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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Deutschland fragt mich ob ich aus der Staatsbügerschaft austreten will??
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Beitrag begonnen von tantris am 15.11.2007 um 12:27:16

Titel: Deutschland fragt mich ob ich aus der Staatsbügerschaft austreten will??
Beitrag von tantris am 15.11.2007 um 12:27:16
Hallo an alle,

ich freue mich ja immer wenn ich Post aus meiner Heimatstadt Berlin bekomme,
aber irgendwie vergeht es mir wenn ich den Brief vom Standesamt 1 aus Berlin lese.

Sie fragen mich, da ich ja nun schon über 10 Jahre auserhalb der BRD lebe, ob ich aus der Staatbürgerschaft austreten möchte, vorausgesetzt mein jetztes Aufenthaltsland würde mich einbürgern!

Häää, wird es in Deutschland zu eng, das sie die alten rauswerfen möchten?

Ist das ein Formschreiben, ein Infoschreiben? Weiß irgendwer Rat, ob das üblich ist?  :-/

Titel: Re: Deutschland fragt mich ob ich aus der Staatsbügerschaft austreten will??
Beitrag von hge2001 am 15.11.2007 um 12:38:20

tantris schrieb am 15.11.2007 um 12:27:16:
Hallo an alle,

Sie fragen mich, da ich ja nun schon über 10 Jahre auserhalb der BRD lebe, ob ich aus der Staatbürgerschaft austreten möchte, vorausgesetzt mein jetztes Aufenthaltsland würde mich einbürgern!



.... frag doch, was sie dafür zahlen, wenn du austrittst?  ;D ;D

hge

Titel: Re: Deutschland fragt mich ob ich aus der Staatsbügerschaft austreten will??
Beitrag von tantris am 15.11.2007 um 12:41:38
;D

nee lieber nicht, nachher machens mir a so gutes Angebot das ich nicht abschlagen kann und dann müsste ich Österreicherin werden...hmmm...nee nee dat lassen wir mal lieber.

Ne Doppelstattsbürgerschaft wäre schön, geht aber leider nicht bei Austria und Deutschland ...*aufstampft*

Titel: Re: Deutschland fragt mich ob ich aus der Staatsbügerschaft austreten will??
Beitrag von Ralf am 15.11.2007 um 12:46:18

tantris schrieb am 15.11.2007 um 12:41:38:
geht aber leider nicht bei Austria und Deutschland  

Seit dem 28.8.2007 geht das! ;)

(sofern nicht Österreich seinerseits den Verlust fordert)

Vgl. § 12 (2) und § 25 (1) Satz 2 StAG.

Titel: Re: Deutschland fragt mich ob ich aus der Staatsbügerschaft austreten will??
Beitrag von tantris am 15.11.2007 um 12:49:51
Hallo Ralf,

ups....das geht, wie muss ich das in die Wege leiten?

Wo muss ich hin?
Was muss ich beantragen?

Titel: Re: Deutschland fragt mich ob ich aus der Staatsbügerschaft austreten will??
Beitrag von bual am 15.11.2007 um 12:50:08

Zitat:
(sofern nicht Österreich seinerseits den Verlust fordert)


was leider der Fall ist...

PS: Schon komisch, ein solches Schreiben! Ist das neu oder wurde(n) sochle Briefe schon seit längerem versandt / so gehandhabt?

Titel: Re: Deutschland fragt mich ob ich aus der Staatsbügerschaft austreten will??
Beitrag von tantris am 15.11.2007 um 13:02:09
Österreich fordert es nicht, die nette Damen vom Amt sagte mir, wenn ich ein Schreiben bringe das ich aus der Deutschen Staatsbürgerschaft NICHT entlassen werde, dann bekomme ich die Doppelstaatsbürgerschaft.

Lustig, Deutschland legt mir nahe auszutreten und nun soll ich ein Schreiben vorlegen das sie mich NICHT entlassen werden?

Lustig ist das ....ok...so wie es ausschaut werde ich einfach nur "deutsch" bleiben.

::)


Titel: Re: Deutschland fragt mich ob ich aus der Staatsbügerschaft austreten will??
Beitrag von ronny am 15.11.2007 um 13:21:12

tantris schrieb am 15.11.2007 um 13:02:09:
Lustig ist das ....ok...so wie es ausschaut werde ich einfach nur "deutsch" bleiben.


Weise Entscheidung, jedenfalls besser als sich dort einbürgern zu lassen ;D

Titel: Re: Deutschland fragt mich ob ich aus der Staatsbügerschaft austreten will??
Beitrag von Mikael321 am 15.11.2007 um 14:12:27

bual schrieb am 15.11.2007 um 12:50:08:
was leider der Fall ist...
Außer du hast dort einen Job als Professor. Da wirst du zwangseingebürgert, inklusive Frau und minderjährigen Kindern.  :D (Die armen Kinder, wie kann man mit sowas nur leben)  ;D Hoffentlich, müssen die nicht noch einen Sprachtest machen, das soll unheimlich schwer sein.

