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Illegaler Aufenthalt - Hochzeit - Baby (Gelesen: 7.073 mal)
Aaliyah-Thabea
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28.09.2007 um 18:23:44
 
Hallo erstmal an Alle!
Ich bin ganz neu hier, dieses Forum wurde mir empfohlen als DAS Expertenforum.  Smiley
In der Hoffnung das Ihr ein wenig Klarheit in mein Infowirrwarr bringen könnt, möchte ich euch meine Geschichte erzählen.
Zunächst mal meine Kernfrage:

Wie hoch ist die Chance, das unsere kleine Familie nicht getrennt wird???

Mein Mann (wir haben bereits islamisch geheiratet) ist am 03.10.06 über Spanien mit dem Auto nach Deutschland eingereist. Ich steige nicht so ganz durch, aber anscheinend war sein Visa zur Ausreise aus Algerien (er ist Algerier) gekauft. Der Anwalt erklärte uns, das es in Spanien nicht immer so sehr genau genommen wird mit den behördlichen Auflagen, da in Spanien Arbeiterausländer gebraucht würden. So long...
Er ist also über die grüne Grenze nach Deutschland eingereist. Seither hält er sich hier unbehelligt auf. Weder hat er irgendwelche Gelder zur Unterstützung beantragt, noch ist er in irgendeiner Form straffällig geworden. Am Tag seiner Einreise begegnete wir uns zufällig auch das erste Mal. Jedoch schaffte er es erst nach 7 Monaten mein Interesse zu wecken, nämlich im April diesen Jahres. Ursprünglich hatte er vor, nach einem Jahr zurück nach Algerien zu gehen. Sein Cousin überredete ihn damals nach Deutschland zu kommen und der war es auch, der ihm das Visa verschaffte, bis Mitte Juni war mein Schatz fest davon überzeugt, das er ein Schengener Visum hätte, welches für ein Jahr gültig wäre. So lautete wohl die Aussage seines Cousins ihm gegenüber. Wir waren also bereits darauf eingestellt, das wir es schaffen müssten, bis Mitte/Ende August zu heiraten, wenn wir zusammen bleiben wollten. Wir gingen also zu einem Anwalt um uns beraten zu lassen ... Der Pass von meinem Mann war bei seinem Cousin zu Hause gelagert. Bevor dieser uns jedoch den Pass aushändigte, verriet er uns das mein Schatz illegal hier wäre, woraufhin mein Mann aus allen Wolken fiel. Er legt sehr viel wert darauf legal zu handeln und hatte deßhalb auch vor mit Ablauf des (angeblich vorhandenen) Visas auszureisen, sollten wir bis dahin nicht geheiratet haben. Auf näheres Nachfragen wie das sein kann und warum meinem Mann das nicht gesagt wurde, wurde uns nur der Mund verboten, mit der Aussage:"Wir sollen doch froh sein, das er hier ist!"
Jetzt haben wir allerdings den Salat, mein Schatz ist also von Anfang an illegal in Deutschland gewesen!
Bisher ist er niemandem aufgefallen, so das er natürlich auch nicht gesucht wird. (ich hoffe das ändert sich jetzt nicht durch diesen Beitrag!)
Wir haben seine Papiere für eine Heirat bereits zusammen und diese liegen der Deutschen Botschaft in Algerien vor um legalisiert zu werden.
Die wird aber nicht legalisieren ohne das eine Aufenthaltsberechtigung o.ä. vorliegt!?
Was können wir tun?
Das nächste Problem ist, das ich 2 Kinder habe, die Ihren algerischen Papa inzwischen über alles lieben!
Es würde ihnen das Herz brechen wenn er weg muss und mir natürlich auch.
Da ich außerdem stark vermute, das ich schwanger bin, ergibt sich die Frage, ob das Baby ihm in irgendeiner Weise hilft hier zu leiben oder ob ich befürchten muss das Kind allein auf die Welt zu bringen.
Ich bin echt ratlos!
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Antwort #1 - 28.09.2007 um 18:41:57
 
Wo und wie habt Ihr genau geheiratet,  beziehe mich hier auf Deine Aussage wir haben schon islamisch geheiratet.
Zweimal kann man eigentlich nicht heiraten, entweder man ist verheiratet oder nicht.
Evtl. muss die islamische Ehe nur für den Deutschen Rechtsbereich anerkannt werden dann seit Ihr bereits verheiratet.

