundenzahl einzugrenzen ist, damit das Studium nicht gefährdet ist. Diese Einschränkung wird, zumindest in meinem Bezirk, von dem jeweiligen Akademischen Auslandsamt der Uni bestimmt. Ob die Einschränkung in der Promotionszeit noch existiert, weiß ich leider nicht.

Also, geh bitte noch mal hin und bestehe darauf, dass du auf deinen Antrag einen Bescheid haben willst.
Lass dich bitte nicht auf diese Weise "abwimmeln" sondern frage nach dem nächsten Vorgesetzten, wenn man die erneut so eine Antwort geben sollte.

Viel Erfolg :allesgute
C_Devil  
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Das schönste Denkmal, das ein Mensch bekommen kann, steht in den Herzen der Mitmenschen.
(Albert Schweitzer)

Manche Menschen haben einen Gesichtskreis mit dem Radius Null. Den nennen sie dann ihren Standpunkt.
(David Hilbert, Mathematiker, 1862-1943)

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Zuzi
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Antwort #4 - 10.12.2007 um 08:17:41
 
@ C-Devil: vielen Dank für dein Post, macht ein bisschen Mut ... habe mir erlaubt, Dir auch noch eine Privatnachricht zu schicken.

Natürlich weiss ich dass jeder praktisch jeden Antrag und dazu auch noch zu jedem Zeitpunkt stellen kann. Allerdings geht es mir natürlich nicht nur die ABGABE, ich wünsche mir auch, dass über meinen Antrag positiv entschieden wird.

Und die Dame bei der AfA tat so, als wäre die Tatsache, dass ich noch immatrikuliert bin, schon mal ein nicht erfülltes Kriterium. Wenn es so wäre, würde ich mich natürlich lieber anpassen als den Antrag abgeben und eine Woche später die Ablehnung bekommen.

Ich habe ja im Prinzip die Immatrikulation nicht nötig, bloß kann man sich an meiner Uni nur entweder mit sofortiger Wirkung (geht nicht, arbeite schliesslich noch als Werkstudentin) oder zum Semesterende (31/3) exmatrikulieren. Und die Dame bei AfA will wahrscheinlich die Exmatrikulation-Bescheinigung als Teil des Antrags sehen  Griesgrämig

Ich möchte meinem Arbeitgeber nicht noch mehr zumuten, als sie bis jetzt für mich gemacht haben. Die Stelle MUSS ab dem 1/2 besetzt werden, und wenn es bei mir noch länger so schlecht aussieht und das Ergebnis so ungewiss ist, kann ich den Job bald ganz vergessen.  weinend

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Der_Jimi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 10.12.2007 um 10:09:51
 
C_Devil schrieb am 07.12.2007 um 23:09:42:
Also, geh bitte noch mal hin und bestehe darauf, dass du auf deinen Antrag einen Bescheid haben willst. 
Lass dich bitte nicht auf diese Weise "abwimmeln" sondern frage nach dem nächsten Vorgesetzten, wenn man die erneut so eine Antwort geben sollte. 


Dazu rate ich ebenfalls.

J.
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Zuzi
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Antwort #6 - 10.12.2007 um 17:21:21
 
@ C-Devil, Der_Jimi, salute - vielen Dank für Eure Tipps und seelische Unterstützung !!! es ist wirklich unglaublich toll, dass ich dank diesem Forum gleich von drei Arbeitsagentur-Mitarbeitern Expertenhilfe bekommen habe!

i4a is great

Allerdings sieht es bei mir immer noch schlecht aus. Habe heute bei meiner BA mit einem anderen Sachbearbeiter sowie auch der stellvertretenden Teamleiterin (glaube ich, auf jeden Fall eine höher gestellte Dame) gesprochen, mit gleichem Ergebnis - da ich im Kalenderjahr 2008 noch immatrikuliert bin und mir 90/180 Tage zustehen, soll ich sie erst verbrauchen und erst dann (bzw. einen Monat davor) kann ich einen Antrag stellen.