( Kiiis die Hand, gnäädige Frau)  ;)


tantris schrieb am 15.11.2007 um 12:27:16:
Häää, wird es in Deutschland zu eng, das sie die alten rauswerfen möchten?

Merks du nicht, das die dich loswerden wollen ?? Ist doch eindeutig. Die brauchen deinen Pass für einen neuen Staatsbürger, der auch bereit ist hier zu leben.  :D


Michael

Titel: Re: Deutschland fragt mich ob ich aus der Staatsbügerschaft austreten will??
Beitrag von Ralf am 15.11.2007 um 14:23:15

Mikael321 schrieb am 15.11.2007 um 14:12:27:
Die brauchen deinen Pass für einen neuen Staatsbürger, der auch bereit ist hier zu leben.  

Muss jetzt schon so gespart werden, dass die
Neubürger gebrauchte Pässe bekommen? :öhm









 ;D

Titel: Re: Deutschland fragt mich ob ich aus der Staatsbügerschaft austreten will??
Beitrag von fons am 15.11.2007 um 16:56:23

ronny schrieb am 15.11.2007 um 13:21:12:
Weise Entscheidung, jedenfalls besser als sich dort einbürgern zu lassen  


Am Rande des Geländers:
das sollte man schon jedem selbst überlassen und
nicht in den Mund legen  8-)

Titel: Re: Deutschland fragt mich ob ich aus der Staatsbügerschaft austreten will??
Beitrag von thom am 15.11.2007 um 20:33:00

tantris schrieb am 15.11.2007 um 12:27:16:
Ist das ein Formschreiben, ein Infoschreiben? Weiß irgendwer Rat, ob das üblich ist?

Frag doch auch für uns mal beim Standesamt I nach, wäre interessant.

Titel: Re: Deutschland fragt mich ob ich aus der Staatsbügerschaft austreten will??
Beitrag von tantris am 17.11.2007 um 10:38:16
Hallo an alle,

@ fons....danke ;-) , leider müsste ich mich einbürgern lassen, damit ich meinen Beamtenstatus hier bekomme

@ thom

ich habe mal beim Standesamt1 angerufen, tja es ist so, sie haben JETZT (nach 8 Jahren Ehe) mein Familienbuch angelegt und da ich in Ecuador eingebürgert werden KÖNNTE, dachten Sie halt das ich nicht mehr "deutsch" sein wollte!?!

Ich habe nur gesagt, tja tut mir leid, ich hänge an meinem deutschem Pass und einen ecuadorianischen will ich sicher nicht, aber den österr. will ich AUCH haben, stellt mir doch eine Bescheinigung aus, das ich nicht bei euch austreten darf, dann bekomme ich beide *hihi

und jetzt kommts: ( ich weiß nicht wem ich da dran hatte, vieleicht war es der Pförtner, wer weiß, also Antwort war, ja sind sie denn mit Deutschland in irgendeiner Weise verbunden? Ich sagt klar ich hab einen Bruder in Deutschland und im Dackelverein bin ich auch :-)
Da antwortet der mir doch glatt, na wenns im Dackelverein sind reicht des ja, aber nur wenns im Vorstand sind!!

Ich fühle mich irgendwie verarscht, ich sagte, schickens mir das bitte schriftlich nach Wien!


Titel: Re: Deutschland fragt mich ob ich aus der Staatsbügerschaft austreten will??
Beitrag von Ralf am 17.11.2007 um 11:12:17
Schon seltsam, dass sich da das Standesamt 1 in Berlin
reinhängt, das ist doch keine Staatsangehörigkeits-
behörde. Für Staatsangehörigkeitsfragen von Deutschen,
die sich im Ausland aufhalten, wäre das Bundesverwaltungs-
amt in Köln zuständig. Außerdem habe ich noch nie gehört,
dass eine deutsche Behörde von sich aus wegen der
freiwilligen Aufgabe der deutschen Staatsangehörigkeit
aktiv wird.

Nun denn: Dass die deutsche StA bei der Einbürgerung
in einem anderen EU-Staat oder der Schweiz nicht mehr
verloren geht, wurde ja bereits gesagt. Mit dem öster-
reichischen Recht kenne ich mich aber nicht aus.
Offenbar verlangt man dort bei Einbürgerung noch
die Aufgabe der alten StA. Ich kann mir aber nicht
vorstellen, dass es da keine Ausnahmen gibt. Also
müsstest du dich mal vor Ort genau erkundigen.

Titel: Re: Deutschland fragt mich ob ich aus der Staatsbügerschaft austreten will??
Beitrag von tantris am 17.11.2007 um 11:32:02
Hallo Ralf,

ich wundere mich ja auch, aber was solls ich bin Kummer gewöhnt!


