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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Heirat mit Senegalesin
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Beitrag begonnen von Butduma am 16.10.2007 um 14:28:20

Titel: Heirat mit Senegalesin
Beitrag von Butduma am 16.10.2007 um 14:28:20
Erst mal Hallo und ein dickes Kompliment für das Forum hier, es strotzt nur so vor Informationen.

Nun zu meiner Situation: Ich bin schon seit 2 Jahren mit meiner senegalesischen Freundin zusammen, die ich bei einem Praktikum in Dakar kennengelernt habe. Sie hat mich auch schon zweimal in Deutschland besucht und hat sich jedes Mal wieder bei der Botschaft rückgemeldet. Nachdem wir im Sommer 3 Monate miteinander verbringen konnten haben wir uns nun dazu entschlossen zu heiraten, damit wir zusammen sein können und uns nicht ständig monatelang nicht sehen. Zum Ende meines Studiums, im Sommer 2008, möchte ich sie nun nach Deutschland holen, meine Familie steht dabei hinter mir.

Meine Frage: Ist es sinnvoller im Senegal zu heiraten und dann die FZF zu beantragen, bei der die Hochzeitsurkunde geprüft wird oder sollen wir ein Visum zur Eheschließung in Deutschland beantragen? Anscheinend ist dies nicht ganz so einfach, da die 90 Tage Visum durch das Prüfverfahren vielleicht gerade so zum Heiraten reichen.  

Ich werde von Mitte Dezember bis Mitte Januar sowieso im Senegal sein, vielleicht sollte ich diese Gelegenheit nutzen?! Ändert sich mein Status dann sofort in Deutschland oder erst ab der Einreise meiner zukünftigen Frau? Kann ich davon ausgehen, dass meine Freundin nach der Heirat im Senegal dann auch wirklich nach Deutschland kommen darf?

Was ist der Rat der Experten?

Titel: Re: Heirat mit Senegalesin
Beitrag von kaimati am 16.10.2007 um 15:42:29
Hi Butuma,

bin zwar kein Experte, aber ich antworte trotzdem  ;).

Ich war in einer ähnlichen Situation und habe meine Frau in Ghana geheiratet.

Die Überprüfung der Papiere findet in beiden Fällen (FZF-Visum und Heiratsvisum)statt, einmal nach und einmal vor der Heirat.

Probleme bei der Hochzeit in Deutschland kann die Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses bzw. die Befreiung davon bedeuten. Vor der Austellung des heiratsvisums werden die Unterlagen geprüft, deshalb stellt das 90 Tage Limit kein Problem dar.

Für die Heirat im Senegal sprechen nach meinem Dafürhalten 2 Gründe:

- Auf das Visum für Familienzusammenführung besteht ein Rechtsanspruch, auf das Heiratsvisum nicht.

- Beim Heiratvisum mußt du für den Zeitraum zwischen Einreise nach Deutschland und Eheschließung eine Verpflichtungserklärung über genügend finazielle Mittel beibringen, könnte als Student eventuell schwierig werden. Allerdings kann die Verpflichtungserklärung auch von jemaqndem anderen abgegeben werden.

Ergo: Wenn du sowieso in den Senegal reist, würde ich dann auch dort heiraten. Allein die riesige Hochzeitsfeier dürfte es Wert sein. Viel Glück!

Kai

Titel: Re: Heirat mit Senegalesin
Beitrag von Butduma am 16.10.2007 um 15:54:42
Vielen Dank für den Rat!


kaimati schrieb am 16.10.2007 um 15:42:29:
Die Überprüfung der Papiere findet in beiden Fällen (FZF-Visum und Heiratsvisum)statt, einmal nach und einmal vor der Heirat.



Eine Frage hierzu: Wie kann beim FZF-Visum die Prüfung vor der Heirat stattfinden? Ich benötige im Senegal m.I.n. kein Ehefähigkeitszeugnis, sondern nur die Geburtsurkunde und eine Ledigkeitsbescheinigung, von dem her gibt es doch eigentlich nichts auf deutscher Seite zu überprüfen, oder? Was ich im Senegal mache dürfte dem Standesamt zunächst doch egal sein...

