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Deutschland,Brasilien und DK- Heirat (Gelesen: 1.011 mal)
leao
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i love i4a


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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22.09.2007 um 01:17:13
 
Hi,

mich interessiert folgendes:

Ein paar, er Brasilianer, sie deutsche, haben sich entschlossen zu heiraten und wollen in Deutschland leben.
Nun reist er aus Brasilien nach Deutschland- er muss kein Visum für Deutschland beantragen, kann bis zu drei Monaten in Deutschland bleiben (Touristen-Visum?).

Jetzt kam die Idee auf das die beiden in Dänemark heiraten wollen und taten es auch, jetzt wieder in Deutschland.

Wie könnte die ABH reagieren? Schickt sie den Brasilianer wieder zurück nach Brasilien und besteht auf das Visum zur Familienzusammenführung + Deutschkenntnisse A1?

Was würde passieren wenn die deutsche Frau zu der deutschen Staatsbürgerschaft zusätzlich noch die Polnische besitzen würde? Würde dann der nachweis der Deutschkenntnisse des Brasilianischen Ehemanns entfallen also nicht mehr benötigt werden?

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leao
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Beiträge: 54
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 25.09.2007 um 14:44:01
 
kann geschlossen werden.
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canaritas
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si si


Beiträge: 37

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 25.09.2007 um 15:13:21
 
wie ist es denn ausgegangen?

A.
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 25.09.2007 um 16:30:37
 
leao schrieb am 25.09.2007 um 14:44:01:
kann geschlossen werden.


Gerne Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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