Zitat:
Mit dem öster-
reichischen Recht kenne ich mich aber nicht aus.  
Offenbar verlangt man dort bei Einbürgerung noch
die Aufgabe der alten StA. Ich kann mir aber nicht
vorstellen, dass es da keine Ausnahmen gibt. Also
müsstest du dich mal vor Ort genau erkundigen.


ich schick dir gerne ein PDF wenns magst :-)

Titel: Re: Deutschland fragt mich ob ich aus der Staatsbügerschaft austreten will??
Beitrag von Ralf am 17.11.2007 um 12:10:39

tantris schrieb am 17.11.2007 um 11:32:02:
ich schick dir gerne ein PDF


Mach mal. ;) E-Mail-Adresse steht im Profil.

Titel: Re: Deutschland fragt mich ob ich aus der Staatsbügerschaft austreten will??
Beitrag von Saxonicus am 17.11.2007 um 12:46:12
Guckst Du hier:

http://einbuergern.de/Aktuell/gegenseitigkeit.htm

Demnach erlaubt Österreich die doppelte Staatsangehörigkeit auf Gegenseitigkeit nicht.

Titel: Re: Deutschland fragt mich ob ich aus der Staatsbügerschaft austreten will??
Beitrag von Ralf am 17.11.2007 um 14:54:27
Das österreichische StA-Recht scheint mir ja ausge-
sprochen streng zu sein. Einige Hinweise findet man
bei Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96sterreichische_Staatsb%C3%BCrgerschaft


Zitat:
Momentan ist ein Gesetzesentwurf der Regierung in Begutachtung, der eine drastische Verschärfung des Einbürgerungsrechtes vorsieht: Zum Einen sollen sämtliche Ausnahmeregelungen gestrichen, die Mindestaufenthaltsdauer auf sechs Jahre erhöht und die Einbürgerung von in Österreich geborenen ausländischen Kindern erst mit sechs Jahren möglich sein. Zudem muss vom Antragsteller ein 300-stündiger Deutschkurs mit einer Abschlussprüfung absolviert werden.


Ebenfalls auf dieser Seite ein Link zum StA-Gesetz.

Ohne Aufgabe der deutschen StA scheint mir derzeit
tatsächlich keine Einbürgerung in Österreich möglich
zu sein. Habe das Gesetz allerdings nur überflogen,
wer eine Ausnahme entdeckt möge sich melden.

Titel: Re: Deutschland fragt mich ob ich aus der Staatsbügerschaft austreten will??
Beitrag von tantris am 18.11.2007 um 11:36:25
Hallo Ralf,

http://www.bmi.gv.at/staatsbuergerschaftswesen/

ich sehe eigentlich auch keine Chance :-(

Titel: Re: Deutschland fragt mich ob ich aus der Staatsbügerschaft austreten will??
Beitrag von Ernas am 18.11.2007 um 12:54:01

Ralf schrieb am 17.11.2007 um 11:12:17:
Schon seltsam,
Nun denn: Dass die deutsche StA bei der Einbürgerung
in einem anderen EU-Staat oder der Schweiz nicht mehr
verloren geht, wurde ja bereits gesagt. Mit dem öster-
reichischen Recht kenne ich mich aber nicht aus.
Offenbar verlangt man dort bei Einbürgerung noch
die Aufgabe der alten StA. Ich kann mir aber nicht
vorstellen, dass es da keine Ausnahmen gibt. Also
müsstest du dich mal vor Ort genau erkundigen.


es hat da wohl mit dem angestrebten Beamtenstatus in Oesterreich zu tun  ;)

Titel: Re: Deutschland fragt mich ob ich aus der Staatsbügerschaft austreten will??
Beitrag von tantris am 18.11.2007 um 13:18:10
das ist ja der Witz, der Beamtenstatus hängt nicht von einer Mehrstaatigkeit ab, nehmen wir mal an, das Deutschland und Österreich würden eine Doppelstaatsbürgerschaft zulassen, dann wäre es für eine Verbeamtung nicht relevant ob ich die Deutsche STA auch noch hätte, Hauptsache ich bin "Österreichisch"

Titel: Re: Deutschland fragt mich ob ich aus der Staatsbügerschaft austreten will??
Beitrag von Ralf am 18.11.2007 um 14:07:08
So ist es ja auch hierzulande. Ein Deutscher kann
Beamter werden, ob da noch eine weitere Staats-
angehörigkeit besteht, interessiert da nicht.

Allerdings kann hier auch ein EU-Bürger, der nicht
Deutscher ist, Beamter werden. Das dürfte auf
EU-Recht beruhen.

Du könntest ja einfach mal einen Antrag stellen,
schlimmstenfalls wird dieser abgelehnt, dann bleibt
alles beim alten.

Ich weiß jetzt gar nicht, ob diese Änderung des StAG
auf irgendwelchen Vorgaben oder Empfehlungen der
EU beruhte. wenn ja, könnte man sich ja auch in A
darauf berufen.

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