Hallo,
meine Frau ist cubanische Staatsbürgerin. Der cubanische Staat erkennt die Namensführung nach dem deutschen Namensrecht nicht an. Somit gibt es in dem Ausländerpass keinen Hinweis auf unsere Namensführung in der Bundesrepublik.
Im alten Pass wurde die Aufenthaltserlaubnis durch die Ausländerbehörde auf den deutschen Namen ausgestllt, obwohl der Pass wie schon gesagt, auf den Geburtsnamen meiner Frau ausgestellt ist.
Nun hat meine Frau einen neuen Pass bekommen. Von cubanischer Seite ist alles beim Alten geblieben. Nur mit dem Unterschied dass die
ABH in Duisburg nun den im Pass genannten Namen auf der Aufenthaltserlaubnis vermerkt hat.
Meine Frau hat nun keine Möglichkeit mehr ihren in der Bundesrepublik gültigen Namen mit einem Personaldokument nachzuweisen.
Die ersten Problem am Flughafen sind schon aufgetaucht. Ich habe natürlich nach deutschem Namensrecht den Flug gebucht und die Airline sagt nun, dass sie diese Person nicht dem Pass nach entnehmen kann. Gleiches wird mir wohl mit Sparkasse, Krankenversicherung und anderen Institutionen geschehen.
Die ABH-Duisburg weigert sich übrigens bisher, den Namen auf der Aufenthaltsgenehmigung zu ändern.
Was können wir tun damit der gewählte Name nachgewiesen werden kann? Die Heiratsukunde ist dabei ja wohl kein Personaldokument welches ich dem Pass ständig beifüger, oder?