Oder hast Du gemeint beim FZF-Visum nach und beim Heiratsvisum vor der Hochzeit?  ::)

Titel: Re: Heirat mit Senegalesin
Beitrag von schweitzer am 16.10.2007 um 16:15:06

Butduma schrieb am 16.10.2007 um 15:54:42:
Oder hast Du gemeint beim FZF-Visum nach und beim Heiratsvisum vor der Hochzeit?


Ich denke, kaimati hat es genau so gemeint - etwas anderes macht keinen Sinn. - Im Übrigen tendiere auch ich zu seiner Empfehlung (aber das ist nur meine persönliche Meinung) - zu beachten ist, dass es komplizierter als "gewöhnlich" werden kann, weil Senegal zu den sogenannten Problemstaaten mit unsicherem Urkundenwesen gehört. Es empfiehlt sich also rechtzeitig einschlägige Informationen (Kontakt mit der Deutschen Botschaft, dem Standesamt usw.) zu beschaffen.

Falls einzelfallbezogen weitere schwierige Fagen auftreten ist ggf. hier (bitte das Blaue anklicken) Hilfe zu organisieren.

=schweitzer=

P.S.:

Vielen Dank für Deine sehr freundlichen Worte in meinem Vorstellungsthread.

=schw.=

Titel: Re: Heirat mit Senegalesin
Beitrag von kaimati am 16.10.2007 um 18:24:19

Butduma schrieb am 16.10.2007 um 15:54:42:
Vielen Dank für den Rat!


Eine Frage hierzu: Wie kann beim FZF-Visum die Prüfung vor der Heirat stattfinden? Ich benötige im Senegal m.I.n. kein Ehefähigkeitszeugnis, sondern nur die Geburtsurkunde und eine Ledigkeitsbescheinigung, von dem her gibt es doch eigentlich nichts auf deutscher Seite zu überprüfen, oder? Was ich im Senegal mache dürfte dem Standesamt zunächst doch egal sein...

Oder hast Du gemeint beim FZF-Visum nach und beim Heiratsvisum vor der Hochzeit?  ::)



Ja, so habe ich das natürlich gemeint. Sorry für meine mißverständliches Posting.

Einen Tipp aus eigner Erfahrung möchte ich dir noch geben. Wenn die Hochzeit im Senegal stattfindet, achtet darauf, das die Schreibweise der Namen und sonstigen Daten (z.B. Geb.datum) in allen Dokumenten übereinstimmt. Selbst geringe Abweichungen können zu Problemem und Erklärungsbedarf bei der dt. Botschaft führen. Oft werden Namensführung und Schreibweise auf dem afrikanischen Kontinent ja kreativ um nicht zu sagen schludrig gehandhabt.

Ihr habt natürlich ein großes Plus: das deine Zukünftige ja schon in Europa war und richtig zurückgekeht ist. Macht sicher einen guten Eindruck und minimiert den Scheineheverdacht. Wenn man vernünftig plant, alles nur halb so wild.

Ich weiß ja nicht, wie die Terminvergabe bei der Botschaft in Dakar ist. Eventuell macht es Sinn, schon gleich nach deiner Einreise in den Senegal noch vor der Hochzeit einen Termin zur Abgabe des Visumsantrags zu vereinbaren. Wenn dieser Termin noch vor deiner Abreise ist, kannst du noch mit auf die Botschaft und deine Dann-Frau hat dort deinen Beistand.

Gruß, Kai

Titel: Re: Heirat mit Senegalesin
Beitrag von Butduma am 16.10.2007 um 18:32:14
Danke für die guten Tipps!

Ich habe bereits eine Mail an die zuständige Mitarbeiterin der Botschaft geschrieben, sie um Rat gebeten und ihr mitgeteilt, dass ich sie während meines Aufenthaltes gerne mal sehen würde.

Da meine Freundin ja erst im Juni oder Juli nach Deutschland reisen möchte, scheint mir eine Abgabe des Antrages im Januar doch etwas verfrüht. Die Bearbeitungsdauer soll bei zirka 12 Wochen liegen. Oder kann meine Freundin dann auch mit dem FZF-Visum später reisen, selbst wenn es im März bzw. April ausgestellt wurde?

