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Aufenthaltstitel für EU-Angehörige (Gelesen: 3.301 mal)
Saxonicus
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07.11.2007 um 19:02:01
 
Eine Polin, seit über 30 Jahren in Deutschland ansässig und verheiratet, wollte gestern ihren Aufenthaltstitel in ihren neuausgestellten Pass übertragen lassen.
Leider stellte sie erst zuhause fest, daß die ABH keinerlei Vermerke (weder Stempel noch Klebetikett) in den neuen Pass angebracht hat.
Sie erhielt lediglich ein Briefbogen (DIN A 4) als "Bescheinigung gemäß § 5 des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern" mit ihren persönlichen Daten, Stempel und Unterschrift, sowie den Hinweis das diese Bescheinigung nur in Verbindung mit ihren Reisepass gültig ist.

Eine, wie ich finde, recht unkomfortable Verfahrensweise. Da wäre doch ein Einklebeetikett weitaus praktischer.
Da bin ich aber froh, daß meine bessere Hälfte nur über eine Niederlassungserlaubnis verfügt, denn die befindet sich im Pass und entbindet sie vom Mitführen weiterer Schriftstücke.
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Mick
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Antwort #1 - 07.11.2007 um 19:05:33
 
Hoi,

tja, das sind die Errungenschaften der EU. Als
EU-Angehörige braucht und bekommt sie keine
AE, sondern "nur" eine Bescheinigung darüber,
dass sie Freizügigkeit genießt.

Komfortabel soll es für neu einreisende EU-Ange-
hörige sein. Sie melden sich beim Einwohnermelde-
amt an, machen die Gründe für das Bestehen der
Freizügigkeit glaubhaft und irgendwann schickt
die ABH die Bescheinigung zu, ohne dass ein un-
mittelbarer Kontakt zur ABH bestand.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #2 - 07.11.2007 um 19:10:27
 
Saxonicus schrieb am 07.11.2007 um 19:02:01:
Eine, wie ich finde, recht unkomfortable Verfahrensweise. Da wäre doch ein Einklebeetikett weitaus praktischer.
Da bin ich aber froh, daß meine bessere Hälfte nur über eine Niederlassungserlaubnis verfügt, denn die befindet sich im Pass und entbindet sie vom Mitführen weiterer Schriftstücke.

Nicht wirklich, Deine Bekannte braucht diese Freizügigkeitsbescheinigung nicht mitzuführen.

Eine Freizügigkeitsbescheinigung gibt einem keine Rechte, sie bestätigt nur Rechte die man auch ohne diese Bescheinigung hat, während eine AE/NE einem erst rechte gibt Zwinkernd

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Saxonicus
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Antwort #3 - 07.11.2007 um 19:17:10
 
Mick schrieb am 07.11.2007 um 19:05:33:
irgendwann schickt die ABH die Bescheinigung zu, ohne dass ein un-
mittelbarer Kontakt zur ABH bestand.


Der besondere Komfort von diesen Brief erschließt sich mir nicht so ganz, ein Stempel oder ein Sticker im Pass wären doch wesentlich praktischer, letztendlich muß sie den Brief doch (zumindest beim Grenzübertritt und bei Auslandsaufenthalten) immer mitführen.
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Mick
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Antwort #4 - 07.11.2007 um 19:20:20
 
Saxonicus schrieb am 07.11.2007 um 19:17:10:
letztendlich muß sie den Brief doch (zumindest beim Grenzübertritt und bei Auslandsaufenthalten) immer mitführen.


Warum? Als EU-Bürgerin kann sie jederzeit innerhalb
der EU die Grenzen ohne Aufenthaltstitel überschreiten.
Und außerhalb würde im Zweifel der Kleber auch nicht
helfen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Daddy
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Antwort #5 - 07.11.2007 um 19:31:02
 
Saxonicus schrieb am 07.11.2007 um 19:17:10:
Der besondere Komfort von diesen Brief erschließt sich mir nicht so ganz, ein Stempel oder ein Sticker im Pass wären doch wesentlich praktischer, letztendlich muß sie den Brief doch (zumindest beim Grenzübertritt und bei Auslandsaufenthalten) immer mitführen.

Glaubst du, wir fragen eine EUle bei der Einreise nach ihrer (deklaratorischen) Freizügigkeitsbescheinigung? ... Tun wir nicht und gibt noch nicht mal 'nen Stempel in den Pass...
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Antwort #6 - 07.11.2007 um 20:45:46
 

Wozu ist denn dann dieser Brief überhaupt nötig ?

Daddy schrieb am 07.11.2007 um 19:31:02:
und gibt noch nicht mal 'nen Stempel in den Pass...


Einen Stempel in den Pass bekommt meine Ehefrau als Nicht-Eule auch nicht und bei der Ausreise aus ihrer Heimat nützt ihr der deutsche Aufenthaltstitel (weil den dort nicht jeder kennt) auch nicht immer etwas, da ist dann immer erst eine Extra-Bescheinigung der deutschen Botschaft oder eine Abfrage bei der Bundespolizei in Frankfurt nötig.   

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Antwort #7 - 07.11.2007 um 20:51:20
 
Saxonicus schrieb am 07.11.2007 um 20:45:46:
Wozu ist denn dann dieser Brief überhaupt nötig ?

Das ist es ja, er ist gar nicht nötig.
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Antwort #8 - 07.11.2007 um 21:46:44
 
Saxonicus schrieb am 07.11.2007 um 20:45:46:
Einen Stempel in den Pass bekommt meine Ehefrau als Nicht-Eule auch nicht und bei der Ausreise aus ihrer Heimat nützt ihr der deutsche Aufenthaltstitel (weil den dort nicht jeder kennt) auch nicht immer etwas, da ist dann immer erst eine Extra-Bescheinigung der deutschen Botschaft oder eine Abfrage bei der Bundespolizei in Frankfurt nötig. 

Wenn die Polin von xy- Land nach Deutschland will, dann ist sollten die dortigen Behörden -und auch die Luftfahrtunternehmen- wissen, dass sie als EU- Bürgerin visumsfrei einreisen darf ...

Als sieh es mir bitte nach, wenn ich frage ... wo ist das Problem? Oder wird bei zB einem Franzosen nachgefragt, ob er nach Spanien reisen darf?

Daddy
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Antwort #9 - 07.11.2007 um 22:01:07
 
Daddy schrieb am 07.11.2007 um 21:46:44:
Wenn die Polin von xy- Land nach Deutschland will, dann ist
sollten
die dortigen Behörden -und auch die Luftfahrtunternehmen- wissen, dass sie als EU- Bürgerin visumsfrei einreisen darf ... 


Es ging hier nicht um die Polin, sondern um meine Nicht-EU-Ehefrau.
Natürlich sollten  die dort am Flughafen wissen, daß sie mit ihren deutschen Aufenthaltstitel nach Deutschland oder in die EU einreisen darf, aber leider wissen die das eben nicht immer. Da kann man dann schon mal das Flugzeug verpassen.
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« Zuletzt geändert: 07.11.2007 um 22:13:22 von Saxonicus »  

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Ulf
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Antwort #10 - 08.11.2007 um 20:17:00
 
maki schrieb am 07.11.2007 um 20:51:20:
Das ist es ja, er ist gar nicht nötig.


Aber durchaus hilfreich, wenn sie arbeiten will und der potentielle AG den Sinn der Bescheinigung versteht. Ebenso, wenn der Zoll eine Arbeitsstätte überprüft.

Gruß, ULF
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