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vollzug einer geldstrafe ohne visum (Gelesen: 1.449 mal)
taza
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Beiträge: 13
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag vollzug einer geldstrafe ohne visum
14.10.2007 um 18:47:56
 
da mir hier schon sehr geholfen wurde und wir auch dadurch schon viel weiter sind, wollte ich mal fragen ob es eine möglichkeit gibt, eine noch offene geldstrafe in deutschland ohne visum abzusitzen
da mein mann der ja noch kein visum zur familienzusammenführung hat und in marokko lebt, und wir das geld auch nicht sofort bezahlen können und die staatsanwaltschaft sich auch nicht auf ratenzahlung eingelassen hat, wüsste ich gerne ob es eine möglichkeit gibt die strafe hier in deutschland abzusitzen, oder ob das erst möglich ist wenn er ein visum hat
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taza  
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: vollzug einer geldstrafe ohne visum
Antwort #1 - 15.10.2007 um 08:18:21
 
Hallo,

ich kann mir kaum vorstellen, dass allein für das Absitzen einer Geldstrafe eine Betretenserlaubnis in Frage kommen wird.

Bedenke, dass ein Platz im Gefängnis häufig teurer ist, als ein Tagessatz der abzusitzen wäre.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 26.10.2007 um 16:38:02
 
taza schrieb am 14.10.2007 um 18:47:56:
da mein mann der ja noch kein visum zur familienzusammenführung hat und in marokko lebt, und wir das geld auch nicht sofort bezahlen können und die staatsanwaltschaft sich auch nicht auf ratenzahlung eingelassen hat, wüsste ich gerne ob es eine möglichkeit gibt die strafe hier in deutschland abzusitzen, oder ob das erst möglich ist wenn er ein visum hat


Ggf. könnte er nach §§ 456 oder 459f  StPO versuchen, nach Einreise zumindest noch Zeit zum Regeln seiner Angelegenheit zu bekommen.

Es kämme auch noch gemeinnützige Ersatzarbeit in Betracht, siehe http://www.jum.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1153541/index.html?ROOT=115...

Empfehle eine alsbaldige Anfrage beim zuständigen Justizministerium nach den Gepflogenheiten im Bundeslande.

Gruß, ULF
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