Vielen Dank erstmal an alle die geantwortet haben
@Don Camillo
Zitat:Nee, das Problem ist seine Straftat und damit auch die Möglichkeit keine zu begehen.
Das
AufenthG schreibt für diesen Fall die zwingende Ausweisung vor. Sein bisheriger Aufenthalt führt dann zu einer Herabstufung zu einer Regelausweisung. Dennoch eine
Ausweisung war wohl absolut i.O. . BTW Er hätte dagegen auch klagen können !
Falsch, das Problem ist, dass eine europaweite
Einreisesperre von Deutschland verhaengt wurde, obwohl keine europaweiten einheitlichen Bedingungen gelten die zur solch einer Sperre fuehren! Warum wird z.B. ein in Oesterreich oder Italien geboren und aufgewachsener Tuerke bei gleicher Sachlage aufgrund des dort geltenden Auslaenderrechts nicht abgeschoben und kann sich in ganz Europa bewegen, waehrend mein Schwager abgeschoben wird und kein Schengenland mehr betreten darf.
Das ist doch eine Ungerechtigkeit die selbst dem groessten Laien auffallen muss! Das die Ausweisung aus Ihrer Sicht und bei ihrer Taetigkeit ''absolut in Ordnung'' war verwundert mich hingegen nicht.
@GS
Zitat:Tatsächlich ist bei der Ausweisung von sog. "faktischen Inländern" zusätzlich zu den §§ 53 ff
AufenthG noch Art. 8 EMRK zu beachten und die dazu ergangene Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Das ist es, was Stelios08 wahrscheinlich meint.
Mal davon abgesehen das eine Ausweisung eines "faktischen Inlaenders" unmenschlich ist, war meine Frage eigentlich ob man gegen die Tatsache, dass ein europaweites Einreiseverbot verhaengt wurde obwohl keine europweiten einheitlichen Vorschriften gelten, die zur einer Abschiebung/Ausweisung und der damit verbundenen
Einreisesperre fuehren, Klagen kann.
@Proll
Zitat:hat dein Schwager während der Ehe die Straftaten begangen ? Dann hätte ihm bewusst sein müssén, dass er auch während der Ehe ausgewiesen und abgeschoben weden kann.
Das ist ihm seiner Aussage nach leider erst so richtig bewuss geworden als er in der Tuerkei ankam, was ich verstehe. Wenn man in einem Land geboren und sein ganzes leben verbracht hat, rechnet man vielleicht mit Bestrafung, bzw. einer Haftstrafe, aber nicht mit zuzaetzlicher Verbannung.
Zitat:In verschiedenen anderen europäischen Staaten hätt er aber auchh wegen geringerer Straftaten nach Hause geschickt werden können.
Nimm mal nicht nur das -selbstverschuldete- Schicksal deines Schwagers ins Auge, dem ja sogar noch eine Zukunftsperspektive eröffnet wurde.
Beachte auch mal die Opfer seiner Straftaten und den Schutz der restlichen Bevölkerung und wäge die beiden Komponenten mal objektiv gegeneinander ab.
Sein zuhause ist oder war Deutschland und mir ist kein anderes europaeisches Land bekannt, das so hart mit Inlaendern umgeht. Fuer die Straftaten wurde er doch verurteilt, warum kann man solche leute nicht einfach ihre Strafe absitzen lassen sondern bestraft sie und ihre Angehoerigen noch zuzaetzlich mit der Abschiebung und der damit verbundenen Trennung?
Wenn ein in D geborener Tuerke einen Oscar oder Goldmedaille gewinnt, ist er mehr Deutsch als Tuerke und D seine Heimat, aber wenn ein in D geborener und aufgewachsener Tuerke eine Straftat begeht ist die Tuerkei seine heimat und schiebt ihn ab.
Das ist einfach nur unehrlich und ich hoffe das sich das in Zukunft aendert.
Gruß