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Verfahrensablauf Familiennachzug (Gelesen: 9.825 mal)
nico.bochum
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Antwort #15 - 26.11.2007 um 19:46:06
 
hallo ihr lieben....
es hat sich bis her nix neues ergeben,
deshalb habe ich heute bei der ABH angerufen um nach zu fragen wie der stand der dinge ist....
die antworten waren mal wieder sehr ernüchternd.
auf meine frage hin ob sie noch unterlagen oder dokumente bräuchten,
hieß es nein wir haben alles den rest macht die botschaft.
damit wollte ich mich natürlich nicht zufrieden geben und fragte nach der stellungnahme der ABH der botschaft gegenüber ,
und die antwort fiel echt mau aus.
die SB hat ihr ok bzw.die endgültige stellungnahme noch nicht gegeben wegen einer INTERNEN sache!!!
interne sache...???
das wollte sie mir allerdings nicht näher erläutern.
was kann das sein...?
mein mann ist nicht straffällig geworden in dem sinne,
er ist allerdings drei mal illegal eingereist und hat direkt eine "duldung" beantragt.
und ist auch immer wieder "pünktlich" ausgereist,
also gibt es auch keine einreisesperre.
was kann möglicherweise das problem der dame sein....?
ist schwer das immer so pauschal zu sagen aber über einen anhaltspunkt würde ich mich dennoch freuen.
vielen dank im voraus...,
und ganz lieben gruß an alle....
nicole


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Mensch: das einzige Lebewesen, das erröten kann. Es ist aber auch das einzige was Grund dazu hat.     Mark Twain
 
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 26.11.2007 um 19:50:13
 
nico.bochum schrieb am 26.11.2007 um 19:46:06:
wegen einer INTERNEN sache!!! 


danach kann es mit Deinem Fall nichts zu tun haben  Zwinkernd


DC
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nico.bochum
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Antwort #17 - 26.11.2007 um 20:09:16
 
hi DC.... Smiley
was könnte das denn sein,wenn sie deshalb ihr ok noch nicht gegeben hat....?
lg nicole
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Lori
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 27.11.2007 um 01:17:48
 
Aber INTERN kann doch auch heissen, dass es noch irgendwelche behördeninterne Prüfungen des Falls  (Austausch zwischen Behörden) gibt, oder liege ich da falsch?
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nico.bochum
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Antwort #19 - 27.11.2007 um 01:24:30
 
ja genau das denke ich mir auch....  unentschlossen
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #20 - 27.11.2007 um 07:21:55
 
nico.bochum schrieb am 26.11.2007 um 20:09:16:
was könnte das denn sein,wenn sie deshalb ihr ok noch nicht gegeben hat....?


Es könnte theoretisch alles sein. Mach Dir erst einen Kopf, wenn Du eine
Entscheidung hast. Vorher ist alles nur spekulativ !


DC
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Mick
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Antwort #21 - 27.11.2007 um 07:28:51
 
nico.bochum schrieb am 26.11.2007 um 19:46:06:
mein mann ist nicht straffällig geworden in dem sinne, 

Hi,
und was ist das:

nico.bochum schrieb am 26.11.2007 um 19:46:06:
er ist allerdings drei mal illegal eingereist und hat direkt eine "duldung" beantragt. 

Immerhin kommen in Antwort #15 ein paar nicht
ganz unwesentliche Details.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Toppy
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Antwort #22 - 27.11.2007 um 09:29:47
 
Moin moin,

nico.bochum schrieb am 26.11.2007 um 19:46:06:
er ist allerdings drei mal illegal eingereist und hat direkt eine "duldung" beantragt.

