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Info zur FZF (Gelesen: 1.775 mal)
VolkerW
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Beiträge: 23
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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10.10.2007 um 15:01:09
 
Hier ein Auszug aus der Frankfurter Rundschau

" Die Neuerungen im Zuwanderungsgesetz zum Nachzug ausländischer Ehegatten schaffen offenbar höhere Hürden als erwartet. So sollen die deutschen Konsulate Visumsanträge zur Familienzusammenführung künftig möglichst gar nicht erst annehmen, wenn dabei nicht bereits die vom neuen Gesetz geforderten Deutschkenntnisse nachgewiesen werden. Betroffene sollen mit ihrem Antrag erst dann wieder kommen, wenn sie den Test erfolgreich bestanden haben.

Das geht aus einer internen Weisung des Auswärtigen Amtes an alle Auslandsvertretungen hervor, die der Frankfurter Rundschau vorliegt. Das Genehmigungsverfahren für den Nachzug ausländischer Ehepartner könnte sich dadurch erheblich verzögern. Denn in weniger als zwei bis drei Monaten ist für Anwärter im Ausland selbst das verlangte einfache Deutschpensum nicht zu schaffen. Ehegatten aus der Türkei mit einfacher Schulbildung benötigten für den Test sogar 400 Kursstunden, schätzt Marion Overhoff, Sprachberaterin der Duisburger Ausländerbehörde."

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