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Ist diese Aussage so richtig? (Gelesen: 6.485 mal)
VolkerW
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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08.10.2007 um 16:08:26
 
Hier eine Stellungnahme der Botschaft in Moskau

Sehr geehrter Herr xxxxxx,

  nur wenn im Rahmen der persönlichen Vorsprache des Ehegatten keine
  vernünftigen Zweifel bestehen, dass dieser Sprachkenntnisse des
  erforderlichen Sprachniveaus besitzt, ist ein Nachweis des Goethe
  Institutes nicht erforderlich.
  Dies betrifft allerdings ausschließlich die Fälle, die über
  Deutschkenntnisse wie Sie und ich bzw. nur geringfügig schlechter
  verfügen. Bei Grenzfällen führen wir keinen Test oder Gespräch
  durch, um zu entscheiden, ob der Antragsteller über die
  erforderlichen Kenntnisse verfügt.
  Hier ist die Teilnahme an einem Test beim Goethe Institut
  erforderlich. Diese Regelung ist mit der Rechtsabteilung des
  Auswärtigen Amtes für Moskau abgestimmt.

Hier ist muttersprachlich gefragt. Ist das so richtig.

Danke für eine Antwort
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #1 - 08.10.2007 um 16:44:24
 
VolkerW schrieb am 08.10.2007 um 16:08:26:
Hier eine Stellungnahme der Botschaft in Moskau

Sehr geehrter Herr xxxxxx,

  nur wenn im Rahmen der persönlichen Vorsprache des Ehegatten keine
  vernünftigen Zweifel bestehen, dass dieser Sprachkenntnisse des
  erforderlichen Sprachniveaus besitzt, ist ein Nachweis des Goethe
  Institutes nicht erforderlich....

Hier ist muttersprachlich gefragt. Ist das so richtig.


Grundsätzlich obliegt der Nachweis der nötigen Sprachkenntnisse (A1) dem Antragsteller. Punkt. Wie die Antragsteller das machen, ist ihnen im Prinzip freigestellt, zur Beschleunigung des Verfahrens ist ein original Goethe-Test aber sicherlich am geschicktesten.

Die Botschaften sind nicht dazu verpflichtet, eigene Sprachtests anzubieten oder durchzuführen. Die Aussage der Botschaft ist auch offensichtlich nicht als Angebot eines internen Sprachtests (auf dem Niveau A1) gemeint.

Auf den Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse soll aber verzichtet werden, wenn überhaupt kein vernünftiger Zweifel am Vorliegen der notwendigen Sprachkenntnisse besteht. Insofern sind die Anforderungen hier selbstverständlich (wesentlich) höher.

Muleta
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Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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mehdii
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 08.10.2007 um 18:24:03
 
Hallo

http://www.rabat.diplo.de/Vertretung/rabat/fr/01/Visabestimmungen/downloaddatei_...


Hier wieder kein nachweis ist noetig , wenn mann deutscht spricht.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 08.10.2007 um 19:53:31
 
mehdii schrieb am 08.10.2007 um 18:24:03:
Hier wieder kein nachweis ist noetig , wenn mann deutscht spricht.


Das hört sich (wieder mal ) nach Pfeien im Walde an, denn ich lese da:

Wenn bei Ihrer persönlichen Vorsprache in der Botschaft erkennbar ist, dass Sie die geforderten einfachen Deutschkenntnisse
ohne jeden Zweifel
haben,
ist kein besonderer Nachweis nötig.
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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tschavo1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: kroatisch
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Antwort #4 - 20.11.2007 um 02:39:44
 
und wenn man nur gebrochen deutsch kann?
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Einbeck
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutscher Weltbürger
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Antwort #5 - 20.11.2007 um 02:52:47
 
tschavo1 schrieb am 20.11.2007 um 02:39:44:
und wenn man nur gebrochen deutsch kann?


