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asylrecht in deutschland (Gelesen: 5.927 mal)
adelina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: albanerin
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13.09.2007 um 11:38:45
 
Hallo, meine Freundin lebte in Deutschland und bekam letztes jahr die abschiebung nach albanien. Sie ging aber nach Frankreich und beantragte dort asyl, und bekam es auch. Jetzt möchte sie wieder nach deutschland.
was kann sie machen um wieder nach deutschland zu kommen ohne abgeschoben zu werden ?
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 13.09.2007 um 11:46:29
 
adelina schrieb am 13.09.2007 um 11:38:45:
Jetzt möchte sie wieder nach deutschland. 


Warum ?
Diese Frage ist dafür entscheidend !

DC
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adelina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: albanerin
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Antwort #2 - 13.09.2007 um 11:54:53
 
sie bekam die abschiebung weil sie hier in deutschland nicht arbeiten konnte (keine arbeitserlaubnis) . Sie lebte hier 5 jahre im internat bekam vor 2 jahren ein kind von einem albaner . Der bekam letztes jahr die abschiebung deshalb ging sie mit ihm nach frankreich weil sie in albanien als allein erziehende mutter keine chancen sah jetzt möchte sie aber wieder nach deutschland und asyl beantragen
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #3 - 13.09.2007 um 12:13:19
 
adelina schrieb am 13.09.2007 um 11:54:53:
jetzt möchte sie aber wieder nach deutschland und asyl beantragen 


Hallo,

wenn sie bereits

adelina schrieb am 13.09.2007 um 11:38:45:
Frankreich und beantragte dort asyl, und bekam es auch


dann wird das nix mehr in Deutschland .

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 13.09.2007 um 12:14:43
 
adelina schrieb am 13.09.2007 um 11:54:53:
.
Der bekam letztes jahr die abschiebung deshalb ging sie mit ihm nach frankreich weil sie in albanien als allein erziehende mutter keine chancen sah jetzt möchte sie aber wieder nach deutschland und asyl beantragen 


Sie lebt mit einem Asylstatus und dem Kindesvater in Frankreich. Warum will sie
in D Asyl beantragen ? Asyl ist doch schon in Frankreich (Schutz) gewährt.

Sie kann nach der Abschiebung zumindest nicht legal einreisen und wird nach Einreise sicher wieder nach Frankreich zurückgeführt.

DC
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adelina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: albanerin
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Antwort #5 - 13.09.2007 um 12:29:11
 
sie hat die abschiebung in deutschland bekommen ist aber früher von deutschland abgehauen weil sie nicht nach albanien will jetzt hat sie nur für 3 monate asyl und mit den mann ist sie auch nicht mehr zusammen hat sie garkeine chancen mehr in deutschland einzureisen?
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 13.09.2007 um 12:35:01
 
adelina schrieb am 13.09.2007 um 12:29:11:
hat sie garkeine chancen mehr in deutschland einzureisen? 


nein


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adelina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: albanerin
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Antwort #7 - 13.09.2007 um 12:40:07
 
und was ist wenn sie nach dem 3 monatigem asyl keine verlängerung bekommt denn sie will dem staat nicht auf der tasche liegen sie will arbeiten gehen unter welchen vorraussetzung hätte sie überhaupt eine chance nach deutschland zu kommen?

sie war ja schon 6 jahre in deutschland , hat sich auch nichts zu schulden kommen lassen und in albanien keinen kontakt zur familie
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Antwort #8 - 13.09.2007 um 12:50:01
 
adelina schrieb am 13.09.2007 um 12:29:11:
jetzt hat sie nur für 3 monate asyl 
adelina schrieb am 13.09.2007 um 12:40:07:
nach dem 3 monatigem asyl keine verlängerung bekommt

Das klingt nicht nach Asyl, sondern nach so etwas wie einer Duldung.

adelina schrieb am 13.09.2007 um 12:40:07:
sie war ja schon 6 jahre in deutschland , hat sich auch nichts zu schulden kommen lassen 

Eine Duldung zählt nicht zu den rechtmässigen Aufenthalten, sondern sie war eben nur "geduldet".

So wie es aussieht wird sie wohl nach Albanien gehen müssen.
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adelina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #9 - 13.09.2007 um 12:56:32
 
das kann sein das sie in frankreich nur eine duldung hat aber sie ist von deutschland freiwillig gegangen und so wie ich gehört habe darf sie dann zurück kommen sie hat sich hier ja nichts zuschulden kommen lassen
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Antwort #10 - 13.09.2007 um 12:57:22
 
Wenn sie erwartungsgemäß als Albanerin von Frankreich nicht als Asylberechtigte anerkannt wurde und nun eine französische Art der Duldung erhalten hat, dann wird man sie vermutlich auch von dort nach Hause (Albanien) schicken.

Bei einer Einreise nach Deutschland würde sie das ebenfalls erwarten.

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MiCk99
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 13.09.2007 um 12:58:37
 
adelina schrieb am 13.09.2007 um 11:38:45:
Sie ging aber nach Frankreich und beantragte dort asyl, und bekam es auch


Ich glaube dass, Deutschland muss sie zurücknehmen(Das Dublin-Abkommen)!!
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adelina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: albanerin
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Antwort #12 - 13.09.2007 um 13:00:22
 
also hat sie garkeine möglichkeit nach deutschland zu kommen was wäre wenn sie sich einen anwalt nimmt hätte sie dann eine chance hier zu bleiben

was ist das dublin abkommen

Änderung:
mick: erneut zwei Posts zusammen geführt,
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #13 - 13.09.2007 um 13:04:00
 
adelina schrieb am 13.09.2007 um 12:56:32:
so wie ich gehört habe darf sie dann zurück kommen

Hoi,
aber nur, wenn ein Einreisegrund vorliegt, für den
überhaupt ein Visum bzw. eine AE erteilt werden
kann. Und nur "in D. leben wollen" reicht da nicht
aus.
Zur Arbeit:
Die Beschäftigungen, zu denen eine Einreise er-
möglicht werden kann, findet man in der BeschV.
Da wird vermutlich nix passen. Und die Frage, ob
man dafür kommen kann, wäre im Visumsverfahren
zu klären. Und hier dürfte nach Ausreise aus F. die
Botschaft Tirana zuständig werden.


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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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adelina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #14 - 13.09.2007 um 13:10:18
 
und unter welchen vorraussetzungen kann sie hier hin kommen denn sie will den staat ja nicht auf der tasche liegen . Sie wird von ihrem mann geschlagen hat dort keine freunde wo sie hin gehen kann keine familie und nichts und könnte sie das alles über einen anwalt laufen lassen
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