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Kein Neuer Pass (Gelesen: 4.802 mal)
bellaangle
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Kein Neuer Pass
04.09.2007 um 15:44:06
 
Meine Freundin hat letztes Jahr geheiratet, hat dieses Jahr im Februar Nachwuchs bekommen. Jetzt im Mai hat ihr Mann seine Aufenthaltsgenehmigung erhalten erst einmal auf 3 Jahre. Das Problem ist nun das jetzt sein Pass  abgelaufen ist und Kroatien ihm keinen neuen austellen will, da noch eine Strafe offen wäre.Er hat keine chance einen Pass zu bekommen. Er hat hier tolle arbeit gefunden und hat schließlich eine Familie zu ernähren. Wie und was kann sie tun oder welche chancen haben die beiden? Wie geht das jetzt alles weiter??

l.g. bellaangle
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maki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 04.09.2007 um 15:47:23
 
Was für eine Staatsangehörigkeit hat die Frau und welche hat das Kind?

bellaangle schrieb am 04.09.2007 um 15:44:06:
Er hat keine chance einen Pass zu bekommen.

Sicher hat er die, die Frage ist nur, was er dafür tun müsste.
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jetflyer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 04.09.2007 um 15:57:03
 
Zitat:
Jetzt im Mai hat ihr Mann seine Aufenthaltsgenehmigung erhalten erst einmal auf 3 Jahre. Das Problem ist nun das jetzt sein Pass  abgelaufen ist


Das verstehe ich eher nicht.. Eine AE wird nie in einen Pass geklebt, die länger läuft als der Pass gültig ist.

Zitat:
Die Aufenthaltserlaubnis darf jedoch nicht länger gelten als der Pass oder Passersatz des Familienangehörigen. Im Übrigen ist die Aufenthaltserlaubnis erstmals für mindestens ein Jahr zu erteilen
.


Irgendwas an den Daten ist hier merkwürdig

Jetflyer
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bellaangle
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 04.09.2007 um 16:02:18
 
Frau ist deutsche und der Sohn hat hat deutsche Staatsangehörigkeit bekommen.
Und das mit der AE und dem Pass stimmt wirklich!!
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 04.09.2007 um 16:25:51
 
bellaangle schrieb am 04.09.2007 um 15:44:06:
Das Problem ist nun das jetzt sein Pass  abgelaufen ist und Kroatien ihm keinen neuen austellen will, da noch eine Strafe offen wäre.


Er unterliegt in D der Passpflicht.
Vile Möglichkeiten hat er da nicht. Entweder Strafe bezahlen und Pass beschaffen oder nachweisen, dass eine Unzumutbarkeit vorliegt und einen Ausweisersatz beantragen. Es kommt hier auf die Strafe an !


DC
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #5 - 04.09.2007 um 23:50:58
 
bellaangle schrieb am 04.09.2007 um 16:02:18:
Und das mit der AE und dem Pass stimmt wirklich!!

Hi,
das kommt durchaus vor. Es mag in einzelnen
Bundesländern unterschiedlich sein, grundsätzlich
ist das aber denkbar.
Zur Ausgangsfrage, um das mal sachlich, fachlich
und verständlich darzustellen:
Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthalts-
erlaubnis ist der Besitz eine Passes. Wenn eine Er-
teilungsvoraussetzung nachträglich entfällt, dann
kann eine AE auch nachträglich zeitlich beschränkt
werden.
Die ABH wird sich also bei Nichtverlängerung des
Passes dazu Gedanken machen müssen, ob sie die
AE zeitlich befristet (wegnimmt).
Wie DC andeutete kann von der Passpflicht abge-
sehen werden, wenn die Beschaffung eines Passes
unzumutbar ist. In diesem Fall wird die ABH einen
Ausweisersatz oder einen Reiseausweis austellen.
Ob die Beschaffung eines Passes unzumutbar ist,
richtet sich immer nach dem Einzelfall und die Ent-
scheidung ist im Ermessenwege zu treffen.
Ihr müsst einen Passersatz beantragen und dabei
die Gründe angeben, die für die Unzumutbarkeit
sprechen. Ob das akzeptiert wird, kann hier keiner
beantworten.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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bellaangle
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 10.09.2007 um 15:27:43
 
was ist unzumutbar???
auch das er jetzt auf einmal da unten zwei jahre ins gefängniss soll.
hier einen absolut geilen und gut bezahlten job gefunden hat. insgesammt drei kinder da sind. die großen ( 6 und 8 jahre alt ) würden das schon mal gar nicht verstehen. Traurig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #7 - 10.09.2007 um 15:32:46
 
bellaangle schrieb am 10.09.2007 um 15:27:43:
auch das er jetzt auf einmal da unten zwei jahre ins gefängniss soll. 