Es ist für die hiesige BA auch nicht wichtig dass der geplante Arbeitsantritt im Antrag auf 1/2/08 festgelegt ist, und es macht auch kein Unterschied dass ich promoviere und keine Uni-Veranstaltungen habe - für mich läuft es darauf hinaus, dass jede immatrikulierte Person Studentenstatus hat (noch OK) und ich praktisch GEZWUNGEN werde, etwas in Anspruch zu nehmen was ich vielleicht gar nicht möchte - nämlich die erlaubnisfreien 90 Tage.   Schockiert/Erstaunt

Ich habe Eure PNs/Antworten leider zu spät gelesen, und nachdem ich schon von drei Ebenen das Gleiche gehört habe, war ich viel zu verblüfft um nach der Rechtsgrundlage zu fragen  Griesgrämig die Vorgesetzte heute hat gemeint, ich könnte den Antrag natürlich abgeben, aber sie würde es sofort ablehnen (wegen dem Studentenstatus).

Kleine weisse Hoffnungswolke auf dem schwarzen Himmel - ich hatte gestern auch die Zentrale BA per E-Mail angeschrieben mit meinem Anliegen. Heute ist eine Antwort gekommen, von einem Herren hier aus München der anscheidend eine noch höhere Position einnimmt (oh Gott, ich werde bestimmt zum Problemfall des Monats von der Abteilung gekürt werden  Zwinkernd) - er schreibt, große Überraschung, genau das Gleiche wie die übrigen drei...

Sehr geehrte Frau K,

als in Deutschland immatrikulierte Studentin können Sie im Rahmen der
Regelung des § 16 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) 90 ganze bzw. 180
halbe Tage arbeitsgenehmigungsfrei arbeiten.
Sollte diese Zeit nicht ausreichen, kann nach Erfüllung dieser Zeit ein
Antrag auf Arbeitsgenehmigung-EU mit einer Aufstellung der geleisteten
Arbeitstage in diesem Kalenderjahr eingereicht werden.
Die Arbeitserlaubnis kann erteilt werden, wenn keine bevorrechtigten
Bewerber zur Verfügung stehen und vom Arbeitgeber eine
ortsübliche/tarifliche Bezahlung gewährt wird.

Sollte Ihrerseits eine Exmatrikulation geplant sein und vorher eine
entsprechende Vorrangprüfung durchgeführt werden, können Sie mich gerne
unter u. a. Telefonnummer kontaktieren, um das weitere Vorgehen
abzusprechen
.


Das blau Hervorhobene macht mir ein bisschen Hoffnung - es wäre schon toll, wenn die Vorrangprüfung früher stattfinden könnte und die Exmatrikulation-Bescheinigung nicht unbedingt Teil vom Antrag sein muss !! (normalerweise beschreibe ich mit dem Wort "toll" ganz andere Situationen, aber ich lerne jetzt wie relativ alles ist  Zwinkernd)


Ich dachte, ich melde mich wie sich die Situation entwickelt. Und vielleicht interessiert es Euch ja, wie dies in München gehandhabt wird.


Mir liegt sehr viel an diesem Job und Gott sei Dank habe ich immer noch Unterstützung von meinem Arbeitgeber. Aber gleichzeitig spüre ich, dass ich immer weniger Kraft für diesen "Kampf gegen die Bürokr Administrative" habe... Griesgrämig


Egal wie es ausläuft, ich finde es überwältigend wie sich fremde Menschen wie hier im Forum manchmal helfen - nochmal danke, info4alien!

LG,
Zuzi
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Nadi
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Antwort #7 - 14.12.2007 um 12:00:42
 
Hallo Zuzi,

mich würde es interessieren, ob es funktioniert hat mit deiner Arbeitserlaubnis. Ich habe jetzt genau dieselbe Frage. Ich habe mein Studium vor etwa  eineinhalb Jahren in Deutschland abgeschlossen und danach mit Promotion angefangen.

