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Deutschkenntnisse auch vor Abgabe FZF 28.5.07 (Gelesen: 4.192 mal)
samir11
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #15 - 22.09.2007 um 10:55:20
 
Konnte mir ja noch keiner antworten.Wie ist es nun mein Mann spricht deutsch hat dies auch nachgewiesen bei Botschaft(Interview 2 Stunden) können sie da was bescheinigen für ABH das den geringen Integrationsbedarf bestätigt?
Er kann ehrlich alles verstehen nur schreiben und lesen ist das Problem wenn er Prüfung machen möchte sofort geht alles nur schriftlich und einen Kurs nur lesen und schreiben gibts im Goethe-Institut nicht.Mein Mann war da .
Bitte wenn jemand was weiß,was uns weiterhelfen kann schreibt.danke
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samir11
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #16 - 25.09.2007 um 21:18:00
 
Hab mir das gerade aus dem Flyer Bams kopiert und wieso wendet die Botschaft das nicht an?Mein Mann hat 2 Stunden Interview auf Deutsch gehabt.
Wieso muss er dann extra Zertifikat bringen?

In Ländern, in denen noch keine Sprachprüfungen „Start
Deutsch 1“ angeboten werden, stellen die Botschaften bzw.
Generalkonsulate im Visumverfahren fest, ob Sie einfache
Deutschkenntnisse besitzen.
In Ausnahmefällen können auch andere Sprachzeugnisse
als Nachweis genügen, wenn sie gleichwertig zur Sprachprüfung
„Start Deutsch 1“ des Goethe-Instituts sind.
Wenn bei Ihrer persönlichen Vorsprache in der Botschaft
oder im Generalkonsulat erkennbar ist, dass Sie die geforderten
einfachen Deutschkenntnisse ohne jeden Zweifel
haben, ist kein besonderer Nachweis nötig.


Kann da jemand was dazu sagen??

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