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Deutschland fragt mich ob ich aus der Staatsbügerschaft austreten will?? (Gelesen: 7.879 mal)
Ralf
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Antwort #15 - 17.11.2007 um 12:10:39
 
tantris schrieb am 17.11.2007 um 11:32:02:
ich schick dir gerne ein PDF


Mach mal. Zwinkernd E-Mail-Adresse steht im Profil.
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Saxonicus
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Antwort #16 - 17.11.2007 um 12:46:12
 
Guckst Du hier:

http://einbuergern.de/Aktuell/gegenseitigkeit.htm

Demnach erlaubt Österreich die doppelte Staatsangehörigkeit auf Gegenseitigkeit nicht.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Ralf
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Antwort #17 - 17.11.2007 um 14:54:27
 
Das österreichische StA-Recht scheint mir ja ausge-
sprochen streng zu sein. Einige Hinweise findet man
bei Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96sterreichische_Staatsb%C3%BCrgerschaft

Zitat:
Momentan ist ein Gesetzesentwurf der Regierung in Begutachtung, der eine drastische Verschärfung des Einbürgerungsrechtes vorsieht: Zum Einen sollen sämtliche Ausnahmeregelungen gestrichen, die Mindestaufenthaltsdauer auf sechs Jahre erhöht und die Einbürgerung von in Österreich geborenen ausländischen Kindern erst mit sechs Jahren möglich sein. Zudem muss vom Antragsteller ein 300-stündiger Deutschkurs mit einer Abschlussprüfung absolviert werden.


Ebenfalls auf dieser Seite ein Link zum StA-Gesetz.

Ohne Aufgabe der deutschen StA scheint mir derzeit
tatsächlich keine Einbürgerung in Österreich möglich
zu sein. Habe das Gesetz allerdings nur überflogen,
wer eine Ausnahme entdeckt möge sich melden.
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tantris
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Antwort #18 - 18.11.2007 um 11:36:25
 
Hallo Ralf,

http://www.bmi.gv.at/staatsbuergerschaftswesen/

ich sehe eigentlich auch keine Chance Griesgrämig
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Ernas
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Antwort #19 - 18.11.2007 um 12:54:01
 
Ralf schrieb am 17.11.2007 um 11:12:17:
Schon seltsam,
Nun denn: Dass die deutsche StA bei der Einbürgerung
in einem anderen EU-Staat oder der Schweiz nicht mehr
verloren geht, wurde ja bereits gesagt. Mit dem öster-
reichischen Recht kenne ich mich aber nicht aus.
[glow=yellow,4]Offenbar verlangt man dort bei Einbürgerung noch
die Aufgabe der alten StA. [/glow] Ich kann mir aber nicht
vorstellen, dass es da keine Ausnahmen gibt. Also
müsstest du dich mal vor Ort genau erkundigen.


es hat da wohl mit dem angestrebten Beamtenstatus in Oesterreich zu tun  Zwinkernd
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tantris
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Antwort #20 - 18.11.2007 um 13:18:10
 
das ist ja der Witz, der Beamtenstatus hängt nicht von einer Mehrstaatigkeit ab, nehmen wir mal an, das Deutschland und Österreich würden eine Doppelstaatsbürgerschaft zulassen, dann wäre es für eine Verbeamtung nicht relevant ob ich die Deutsche STA auch noch hätte, Hauptsache ich bin "Österreichisch"
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Ralf
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Antwort #21 - 18.11.2007 um 14:07:08
 
So ist es ja auch hierzulande. Ein Deutscher kann
Beamter werden, ob da noch eine weitere Staats-
angehörigkeit besteht, interessiert da nicht.

Allerdings kann hier auch ein EU-Bürger, der nicht
Deutscher ist, Beamter werden. Das dürfte auf
EU-Recht beruhen.

Du könntest ja einfach mal einen Antrag stellen,
schlimmstenfalls wird dieser abgelehnt, dann bleibt
alles beim alten.

Ich weiß jetzt gar nicht, ob diese Änderung des StAG
auf irgendwelchen Vorgaben oder Empfehlungen der
EU beruhte. wenn ja, könnte man sich ja auch in A
darauf berufen.
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