Wie sieht es eigentlich mit ihren Reisedokumenten aus? Muss sie ihren Reisepass vorher umschreiben lassen?

Titel: Re: Heirat mit Senegalesin
Beitrag von bambara am 16.10.2007 um 19:35:02
Hallo Kai!

Deine Freundin sollte sich für den nächsten Deutschkurs beim Goetheinstitut anmelden. Sie benötigt eine Bescheinigung über einen erfolgreich absolvierten Deutschkurs (Stufe1 oder so. Weiß die genaue Bezeichnung gerade nicht mehr). Ohne den Kurs gibt es kein Visum mehr. Mit der Botschaft in Dakar wirst du jedoch viel Glück haben. Die sind dort sehr nett und hilfsbereit. Habe ich vor 3 Wochen selber erlebt.
Bei Bedarf und Fragen kannst du mir gerne Mitteilung schicken.

Gruß Bambara

Titel: Re: Heirat mit Senegalesin
Beitrag von schweitzer am 16.10.2007 um 19:39:42

bambara schrieb am 16.10.2007 um 19:35:02:
(Stufe1 oder so. Weiß die genaue Bezeichnung gerade nicht mehr).


Es geht um den Nachweis einfacher Deutschkenntnisse der Stufe A 1 des Europäischen Referenzrahmens. Nähere Infos gibt es auch auf der Webseite des GI .


bambara schrieb am 16.10.2007 um 19:35:02:
Bei Bedarf und Fragen kannst du mir gerne Mitteilung schicken.


Das kann Butduma erst, wenn er mindestens 5 Beiträge gepostet hat - im Moment fehlen ihm noch zwei ...

=schweitzer=

Titel: Re: Heirat mit Senegalesin
Beitrag von Butduma am 16.10.2007 um 20:25:15
Jerajef Bambara!

Du hast natürlich Recht mit dem Deutschkurs. Meine Freundin hat sich heute beim Goethe-Institut informiert, sie wird wohl demnächst den Start1 Kurs machen. Das mit den Mitarbeitern der Botschaft stimmt, die sind wirklich sehr freundlich. Ich hatte auch schon ein paar mal mit ihnen zu tun, auch als ich selbst 6 Monate im Senegal war.

Nochmals die Frage wie das mit dem Reisepass ist. Soll meine Freundin diesen nach der Heirat umschreiben lassen oder kann sie ihn zur Einreise benutzen?

P.S.: Jetzt fehlt mir noch ein Beitrag damit ich Mitteilungen verfassen darf

Titel: Re: Heirat mit Senegalesin
Beitrag von garfield2008 am 16.10.2007 um 21:21:34
H(a)i,


Butduma schrieb am 16.10.2007 um 20:25:15:
Nochmals die Frage wie das mit dem Reisepass ist. Soll meine Freundin diesen nach der Heirat umschreiben lassen oder kann sie ihn zur Einreise benutzen?


http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_122754/Internet/Content/Themen/Auslaender__Fluechtlinge__Asyl__Zuwanderung/Einzelseiten/Namensfuehrung__der__Ehegatten__nach__Id__92029__de.html#doc144620bodyText18


Zitat:
Senegal

Die Ehegatten führen keinen gemeinsamen Familiennamen kraft Gesetzes. Jeder Ehegatte behält seinen bei der Eheschließung geführten Familiennamen.
Die Ehefrau ist aber gesetzlich berechtigt, den Familiennamen ihres Mannes zu führen. Dies gilt für die Ehezeit, als Witwe bis zur Wiederheirat und nach der Ehescheidung, wenn der Mann nicht widerspricht.


sieht so aus, das sie ihren Pass so lassen kann wie er ist. Wenn ihr einen gemeinsamen Familiennamen haben wollt, müsst ihr das in Deutschland nachholen.

mfg
Thomas Böttcher

Titel: Re: Heirat mit Senegalesin
Beitrag von Butduma am 17.10.2007 um 13:03:12
Heute hat mir die Mitarbeiterin der Botschaft mitgeteilt, dass es evtl. besser wäre bereits jetzt beim deutschen Standesamt die Überpfrüfung der Dokumente einzuleiten und direkt nach dem Deutschkurs den Antrag für ein Visum zur Eheschließung zu stellen, um hier in Deutschland zu heiraten. Sie meinte damit könne man Zeit gewinnen, da die senegalesischen Behörden bis zu einem Jahr zur Überprüfung der Dokumente benötigen. Falls wir im Senegal heiraten können wir nämlich frühestens im Februar den Antrag auf FZF stellen.