Wobei die Frage der Zumutbarkeit auch davon abhängen werden wird, WARUM er zwei Jahre ins Gefängnis soll. Davon stand hier bisher nada  unentschlossen
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #8 - 10.09.2007 um 15:47:53
 
Zitat:
was ist unzumutbar???


Die Frage hatte Mick eigentlich schon beantwortet, in dem Sinne, dass sie hier im Forum seriös nicht beantwortet werden kann:

Zitat:
Ihr müsst einen Passersatz beantragen und dabei
die Gründe angeben, die für die Unzumutbarkeit 
sprechen. Ob das akzeptiert wird, kann hier keiner
beantworten.


Es wird durch die ABH einzelfallbezogen abzuwägen sein. Wahrung der Familieneinheit, Kindeswohl etc. auf der einen - Passpflicht und zunächst (berechtigtes) Interesse der Behörden des Herkunftslandes am Strafantritt ihres Staatsangehörigen auf der anderen Seite.

Diskussionen darüber, ob die Strafe in Kroatien den "gerecht" und die Forderung der Kroaten, sie im Land dort abzusitzen (eine "Umwandlung" in eine Geldstrafe wird wohl bei dem Strafmaß kaum in Betracht kommen - ich weiß auch nicht, ob das rechtlich überhaupt ginge) verhältnismäßig ist, ist müßig. Das ist kroatische Angelegenheit, da werden sich deutsche Behörden nicht einmischen (können).

Abgesehen davon, sind 2 Jahre Haft kein Pappenstiel, möglicherweise wird bei der Zumutbarkeitsprüfung der ABH auch eine Rolle spielen, was für ein Vergehen dieser Verurteilung zugrunde liegt ...


=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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bellaangle
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Antwort #9 - 11.09.2007 um 17:04:46
 
ich war heut beim anwalt. laut neuem gesetz kann man eine AE nachträglich nicht wieder weg machen. bleibt aber die ausweißplicht. chancen scheinen gut zu stehen zwecks kind und da er der ernährer der familie ist, man muß nur beweißen können das man sich um den pass bemüht hat.
vielen dank nochmal an alle!!!! Kuss
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 11.09.2007 um 17:22:08
 
bellaangle schrieb am 11.09.2007 um 17:04:46:
ich war heut beim anwalt. laut neuem gesetz kann man eine AE nachträglich nicht wieder weg machen.


das war ein Missverständnis oder der Anwalt sollte mal § 52 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG lesen.

Muleta
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Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 21.09.2007 um 16:29:37
 
bellaangle schrieb am 10.09.2007 um 15:27:43:
auch das er jetzt auf einmal da unten zwei jahre ins gefängniss soll.


Es kann auch einmal ein Auslieferungsantrag zur Haftverbüßung des Weges kommen.

Gruß, ULF
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bellaangle
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Antwort #12 - 07.10.2007 um 17:34:30
 
und das heißt???
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proll
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Antwort #13 - 07.10.2007 um 18:22:16
 
Dann will ich auch mal den § 55 AufenthG in die Runde werfen:

Zitat:
§ 55 Ermessensausweisung

(1) Ein Ausländer kann ausgewiesen werden, wenn sein Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt.

(2) Ein Ausländer kann nach Absatz 1 insbesondere ausgewiesen werden, wenn er
...

2. einen nicht nur vereinzelten oder geringfügigen Verstoß gegen Rechtsvorschriften oder gerichtliche oder behördliche Entscheidungen oder Verfügungen begangen oder außerhalb des Bundesgebiets eine Straftat begangen hat, die im Bundesgebiet als vorsätzliche Straftat anzusehen ist, ...


Je nach Art des Vergehens kann die ABH auch diese Alternative prüfen.

proll
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