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Einladung für Besuchsvisum (Gelesen: 1.327 mal)
milka1264
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i love i4a


Beiträge: 20
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch und polnisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einladung für Besuchsvisum
08.11.2007 um 20:09:42
 
Hallo,

ich möchte einen Freund für einige Wochen zu Besuch einladen. Wie genau muss so eine Einladung aussehen/was muss da genau drinstehen?

reicht folgendes aus?
Hiermit lade ich, .... , geb. ..., whft. ..., ..., geb. am ... zum Besuch für den Zeitraum ... bis ... nach Deutschland ein.

Für seine Unterkunft und sonstige anfallende Kosten trage ich selbst Verantwortung.


Vielen Dank schon mal,

milka1264
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einladung für Besuchsvisum
Antwort #1 - 08.11.2007 um 20:50:10
 
Die Einladung oder besser die Verpflichtungserklärung mußt Du Dir bei Deiner Gemeinde (Bürgerbüro, Ausländerbehörde) unter Vorlage Deiner Einkommensbelege (Lohnbescheinigung), Wohnraumbescheinigung (Mietvertrag) ausfertigen lassen. Dazu sind die persönlichen Daten und die Passnummer Deines Gastes erforderlich.
Mit dieser Verpflichtungserklärung und einer (ausreichenden) Krankenversicherung kann dann Dein Besucher bei der deutschen Auslandsvertretung sein Visum beantragen.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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ChicaLoca
Expertin
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Beiträge: 734

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 09.11.2007 um 08:42:11
 
@Saxonicus
Viele Botschaften verlangen zusätzlich zur VE noch ein persönliches Einladungsschreiben, aus dem hervorgeht, warum man die Person XY nach Deutschland einlädt.
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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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