Was meint ihr dazu?

Zudem die Frage, ob meine Freundin nach der Überprüfung der Dokumente und der Erteilung eines Heiratsvisums nochmals sämtliche Dokumente in Übersetzung beim Standesamt vorlegen muss.

Danke!

Titel: Re: Heirat mit Senegalesin
Beitrag von Butduma am 17.10.2007 um 15:11:01
Noch eine Frage: Wie hoch sind eigentlich die Kosten der erforderlichen Dokumentenüberprüfung?

Titel: Re: Heirat mit Senegalesin
Beitrag von ronny am 17.10.2007 um 15:28:39

Butduma schrieb am 17.10.2007 um 15:11:01:
Noch eine Frage: Wie hoch sind eigentlich die Kosten der erforderlichen Dokumentenüberprüfung?


Nach dem Merkblatt der Botschaft keine:

http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/05/download/Merkblatt__Senegal,property=Daten.pdf

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Heirat mit Senegalesin
Beitrag von Butduma am 17.10.2007 um 15:39:45
Danke Ronny, das ist ja mal eine gute Nachricht!

Du arbeitest doch beim Standesamt: Ich habe leider die Dokumente meiner Freundin nicht hier, kann ich trotzdem zum Standesamt gehen und eine Überprüfung einleiten? Meine Freundin kann ja ihre Dokumente (Geburtsurkunde + Ledigkeitsbescheinigung) direkt bei der Botschaft abgeben.

Titel: Re: Heirat mit Senegalesin
Beitrag von Butduma am 17.10.2007 um 16:50:19
Es tut mir leid, aber ich melde mich schon wieder zweimal nacheinander.

Eine Frage brennt mir noch auf den Nägeln, die für meine Entscheidung determinierend ist: Kann die ABH das Eheschließungsvisum ablehnen, da die Verpflichtungserklärung von meiner Mutter unterzeichnet wurde und ich während meines Studiums nicht erwerbstätig bin bzw. kann selbst bei Einreise mit Visum zur Eheschließung das Standesamt die Eheschließung aufgrund des fehlenden Erwerbs ablehnen?

Bitte helft mir!

Titel: Re: Heirat mit Senegalesin
Beitrag von Mick am 17.10.2007 um 17:36:27

Butduma schrieb am 17.10.2007 um 16:50:19:
Kann die ABH das Eheschließungsvisum ablehnen, da die Verpflichtungserklärung von meiner Mutter unterzeichnet wurde und ich während meines Studiums nicht erwerbstätig bin

Hi,
nein, das wäre kein Ablehnungsgrund, die Haupt-
sache ist, dass der LU gesichert ist.


Butduma schrieb am 17.10.2007 um 16:50:19:
kann selbst bei Einreise mit Visum zur Eheschließung das Standesamt die Eheschließung aufgrund des fehlenden Erwerbs ablehnen?  

Und nochmal "nein". Die Frage der Erwerbstätigkeit
ist kein Kriterium beim Standesamt.

Titel: Re: Heirat mit Senegalesin
Beitrag von Butduma am 19.10.2007 um 10:30:41
Es gibt jetzt ein paar Neuigkeiten...

Nach euren Ratschlägen und Rücksprache mit der Botschaft haben wir uns nun für den Weg des Visums zur Eheschließung entschieden, da wir somit ein wenig Zeit sparen können.

Meine Freundin kann mir die betreffenden Papiere zusenden, diese werden dann von meinem Standesamt zum OLG geleitet und von dort aus nach Dakar. Mit etwas Glück kann ich in Dakar dann selbst mal beim Innenministerium vorbeischauen wo die Unterlagen auf Anfrage der Botschaft überprüft werden. Die mindestens 12 Monate normale Prüfungszeit sind uns nämlich ein wenig zu viel. 6 Monate würden uns eher entgegenkommen  ;)

Ich hoffe unsere Entscheidung ist die Richtige!