Verheiratet oder nicht ist und macht einen Unterschied.

Empfehle, Kontaktaufnahme mit ABH, Hosen runterlassen, Sachverhalt erklären, freiwillige Ausreise ins Heimatland zur Durchführung des Visaverfahren zu Heirat oder Ehegattennachzug
evtl. unter Mitnahme eines Anwaltes.

Ein Kind ist in dieser Situation erst nützlich nachdem es geboren wurde, da man Rechte und Ansprüche, nicht nur ausländerrechtlich erst ab Geburt vom Kind ableiten kann.

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Noahpapa
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Antwort #2 - 28.09.2007 um 18:42:33
 
Bitte benutz doch ne andere Farbe, es tut weh in den Augen und ist schlecht zu lesen. Oder bist DU bei den T Leuten beschäftigt  Zwinkernd

Kannst hier mal nachlesen: Ähnlicher Fall
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1190130425/12

Mein Tipp: Ausreise und dann mal das ganze LEGAL von vorne anfangen.
Was sicher auch das beste für die Kinder wäre. Denn ein Daddy mit Knasterfahrung muss nicht sein.

Und je eher er das macht kann er eventuell den ersten Geburtstag mit dem vermutetem Kind verbringen.

Legalisieren hat nichts mit ner AE zu tun. Die können auch ohne legalisieren

Er ist seit 7 Monaten in D? Wie hat er denn sein Leben finanziert? Ganz legal kann das ja auch nicht gewesen sein (Papiere usw)
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Aaliyah-Thabea
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Antwort #3 - 28.09.2007 um 18:59:44
 
Andere Farbe? Kein Thema  Zwinkernd Sorry!

Den anderen Fall habe ich bereits gelesen, allerdings ist uns nur ähnlich das beide Männer Algerier sind und illegal.
Mein Mann ist "Gott sei Dank" nicht anderweitig kriminell.

Hier wird ihr allerdings geraten eine schnellstmögliche Vaterschaftsanerkennung anzustreben um eine Duldung zu bewirken. Erschließt sich uns diese Möglichkeit nicht?

Die Deutsche Botschaft könnte wohl legalisieren, macht sie aber nicht ohne eine Bescheinigung, das der Algerier sich rechtmäßig in DE aufhält.

Islamische Hochzeit ist vor dem Deutschen Gesetz gleichzusetzen mit einer Verlobung!
Zum Verständnis - es ist die Hochzeit vor Gott (kirchliche Trauung nur eben in der Moschee)

Sein Cousin unterhält ihn finanziell...
Dafür hilft er ab und an in dessen Firma (Heizungsbau)
Und er ist am 3.10 ein Jahr hier!

Änderung:
Ich füge dein Folgepost hier ein       Tippi


Ich stelle mir folgende Vorgehensweise vor.

Legalisierung der Papiere die notwendig sind für eine Eheschließung durch die Deutsche Botschaft!
Duldung beantragen.
Parallel dazu Hochzeitstermin vom Standesamt geben lassen.

Heiraten.
Hier bleiben.

Nun ist eben die Schwierigkeit, das die Deutsche Botschaft ohne besagte Bescheinigung nicht legalisieren will.
Unter welchen Umständen würde er denn eine Duldung beantragen können? Oder besser gesagt, wann bekommt man eine Duldung unter welchen Voraussetzungen?
Beim Standesamt gibt es erst nen Termin wenn alle Unterlagen vollständig sind, ab der Terminvergabe besteht wohl Abschiebeschutz!?


Was für Konsequenzen (rechtliche) kommen auf ihn zu, wegen seines 1jährigen illegalen Aufenthaltes?

...
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« Zuletzt geändert: 28.09.2007 um 19:29:44 von Tippi »  
 
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Noahpapa
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Antwort #4 - 28.09.2007 um 19:11:06
 
Aaliyah-Thabea schrieb am 28.09.2007 um 18:59:44:
Hier wird ihr allerdings geraten eine schnellstmögliche Vaterschaftsanerkennung anzustreben um eine Duldung zu bewirken. Erschließt sich uns diese Möglichkeit nicht?


Und dann mit Duldung durchs ganze Leben?? Keine wirkliche Alternative

Aaliyah-Thabea schrieb am 28.09.2007 um 18:59:44:
Und er ist am 3.10 ein Jahr hier!


illegal

Und ich denke diesen Zustand möchtest Du beseitigen.