Dann kann man hier nur raten und mutmassen, ob das ausreichende Deutschkentnisse nach Stufe A1 sind.
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Ernas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 30.11.2007 um 17:45:36
 
tschavo1 schrieb am 20.11.2007 um 02:39:44:
und wenn man nur gebrochen deutsch kann?

dann geht der Antragsteller zur Botschaft, stet seinen Antrag auf Deutsch. Dort wird dann festgestellt ob es reicht oder nicht. Es gibt Botschaften, die meisten, die stellen die Deutschkenntnisse nur anhand eines Zeugnisses des GI fest. Wenn man genug Deutsch kann, dann braucht man ja auch nur die Pruefung zu machen.
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VolkerW
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #7 - 03.12.2007 um 09:37:27
 
Hallo.

erst einmal DANKE !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!  an alle. Ihr habt uns sehr geholfen und ich hoffe, dass ich in der Zukunft auch anderen hier helfen kann.

Wir haben unsere FZF durch.

Kurz der Ablauf

Da ich mich mit einigen Behörden in Verbindung gesetzt habe, hatte ich jede mengen aussagen, die sich alle widersprachen. So z.B. Innenministerium, Aussenministerium und Justizministerium. Die einen sagten man brauche keine Prüfung beim GI, wenn man bereits grundlegend deutsch spricht, die anderen sagten das man es auf jedefall braucht.

Nach all dem hin und her bekam ich dann einen Anruf von der Botschaft in Moskau, mit der Frage wo den eigentlich mein Problem liege. Meine Frau sei Ärztin und da brauche man eh keinen Test. Nachdem ich Ihnen dann mitteilte das meine Frau Erziegerin ist, sah die Sachlage dann wieder anders aus.

Also, mit allem gesammelten wissen von Euch, den Behörden und meiner Ausländerbehörde ( Vorabzustimmung lag vor ), ging es dann zur Botschaft.

Die erste Frage war, wo ist der Nachweis der Deutschkenntnisse????

Antwort haben wir nicht, da meine Frau bereits die Grundkenntnisse hat.

Nach einigem sehr unfreundlichem hin und her bekam meine Frau die Prüfungsbogen des GI in die Hand gedrückt und musste diese dann am Schalter unter Zeitdruck ausfüllen. Am Ende musste Sie abgeben, weil Mittagspause war und somit konnte Sie eine Antwort nicht beantworten. Im gleichen Raum befanden sich auch nur mal nebenbei gesagt mehr al 200 ander Personen.

Mittagspause ist vorbei und ERgenis des Tests - 54% der Punkte wurden erreicht -60 sollten es sein. Nachfrage warum meine Frau nicht alle Aufgaben gelöst habe?. Antort, die Zeit reichte nicht, was natürlich nicht besonders gut ankam. Sie hätte alle Zeit der Welt gehabt und somit sähe es schlecht aus.

Ich habe dem widersprochen, da es nicht stimmte und bekam die Antwort, wenn ich es so sehe, wäre das Thema bendet, kein Visum usw.

Ich wollte darufhin eine begründete Ablehnung in schriftform, worauf es dann weiterging. Ich habe auf die Prüfungsumgebung verwiesen, welche wohl nicht dem entspricht, was in der Info des BMI stand. Also in ein anderes Gebäude wo die mündliche Prüfung, wie es in der Anweisung beschrieben wird, stattfand.

Ergebnis: 100%

Warum - kein Stress, keine nervenden Leute hinter einem usw.

Darufhin wurde dann das Visum für meine Frau und meinem Sohn erteilt.

Ironie - Zwei Tage später bekam ich von unsrer Justizministerin einen Brief in dem stand :

Meine Frau bräuchte sich keine Sorgen machen, da auf der deutschen Bitschaft in Moskau keine Tests gemacht werden.

Nun geht es hier in Deutschland weiter und das mit Hilfe unserer Ausländerbehörde.

Noch einmal Danke an alle.
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