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Heirat mit Senegalesin (Gelesen: 10.187 mal)
Butduma
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16.10.2007 um 14:28:20
 
Erst mal Hallo und ein dickes Kompliment für das Forum hier, es strotzt nur so vor Informationen.

Nun zu meiner Situation: Ich bin schon seit 2 Jahren mit meiner senegalesischen Freundin zusammen, die ich bei einem Praktikum in Dakar kennengelernt habe. Sie hat mich auch schon zweimal in Deutschland besucht und hat sich jedes Mal wieder bei der Botschaft rückgemeldet. Nachdem wir im Sommer 3 Monate miteinander verbringen konnten haben wir uns nun dazu entschlossen zu heiraten, damit wir zusammen sein können und uns nicht ständig monatelang nicht sehen. Zum Ende meines Studiums, im Sommer 2008, möchte ich sie nun nach Deutschland holen, meine Familie steht dabei hinter mir.

Meine Frage: Ist es sinnvoller im Senegal zu heiraten und dann die FZF zu beantragen, bei der die Hochzeitsurkunde geprüft wird oder sollen wir ein Visum zur Eheschließung in Deutschland beantragen? Anscheinend ist dies nicht ganz so einfach, da die 90 Tage Visum durch das Prüfverfahren vielleicht gerade so zum Heiraten reichen. 

Ich werde von Mitte Dezember bis Mitte Januar sowieso im Senegal sein, vielleicht sollte ich diese Gelegenheit nutzen?! Ändert sich mein Status dann sofort in Deutschland oder erst ab der Einreise meiner zukünftigen Frau? Kann ich davon ausgehen, dass meine Freundin nach der Heirat im Senegal dann auch wirklich nach Deutschland kommen darf?

Was ist der Rat der Experten?
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kaimati
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 16.10.2007 um 15:42:29
 
Hi Butuma,

bin zwar kein Experte, aber ich antworte trotzdem  Zwinkernd.

Ich war in einer ähnlichen Situation und habe meine Frau in Ghana geheiratet.

Die Überprüfung der Papiere findet in beiden Fällen (FZF-Visum und Heiratsvisum)statt, einmal nach und einmal vor der Heirat.

Probleme bei der Hochzeit in Deutschland kann die Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses bzw. die Befreiung davon bedeuten. Vor der Austellung des heiratsvisums werden die Unterlagen geprüft, deshalb stellt das 90 Tage Limit kein Problem dar.

Für die Heirat im Senegal sprechen nach meinem Dafürhalten 2 Gründe:

- Auf das Visum für Familienzusammenführung besteht ein Rechtsanspruch, auf das Heiratsvisum nicht.

- Beim Heiratvisum mußt du für den Zeitraum zwischen Einreise nach Deutschland und Eheschließung eine Verpflichtungserklärung über genügend finazielle Mittel beibringen, könnte als Student eventuell schwierig werden. Allerdings kann die Verpflichtungserklärung auch von jemaqndem anderen abgegeben werden.

Ergo: Wenn du sowieso in den Senegal reist, würde ich dann auch dort heiraten. Allein die riesige Hochzeitsfeier dürfte es Wert sein. Viel Glück!

Kai
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Butduma
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Antwort #2 - 16.10.2007 um 15:54:42
 
Vielen Dank für den Rat!

kaimati schrieb am 16.10.2007 um 15:42:29:
Die Überprüfung der Papiere findet in beiden Fällen (FZF-Visum und Heiratsvisum)statt, einmal nach und einmal vor der Heirat.



Eine Frage hierzu: Wie kann beim FZF-Visum die Prüfung vor der Heirat stattfinden? Ich benötige im Senegal m.I.n. kein Ehefähigkeitszeugnis, sondern nur die Geburtsurkunde und eine Ledigkeitsbescheinigung, von dem her gibt es doch eigentlich nichts auf deutscher Seite zu überprüfen, oder? Was ich im Senegal mache dürfte dem Standesamt zunächst doch egal sein...

Oder hast Du gemeint beim FZF-Visum nach und beim Heiratsvisum vor der Hochzeit?  Augenrollen
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Antwort #3 - 16.10.2007 um 16:15:06
 
Butduma schrieb am 16.10.2007 um 15:54:42:
Oder hast Du gemeint beim FZF-Visum nach und beim Heiratsvisum vor der Hochzeit?


Ich denke, kaimati hat es genau so gemeint - etwas anderes macht keinen Sinn. - Im Übrigen tendiere auch ich zu seiner Empfehlung (aber das ist nur meine persönliche Meinung) - zu beachten ist, dass es komplizierter als "gewöhnlich" werden kann, weil Senegal zu den sogenannten Problemstaaten mit unsicherem Urkundenwesen gehört. Es empfiehlt sich also rechtzeitig einschlägige Informationen (Kontakt mit der Deutschen Botschaft, dem Standesamt usw.) zu beschaffen.