Ich habe mich jetzt für eine Vollzeitarbeitstelle beworben und es besteht die Chance, dass ich sie bekomme. Jetzt ist die Frage, ob es mit einer Änderung des Aufenthalts von Promotion zu Arbeit klappen würde. Die Promotion würde ich nach wie vor weitermachen, aber sie würde nicht mehr meine Haupbeschäftigung sein.

Gruß,
Nader
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Zuzi
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Antwort #8 - 14.12.2007 um 15:45:44
 
Hier ist die Themenstarterin, hi Nader!

Also ich konnte am Mittwoch meinen Antrag auf Arbeitsgenehmigung-EU endlich abgeben. Da ich mich inzwischen schon exmatrikulieren lassen habe, lag eine ExM-Bescheinigung zum 31/3 anbei.

Auf meine Frage, was für Datum auf der Genehmigung stehen würde (beantragt war 1/2), hieß es, das, was beantragt wird. Also plötzlich ist es nur halb so schlimm gleichzeitig Studentenstatus und Vollbeschäftigung zu haben ?!  Augenrollen

Ich freu mich dass ich meinen Antrag los bin, und warte jetzt die Ergebnisse der Vorrangprüfung ab.

Ich weiss nicht wo Du wohnst aber hier in München hatte ich leider die im Fred beschriebene Probleme. Vielleicht macht es Deine Agentur ja anders.

Viel Glück,
LG,
Zuzi.
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Nadi
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Antwort #9 - 15.12.2007 um 20:10:08
 
Hallo ZUzi,


ich wohne in Heidelberg. Ich glaube, die Gesetze in BaWü dürften ähnlich sein wir die in Bayern.

Was mich interessieren würde, ob es ein Problem wegen der Änderung des Aufenthaltszwckes gibt. Ich weiß nicht, wie es in deinem Fall war, aber für mich als Nicht-EU-Bürger dürfte es nicht so einfach sein, von Promotion auf Beschäftigung umzustellen. Ich habe irgendwo gelesen, dass es nicht so einfach ginge. 

Wie lange promovierst du schon?

Tja, ich bin mal gespannt. Ich muss das konkrete Arbeitsangebot abwarten.

Sag mal, hast du deinen Antrag bei der ABH oder beim Arbeitsamt abgegeben?

Und warum soll es eingentlich eine Vorrangprüfung geben? Ich dachte, dass dies für Nicht-Euler, die einen Abschluss von einer deutschen Uni haben, nicht mehr erforderlich ist.

Wie  du siehst, ich habe Fragen über Fragen. hä?

Es wäre toll, wenn du mich auf dem Laufenden hältst.

Vielen Dank,
Nader
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Zuzi
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Antwort #10 - 08.01.2008 um 10:56:51
 
Update von der TS:

ich habe am Samstag vor Weihnachten meine Arbeitsgenehmigung-EU erhalten  sensationell

Die AA hat sich an die neue zweiwöchige Frist für ausländische Hochschulabsolventen gehalten, war sogar ein bisschen schneller. Weiss natürlich nicht was im Hintergrund gelaufen ist, aber mein Antrag war komplett, sogar mit Exmatrikulationbescheinigung (sie bestanden darauf, und zum 31/3 war es für mich kein Problem - Genehmigung wurde trotzdem ab 1/2 erteilt  Smiley) ...

Stellenbeschreibung hat zu meiner Person sehr gut gepasst, Gehalt tariflich.

Vielen Dank allen die mir die Daumen gedrückt haben und hier/in PN wertvolle Tipps gegeben haben.

Ganz liebe Grüße,
Zuzi.
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Der_Jimi
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Antwort #11 - 08.01.2008 um 12:53:31
 

Gratuliere. Smiley
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C_Devil
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Jobcenter
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Antwort #12 - 08.01.2008 um 15:38:37
 
Da kann ich mich Der_Jimi nur anschließen.  :paletti
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(Paul Claudel 1868-1955)
 
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