Titel: AE nach Heirat in Deutschland
Beitrag von Butduma am 19.10.2007 um 13:16:33
Hallo Leute,

ich bin es schon wieder. Ich habe mich mittlerweile dafür entschieden meine Verlobte aus dem Senegal in Deutschland zu heiraten. Anscheinend gibt es für das Heiratsvisum keine Probleme, wenn meine Mutter für meine Verlobte die VE unterschreibt. Ich selbst kann das noch nicht, da ich erst nächstes Jahr mein Studium beende und kein Einkommen habe. Anscheinend wird der LU bis zur Hochzeit als gesichert anerkannt, weil meine Mutter bürgt.

Wie ist das nach der Hochzeit, bekommt meine Freundin dann eine AE, auch wenn ich nach dem Studium nicht direkt einen Job habe? Wir würden zunächst bei meiner Mutter wohnen. Zudem bin ich recht zuversichtlich, dass ich nicht all zu lange brauchen werde, um eine feste Anstellung zu finden. Wird die ABH die AE verweigern, oder wird es sich eher um eine befristete AE handeln, bei der ich dann bald ein Einkommen nachweisen muss?

Danke für eure Hilfe!

Titel: Re: AE nach Heirat in Deutschland
Beitrag von thom am 20.10.2007 um 19:44:32
Hi, wenn ein Heiratsvisum erteilt wird, wurden die Voraussetzungen für einen dauerhaften Aufenthalt bereits geprüft und sie kann mit AE bleiben. Die würde auch später verlängert werden, solange man zusammen lebt.
thom

Titel: Re: Heirat mit Senegalesin
Beitrag von Tippi am 20.10.2007 um 20:17:15
@ Butduma

Ich habe dein neues Post hier mal angefügt.

5 Threads für die gleiche Geschichte - was soll das? >:(

Wenn es um einen Sachverhalt geht macht es durchaus Sinn,
alle Probleme in einem Thread/Forum anzusprechen - und nicht
in ganz verschiedenen Beerichen.

Es erleichtert das Lesen und auch den Durchblick.

Gib die Infos in einem Post/Thread und nicht scheibchenweise.

Gruß

Tippi


Titel: Re: Heirat mit Senegalesin
Beitrag von Butduma am 22.10.2007 um 11:02:58
Dankeschön Tippi!

Ich hatte nur einen Extra-Tread eröffnet, da ich dachte, dass es sich bei zweiter Frage, eher um eine Frage allgemeiner Natur handelt. Mit dem Umstellen hast Du natürlich recht... Sorry, tut mir leid!

Titel: Re: Heirat mit Senegalesin
Beitrag von Butduma am 28.10.2007 um 12:36:20
Ich habe jetzt noch eine weitere, für mich doch sehr wichtige Frage.

Je nachdem wie die Antragsstellung und Überprüfung der Dokumente meiner Freundin läuft werde ich noch vor Abschluss meines Studiums zur ABH eingeladen werden, um die nötigen Dokumente zur Erteilung des Visums zur Eheschließung vorzuweisen. Ich werde zu diesem Zeitpunkt jedoch noch kein Einkommen haben, wie kann ich trotzdem den LU für meine Verlobte nachweisen?

Kommt eine weitere VE für nach der Hochzeit in Frage oder kann ich auch finanzielle Rücklagen geltend machen? Ich habe Ersparnisse und bin auch weiter am Sparen, wie sind meine Erfolgsaussichten? Was das Wohnen anbetrifft, so werden wir uns zunächst eine Wohnung mit meiner Mutter teilen, ist das ein Problem? Genug Platz haben wir, anscheinend ist dies für deutsche Staatsbürger aber sowieso nicht ausschlaggebend.

Danke für hilfreiche Antworten

Titel: Re: Heirat mit Senegalesin
Beitrag von thom am 28.10.2007 um 13:43:41

Butduma schrieb am 28.10.2007 um 12:36:20:
Kommt eine weitere VE für nach der Hochzeit in Frage  
Die VE der Mutter erlischt mit der Heirat. Ab dann bist Du als Gatte sowieso in der Pflicht, als Deutscher brauchst Du aber für Visum und Aufenthaltserlaubnis im Normalfall keine Sicherung des LU nachzuweisen. Deine Frau kann dann ALG II beantragen.
Grüße thom

Titel: Re: Heirat mit Senegalesin
Beitrag von Mono am 28.10.2007 um 14:25:23

thom schrieb am 28.10.2007 um 13:43:41:
Deine Frau kann dann ALG II beantragen.