Falls einzelfallbezogen weitere schwierige Fagen auftreten ist ggf.
hier
(bitte das Blaue anklicken) Hilfe zu organisieren.

=schweitzer=

P.S.:

Vielen Dank für Deine sehr freundlichen Worte in meinem Vorstellungsthread.

=schw.=
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Antwort #4 - 16.10.2007 um 18:24:19
 
Butduma schrieb am 16.10.2007 um 15:54:42:
Vielen Dank für den Rat!


Eine Frage hierzu: Wie kann beim FZF-Visum die Prüfung vor der Heirat stattfinden? Ich benötige im Senegal m.I.n. kein Ehefähigkeitszeugnis, sondern nur die Geburtsurkunde und eine Ledigkeitsbescheinigung, von dem her gibt es doch eigentlich nichts auf deutscher Seite zu überprüfen, oder? Was ich im Senegal mache dürfte dem Standesamt zunächst doch egal sein...

Oder hast Du gemeint beim FZF-Visum nach und beim Heiratsvisum vor der Hochzeit?  Augenrollen



Ja, so habe ich das natürlich gemeint. Sorry für meine mißverständliches Posting.

Einen Tipp aus eigner Erfahrung möchte ich dir noch geben. Wenn die Hochzeit im Senegal stattfindet, achtet darauf, das die Schreibweise der Namen und sonstigen Daten (z.B. Geb.datum) in allen Dokumenten übereinstimmt. Selbst geringe Abweichungen können zu Problemem und Erklärungsbedarf bei der dt. Botschaft führen. Oft werden Namensführung und Schreibweise auf dem afrikanischen Kontinent ja kreativ um nicht zu sagen schludrig gehandhabt.

Ihr habt natürlich ein großes Plus: das deine Zukünftige ja schon in Europa war und richtig zurückgekeht ist. Macht sicher einen guten Eindruck und minimiert den Scheineheverdacht. Wenn man vernünftig plant, alles nur halb so wild.

Ich weiß ja nicht, wie die Terminvergabe bei der Botschaft in Dakar ist. Eventuell macht es Sinn, schon gleich nach deiner Einreise in den Senegal noch vor der Hochzeit einen Termin zur Abgabe des Visumsantrags zu vereinbaren. Wenn dieser Termin noch vor deiner Abreise ist, kannst du noch mit auf die Botschaft und deine Dann-Frau hat dort deinen Beistand.

Gruß, Kai
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Butduma
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Antwort #5 - 16.10.2007 um 18:32:14
 
Danke für die guten Tipps!

Ich habe bereits eine Mail an die zuständige Mitarbeiterin der Botschaft geschrieben, sie um Rat gebeten und ihr mitgeteilt, dass ich sie während meines Aufenthaltes gerne mal sehen würde.

Da meine Freundin ja erst im Juni oder Juli nach Deutschland reisen möchte, scheint mir eine Abgabe des Antrages im Januar doch etwas verfrüht. Die Bearbeitungsdauer soll bei zirka 12 Wochen liegen. Oder kann meine Freundin dann auch mit dem FZF-Visum später reisen, selbst wenn es im März bzw. April ausgestellt wurde?

Wie sieht es eigentlich mit ihren Reisedokumenten aus? Muss sie ihren Reisepass vorher umschreiben lassen?
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Antwort #6 - 16.10.2007 um 19:35:02
 
Hallo Kai!

Deine Freundin sollte sich für den nächsten Deutschkurs beim Goetheinstitut anmelden. Sie benötigt eine Bescheinigung über einen erfolgreich absolvierten Deutschkurs (Stufe1 oder so. Weiß die genaue Bezeichnung gerade nicht mehr). Ohne den Kurs gibt es kein Visum mehr. Mit der Botschaft in Dakar wirst du jedoch viel Glück haben. Die sind dort sehr nett und hilfsbereit. Habe ich vor 3 Wochen selber erlebt.
Bei Bedarf und Fragen kannst du mir gerne Mitteilung schicken.

Gruß Bambara
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Antwort #7 - 16.10.2007 um 19:39:42
 
bambara schrieb am 16.10.2007 um 19:35:02:
(Stufe1 oder so. Weiß die genaue Bezeichnung gerade nicht mehr).


Es geht um den Nachweis einfacher Deutschkenntnisse der Stufe A 1 des Europäischen Referenzrahmens. Nähere Infos gibt es auch auf der Webseite des GI .

bambara schrieb am 16.10.2007 um 19:35:02:
Bei Bedarf und Fragen kannst du mir gerne Mitteilung schicken.


