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auflagen für ausländischen ehegatten (Gelesen: 1.519 mal)
nashorn
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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28.10.2007 um 05:27:00
 
hallo,

ich, m deutsch, frisch verheiratet habe vor mit meiner frau, mexikanerin, nächstes jahr zurück nach deutschland zu ziehen.
alles, was ich bisher heraus gefunden habe ist:
- wir lassen die ehepapiere überstzen und apostillieren
- wir lassen diese papiere in deutschland anerkennen
- meine frau wird einen deutschkurs besuchen und eine aufenthaltsgenehmigung erhalten
- nach 2 (oder 3?) wird sie sich einbürgern lassen können.

vielleicht kann mir jemand helfen, denn es bleiben offene fragen:

- wie wird meine frau nach d einreisen? mit visum?
- kann ich die papiere auch schon anerkennen lassen wenn ich nur auf kurzem heimat besuch sein werde (mit ihr)?
- kann der ort, wo man den deutschkurs besucht frei gewählt werden? (zum beispiel universität)
- welchen unterschied macht es ob sie versucht mit hilfe des arbeitsamtes etwas in ihrem beruf zu finden, oder ob sie einen aufbaustudiengang belegt?

ich weiss ich bin neu im forum und es sind viele fragen und wahrscheinlich wurden sie schon mal hier beantwortet. ich hoffe trotzdem, dass mir jemand schreibt.
gruß
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #1 - 28.10.2007 um 08:33:37
 
nashorn schrieb am 28.10.2007 um 05:27:00:
ich, m deutsch, frisch verheiratet habe vor mit meiner frau, mexikanerin, nächstes jahr zurück nach deutschland zu ziehen.
alles, was ich bisher heraus gefunden habe ist:
- wir lassen die ehepapiere überstzen und apostillieren


das dürfte sinnvoll sein.

Zitat:
- wir lassen diese papiere in deutschland anerkennen


was sollte hier von wem anerkannt werden?

Zitat:
- meine frau wird einen deutschkurs besuchen und eine aufenthaltsgenehmigung erhalten


die Frage ist: in D oder in MEX. Nach dem was Du schreibst, könnte der Spracherwerb wohl auch in D stattfinden - jedenfalls wäre wohl kein A1-Zertifikat nötig.

Zitat:
- nach 2 (oder 3?) wird sie sich einbürgern lassen können.


3

Zitat:
- wie wird meine frau nach d einreisen? mit visum?
- kann ich die papiere auch schon anerkennen lassen wenn ich nur auf kurzem heimat besuch sein werde (mit ihr)?
- kann der ort, wo man den deutschkurs besucht frei gewählt werden? (zum beispiel universität)
- welchen unterschied macht es ob sie versucht mit hilfe des arbeitsamtes etwas in ihrem beruf zu finden, oder ob sie einen aufbaustudiengang belegt?


- sie braucht ein Visum zum Familiennachzug
- Anerkennung: s.o.
- das kommt drauf an, wozu sie den Deutschkurs benötigt (für das Visum oder für das wahre Leben?)
- das kommt auf Dein Einkommen an, ggf. ist es egal.

Muleta
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Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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nashorn
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 28.10.2007 um 16:01:08
 
lieber muleta vielen dank für die schnelle antwort.

mit anerkennung meinte ich, dass ich mit den übersetzten ehepapieren wohl in deutschland vorstellig werde, um die ehe in deutschland anerkennen/eintragen zu lassen. (muss ich doch logischerweise oder?)

das mit dem deutschkurs dachte ich sei für das visum??!?

natürlich braucht sie auch für das normale leben deutschkurse, bzw. sollte sie die sprache beherrschen. habe nur gelesen, dass die A1 Prüfung notwendig sei für das Visum.

vielen Dank nochmal!!!!!!
Tolles Forum habe gestern Abend 4 Stunden gelesen....

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Lomes
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Viva México!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 28.10.2007 um 18:21:53
 
Hi nashorn,

ich bin ebenfalls mit einer Mexikanerin verheiratet, wir haben allerdings direkt hier in Deutschland geheiratet. Da die Situation also nicht vergleichbar ist und sich  Anfang 2005 die ausländerrechtlichten Gesetze geändert haben, kann ich dir nicht wirklich weiterhelfen.
Eine Sache ist vielleicht interessant für euch: Als Mexikaner kann bzw. muss  man sich unter "Hinnahme der Mehrstaatigkeit" einbürgern lassen. Das liegt darin begründet, dass ein Mexikaner per mexikanischem Gesetz seine Staatsbürgerschaft nicht verlieren kann. Finde ich ganz prima, denn man kann so nur gewinnen. Die Abgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft ist ja sonst doch schon eine einschneidendere und emotionale Sache, die wohl überlegt sein will.

Hasta luego
Lomes
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #4 - 28.10.2007 um 19:16:05
 
nashorn schrieb am 28.10.2007 um 16:01:08:
mit anerkennung meinte ich, dass ich mit den übersetzten ehepapieren wohl in deutschland vorstellig werde, um die ehe in deutschland anerkennen/eintragen zu lassen. (muss ich doch logischerweise oder?)


das ist weder logisch noch notwendig. Du bist verheiratet, damit musst Du jetzt leben.

Zitat:
das mit dem deutschkurs dachte ich sei für das visum??!?


da Du wohl derzeit Deinen Wohnsitz in MEX und keinen in D hast, müsste sie wohl keinen Deutschtest für das Visum nachweisen. Für Details müsstest Du aber etwas mehr zu Deiner Wohn-/Arbeitssituation in MEX sagen.

Muleta
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nashorn
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 28.10.2007 um 20:16:38
 
@ muleta,
meine situation ist die, dass ich mich in deutschland nicht komplett abgemeldet habe. ich hatte immer meinen erstwohnsitz bei meinen eltern und meinen zweitwohnsitz dort wo ich eben wohnte. diesen zweitwohnsitz habe ich dann abgemeldet. jetzt lebe ich mit fester arbeit und fm3(jahres visum für ausländer mit "lukrativer" ich glaube das heißt bezahlter beschäftigung) in mex. in diesem fm3 visum bin ich mit meiner beschäftigung und einem festen wohnsitz vermerkt.

wenn ich dich richtig verstehe reicht nun ein visum zur familienzusammenführung aus, damit sie mit mir einreisen und bleiben kann?! wahrscheinlich muss ich für dieses visum (fzf) meine überstzten ehe-papiere mit apostille vorzeigen und nicht für irgendeine anerkennung. der nächste schritt in deutschland wäre dann eine aufenthaltserlaubnis als ausländische ehepartnerin. des weiteren müssen wir sehen wo sie weiter deutsch lernt und wie wir es mit der arbeitssuche/studium oder der berufseingliederung von der agentur für arbeit machen. ist das soweit richtig?

danke für deine hilfe!
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