Sie hat jedoch auch die Berechtigung, stattdessen einer entgeltlichen Tätigkeit nachzugehen.  ;)

Titel: Re: Heirat mit Senegalesin
Beitrag von thom am 28.10.2007 um 15:29:47

Mono schrieb am 28.10.2007 um 14:25:23:
Sie hat jedoch auch die Berechtigung, stattdessen einer entgeltlichen Tätigkeit nachzugehen.
ja, oder er arbeitet zusätzlich, oder sie muss ihren Integrationskurs machen oder die Mutter zahlt alles oder...

Man muss an solchen Stellen nicht immer für Arbeit vs. AlgII moralisieren, da muss jeder selbst durch, auch die Arbeitsagentur u.a. reden ja ein Wörtchen mit.
Wenn aber jemand vor seiner Hochzeit so verunsichert ist, weil er kaum Einkommen und nur die VE der Mutter hat, beruhigt es eher, dass auch im schlechtesten Fall nichts schief läuft.
Grüße thom

Vielleicht wärs fürs junge Paar auch besser, in einer eigenen Wohnung und nicht bei Muttern zu wohnen, obwohl sie noch keine Arbeit findet und dafür vorübergehend AlgII benötigt.

Titel: Re: Heirat mit Senegalesin
Beitrag von blackisbeautiful am 28.10.2007 um 15:40:23
Am besten sogar vermeiden ALG II zu beantragen, sonst eventuelle Probleme bei der Einbürgerung (falls ich das bis jetzt richtig verstanden habe) -> siehe StAG § 8 und § 9.

Viel Glück,

Lilian

Titel: Re: Heirat mit Senegalesin
Beitrag von ronny am 28.10.2007 um 15:47:59

blackisbeautiful schrieb am 28.10.2007 um 15:40:23:
Am besten sogar vermeiden ALG II zu beantragen, sonst eventuelle Probleme bei der Einbürgerung (falls ich das bis jetzt richtig verstanden habe) -> siehe StAG § 8 und § 9.
 


Hi Lilian,

darum geht es doch noch gar nicht, er will seine zukünftge Ehefrau erst einmal in Deutschland haben. Über eine Einbürgerung kann man dann frühestens in drei Jahren reden.

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Heirat mit Senegalesin
Beitrag von Butduma am 28.10.2007 um 19:52:13
Jetzt bin ich erst mal wirklich beruhigt! Ich war mir nämlich nicht sicher, ob das fehlende Einkommen eine unüberwindliche Hürde bei unserer Zukunftsplanung darstellen würde.

Das mit der Wohnung meiner Mutter ist so der Fall, da ich erst mal hier in der Nähe meines Wohnortes eine Arbeitsstelle suchen möchte, so direkt nach dem Studium. Die Hochzeit läuft nämlich über das hiesige Standesamt und die hiesige ABH. Erst mal möchte ich meine Verlobte hier bei mir haben, das ist das Wichtigste, den Umzug könnten wir dann gemeinsam angehen. Zudem ist der Kontakt zu meiner Mutter und zu meinem Freundeskreis (die kennt sie alle schon sehr gut) für meine Verlobte am Anfang sicherlich sehr von Vorteil, da dies sehr viel zur gelungenen und raschen Integration beitragen kann. Dann muss sich meine Zukünftige wenigstens nicht alleine durchschlagen, wenn ich meiner Arbeit nachgehe.

Für mich selbst habe ich eh schon beschlossen so früh als möglich einen Arbeitsplatz zu finden, das bin ich nicht nur meiner Freundin und mir selbst, sondern auch der Gesellschaft schuldig. Da ist zumindest meine Einstellung zu der Sache. Trotzdem natürlich vielen Dank für den Hinweis auf die Möglichkeit des ALG II, das wusste ich noch nicht und man weiß ja nie in welche Situation man manchmal geraten kann.

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