Das kann Butduma erst, wenn er mindestens 5 Beiträge gepostet hat - im Moment fehlen ihm noch zwei ...

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Antwort #8 - 16.10.2007 um 20:25:15
 
Jerajef Bambara!

Du hast natürlich Recht mit dem Deutschkurs. Meine Freundin hat sich heute beim Goethe-Institut informiert, sie wird wohl demnächst den Start1 Kurs machen. Das mit den Mitarbeitern der Botschaft stimmt, die sind wirklich sehr freundlich. Ich hatte auch schon ein paar mal mit ihnen zu tun, auch als ich selbst 6 Monate im Senegal war.

Nochmals die Frage wie das mit dem Reisepass ist. Soll meine Freundin diesen nach der Heirat umschreiben lassen oder kann sie ihn zur Einreise benutzen?

P.S.: Jetzt fehlt mir noch ein Beitrag damit ich Mitteilungen verfassen darf
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Antwort #9 - 16.10.2007 um 21:21:34
 
H(a)i,

Butduma schrieb am 16.10.2007 um 20:25:15:
Nochmals die Frage wie das mit dem Reisepass ist. Soll meine Freundin diesen nach der Heirat umschreiben lassen oder kann sie ihn zur Einreise benutzen?


http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_122754/Internet/Content/Themen/Auslaender__Flu...

Zitat:
Senegal

Die Ehegatten führen keinen gemeinsamen Familiennamen kraft Gesetzes. Jeder Ehegatte behält seinen bei der Eheschließung geführten Familiennamen.
Die Ehefrau ist aber gesetzlich berechtigt, den Familiennamen ihres Mannes zu führen. Dies gilt für die Ehezeit, als Witwe bis zur Wiederheirat und nach der Ehescheidung, wenn der Mann nicht widerspricht.


sieht so aus, das sie ihren Pass so lassen kann wie er ist. Wenn ihr einen gemeinsamen Familiennamen haben wollt, müsst ihr das in Deutschland nachholen.

mfg
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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem 1921-2006)
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Antwort #10 - 17.10.2007 um 13:03:12
 
Heute hat mir die Mitarbeiterin der Botschaft mitgeteilt, dass es evtl. besser wäre bereits jetzt beim deutschen Standesamt die Überpfrüfung der Dokumente einzuleiten und direkt nach dem Deutschkurs den Antrag für ein Visum zur Eheschließung zu stellen, um hier in Deutschland zu heiraten. Sie meinte damit könne man Zeit gewinnen, da die senegalesischen Behörden bis zu einem Jahr zur Überprüfung der Dokumente benötigen. Falls wir im Senegal heiraten können wir nämlich frühestens im Februar den Antrag auf FZF stellen.

Was meint ihr dazu?

Zudem die Frage, ob meine Freundin nach der Überprüfung der Dokumente und der Erteilung eines Heiratsvisums nochmals sämtliche Dokumente in Übersetzung beim Standesamt vorlegen muss.

Danke!
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Antwort #11 - 17.10.2007 um 15:11:01
 
Noch eine Frage: Wie hoch sind eigentlich die Kosten der erforderlichen Dokumentenüberprüfung?
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Antwort #12 - 17.10.2007 um 15:28:39
 
Butduma schrieb am 17.10.2007 um 15:11:01:
Noch eine Frage: Wie hoch sind eigentlich die Kosten der erforderlichen Dokumentenüberprüfung?


Nach dem Merkblatt der Botschaft keine:

http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/05/download/Merkblat...

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #13 - 17.10.2007 um 15:39:45
 
Danke Ronny, das ist ja mal eine gute Nachricht!

Du arbeitest doch beim Standesamt: Ich habe leider die Dokumente meiner Freundin nicht hier, kann ich trotzdem zum Standesamt gehen und eine Überprüfung einleiten? Meine Freundin kann ja ihre Dokumente (Geburtsurkunde + Ledigkeitsbescheinigung) direkt bei der Botschaft abgeben.
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Butduma
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Antwort #14 - 17.10.2007 um 16:50:19
 
Es tut mir leid, aber ich melde mich schon wieder zweimal nacheinander.

Eine Frage brennt mir noch auf den Nägeln, die für meine Entscheidung determinierend ist: Kann die ABH das Eheschließungsvisum ablehnen, da die Verpflichtungserklärung von meiner Mutter unterzeichnet wurde und ich während meines Studiums nicht erwerbstätig bin bzw. kann selbst bei Einreise mit Visum zur Eheschließung das Standesamt die Eheschließung aufgrund des fehlenden Erwerbs ablehnen?

Bitte helft mir!
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