das erklärt einiges. Es gibt also eine Vorgeschichte die du für nichtig hältst. Sorry, aber unerlaubte Einreise ist defacto eine Straftat. Duldung beantragt und rechtzeitig ausgereist? wie soll denn das funktionieren? Duldung ist kein Visa. Also,  dass solltest du mal genauer darlegen.
Will dich ja auch nicht unötig verunsichern, aber es scheint als ob die Ämter genau da noch einiges "intern" zu klären haben.
-Toppy-
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nico.bochum
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Antwort #23 - 27.11.2007 um 17:05:47
 
hi und hallo an alle...,
kurz nach der einreise hat mein mann einen asylantrang gestellt(das meinte ich mit duldung)duldung für einige monate....der antrag wurde abgelehnt mein mann ist ausgereist.
zweite einreise weiterer versuch (folgeantrag)asylantrag.
ausreise wurde verlangt..,mein mann ist ausgereist.
nach sieben jahren ewigem hin und her haben wir genug gehabt wir wollten endlich für immer zusammen sein und heiraten.
dritte einreise wir sind zum anwalt wollten heiraten...,abgelehnt.
begründung...,da die eheschließung nicht direkt bevor stünde (fehlende unterlage) und somit auch kein schutz für eheschließungsfreiheit und kein anspruch auf abschiebungs aussetzung. wieder ist mein mann freiwillig und fristgerecht ausgereist.
ich bin meinem mann hiterhergereist und wir haben in belgrad geheiratet.

soviel zum besseren verständnis.

mittlerweile hat sich der staatsanwalt eingeschaltet ich soll bei der polizei vorsprechen und aussagen über die aufenthalte meines mannes in der brd machen.
ich verstehe natürlich das alle genau geprüft werden muss es gibt eine menge mißbrauch in diesen dingen aber wir lieben uns doch wirklich.
kann man uns unser zusammenleben verwähren auf grund unserer vorgeschichte.ich habe angst das ich meinen mann so schnell nicht wieder sehen werde.
wir sind fertig mit den nerven
man könnte uns nach der einreise meines mannes doch regelmäßig überprüfen so könnte man doch feststellen ob oder ob nicht.
oder....?
:nix
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trixie
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Antwort #24 - 27.11.2007 um 18:22:10
 
Hat dein Mann eine Einreisesperre bekommen, aufgrund der ständigen illegalen Einreisen?

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nico.bochum
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Antwort #25 - 27.11.2007 um 20:49:07
 
hi...,
nein hat er nicht....,es ist nie zu einer abschiebung gekommen er ist immer fristgerecht ausgereist.
lg nicole
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Ulf
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Antwort #26 - 29.11.2007 um 15:31:47
 
nico.bochum schrieb am 27.11.2007 um 17:05:47:
mittlerweile hat sich der staatsanwalt eingeschaltet ich soll bei der polizei vorsprechen und aussagen über die aufenthalte meines mannes in der brd machen.
ich verstehe natürlich das alle genau geprüft werden muss es gibt eine menge mißbrauch in diesen dingen aber wir lieben uns doch wirklich.


Und ihr seid verheiratet, so daß Du deswegen nicht zu Polizei gehen noch gar dort Aussagen machen mußt.

http://bundesrecht.juris.de/stpo/__52.html

Gruß, ULF
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Antwort #27 - 29.11.2007 um 15:43:58
 
ulf schrieb am 29.11.2007 um 15:31:47:
Und ihr seid verheiratet, so daß Du deswegen nicht zu Polizei gehen noch gar dort Aussagen machen mußt.  


So nicht ganz vollständig Zwinkernd

Aussage: nein

Erscheinen: ja

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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nico.bochum
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Antwort #28 - 29.11.2007 um 16:23:53
 
hi zusammen...,
das hat mir mein anwalt auch geraten....
zum termin gehen und auf den anwalt berufen und nix sagen...

aber was ich mich frage ist...,
kann uns das zusammenleben hier verwährt werden....?

und wie lange kann die einreise meines mannes herausgezögert werden....?

er kann auch direkt eine arbeit bekommen wenn er hier ist.
wäre dann also nicht vom staat abhängig....!

lg nicole
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Antwort #29 - 29.11.2007 um 20:43:07
 
nico.bochum schrieb am 29.11.2007 um 16:23:53:
zum termin gehen und auf den anwalt berufen und nix sagen...  

Die Pflichtangaben zu deiner Person mußt du allerdings machen, wie z. B. Name, Alter, Wohnort, Familienstand etc.

Normalerweise wirst du vom Vernehmungsbeamten darauf hingewiesen, dass du dich zur Sache nicht äußern mußt.

trixie
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