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Deutsche Namensführung im Reisepass nicht mehr erkennbar (Gelesen: 1.972 mal)
Oficinero
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Deutsche Namensführung im Reisepass nicht mehr erkennbar
29.09.2007 um 12:01:06
 
Hallo,

meine Frau ist cubanische Staatsbürgerin. Der cubanische Staat erkennt die Namensführung nach dem deutschen Namensrecht nicht an. Somit gibt es in dem Ausländerpass keinen Hinweis auf unsere Namensführung in der Bundesrepublik.

Im alten Pass wurde die Aufenthaltserlaubnis durch die Ausländerbehörde auf den deutschen Namen ausgestllt, obwohl der Pass wie schon gesagt, auf den Geburtsnamen meiner Frau ausgestellt ist.

Nun hat meine Frau einen neuen Pass bekommen. Von cubanischer Seite ist alles beim Alten geblieben. Nur mit dem Unterschied dass die ABH in Duisburg nun den im Pass genannten Namen auf der Aufenthaltserlaubnis vermerkt hat.

Meine Frau hat nun keine Möglichkeit mehr ihren in der Bundesrepublik gültigen Namen mit einem Personaldokument nachzuweisen.

Die ersten Problem am Flughafen sind schon aufgetaucht. Ich habe natürlich nach deutschem Namensrecht den Flug gebucht und die Airline sagt nun, dass sie diese Person nicht dem Pass nach entnehmen kann. Gleiches wird mir wohl mit Sparkasse, Krankenversicherung und anderen Institutionen geschehen.

Die ABH-Duisburg weigert sich übrigens bisher, den Namen auf der Aufenthaltsgenehmigung zu ändern.

Was können wir tun damit der gewählte Name nachgewiesen werden kann? Die Heiratsukunde ist dabei ja wohl kein Personaldokument welches ich dem Pass ständig beifüger, oder?
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Tippi
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 29.09.2007 um 12:35:34
 
Wir haben in solchen Fällen, die ja gar nicht soooo selten sind,
auf einem Beiblatt zur AE (dort war der im Pass eingetragene
Name angegeben) vermerkt:

Die Namensführung nach Eheschließung richtet sich nach
deutschem Recht.

Der Familiennamen lautet: ...........

Gab keine Rückmeldungen, dass es damit beim Reisen oder
Behördengängen Probleme gab.

Gruß

Tippi
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Oficinero
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 01.10.2007 um 19:51:06
 
Vielen Dank für die Idee Tippi! Hilft mir schon ein wenig weiter.

Ích könnte mir aber vorstellen, dass ich im Ausland mit diesem Beiblatt probleme bekomme, weil es, so wie geschildert, ja vermutlich nicht international und nicht bestndteil des Passes ist.

Gibt es noch weitere Ideen zu diesem, wie Tippi schon schreibt, gar nicht so seltenen Problem? Ist jemand schon mal mit dieser Anlage im Ausland ohne Probleme gewesen?

Gruß
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OlafK
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 01.10.2007 um 20:08:20
 


Bei Buchungen bzgl. Flug IMMER den Namen im Reisepass auch in der Schreibweise angeben ... sonst nichts als Probleme ...

Olaf
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 05.10.2007 um 15:22:31
 
OlafK schrieb am 01.10.2007 um 20:08:20:
Bei Buchungen bzgl. Flug IMMER den Namen im Reisepass auch in der Schreibweise angeben ... sonst nichts als Probleme ...


Haarig wird es bei Doppelstaatern mit Rückflugticket, die aus irgendwelchen Gründen gehalten sind, am Check-In den örtlich passenden RP vorzulegen...


Gruß, ULF
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