Und lege dir bitte keine Wunschgeschichte zurecht. Unter dem Motto erstmal Duldung und dann mal sehen was kommt. Hauptsache er ist hier.
Es schmerzt, aber alles andere ist sehr dünnes Eis.

Ehrlich währt am längsten, insbesondere wenn man die Karre schon in den Dreck gefahren hat.

Wunschgeschichte = Wünsche der Betroffenden (leider nicht immer konform mit dem geltenden Recht)
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« Zuletzt geändert: 28.09.2007 um 19:24:48 von Noahpapa »  

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Antwort #5 - 28.09.2007 um 19:16:40
 
Ich meinte natürlich nicht, das er mit einer Duldung durchs ganze Leben gehen soll!
Wir haben doch vor zu heiraten!
Würde die Hochzeit nicht dazu führen, das die Duldung zunächst durch eine Aufenthaltsgenehmigung (oder wie auch immer das heißt) ersetzt wird?

Sorry, ich denke solche Fragen habt ihr schon tausendmal gehört und seid sie evtl auch schon leid...

Was meinst Du mit Wunschgeschichte?
Ich habe hier offen und ehrlich meine Geschichte erzählt!!!


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Antwort #6 - 28.09.2007 um 19:35:07
 
Aaliyah-Thabea schrieb am 28.09.2007 um 19:07:41:
Ich stelle mir folgende Vorgehensweise vor.

Legalisierung der Papiere die notwendig sind für eine Eheschließung durch die Deutsche Botschaft!
Duldung beantragen.
Parallel dazu Hochzeitstermin vom Standesamt geben lassen.
 
Heiraten.
Hier bleiben.

Nun ist eben die Schwierigkeit, das die Deutsche Botschaft ohne besagte Bescheinigung nicht legalisieren will.
Unter welchen Umständen würde er denn eine Duldung beantragen können? Oder besser gesagt, wann bekommt man eine Duldung unter welchen Voraussetzungen?
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Was für Konsequenzen (rechtliche) kommen auf ihn zu, wegen seines 1jährigen illegalen Aufenthaltes?


Ich glaube dies wird so nicht funktionieren, ohne Ausreise und erneute Einreise wird es nicht gehen.

Er ist illegal, auf welcher Basis sollte er eine Duldung erhalten, wegen Heiratswunsch?
Und dann aus Duldung, weil nach Heirat ein Anspruch besteht eine AE machen, das ist großes Wwunschdenken.
Wenn das so einfach ginge wie hier geschrieben, wäre so mancher illegale glücklich.
Wäre ja geradezu eine Aufforderung sich nicht an die Vorschriften zu halten, eine Aufforderung zu illegaler einreise, Motto wird ja alles gut werden.
1 Jahr illegal in D, einreise ohne Visa und er hat auch noch  illegal, ohne Arbeitserlaubnis, gearbeitet.
Keine Kavalierdelikte und Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Kind hilft ausländerrechtlich auch erst nach Geburt.

Lass Euch gut beraten, geht zur ABH, erklärt alles, er reist freiwillig mit Grenzübertrittsbescheinigung aus, beantragt in Algerien ein Visa und kommt legal zurück.
Mit Glück und viel wohlwollen der ABH kann es klappen.

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Antwort #7 - 28.09.2007 um 19:44:15
 
Aaliyah-Thabea schrieb am 28.09.2007 um 19:07:41:
Beim Standesamt gibt es erst nen Termin wenn alle Unterlagen vollständig sind, ab der Terminvergabe besteht wohl Abschiebeschutz!? Was für Konsequenzen (rechtliche) kommen auf ihn zu, wegen seines 1jährigen illegalen Aufenthaltes?


Warum sollte es Abschiebeschutz geben.  Schockiert/Erstaunt

Nur weil man heiraten möchte?

Beachte hierzu http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#5

Deswegen mein Kommentar mit Wunschgeschichten.

Konsequenz illegaler Aufenthalt kann sein:
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#11
und das wolltest Du doch sicherlich vermeiden.
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Antwort #8 - 28.09.2007 um 22:06:36
 
Hallo,

zum Thema "Islamische Ehe = Verlobung" (?! wer hat das denn in die Welt gesetzt ?!) bzw. Anerkennungsfaehigkeit von islamischen Ehevertragen/-Urkunden hab ich was im Userforum geschrieben, guck mal, ob das nicht auf Euch zutrifft.

LG
Anja
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Antwort #9 - 05.10.2007 um 13:56:10
 
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