Zitat:Bekomme ich danach einen Reiseausweis für Flüchtlinge statt diesen Ausweisersatz?( weil ich meine mitwirkungspflichten nachgekommen bin)
Das wird nach meinen Erfahrungen nicht so schnell gehen.
Die
ABH wird von Dir erst eine ganze Reihe von Aktivitäten hinsichtlich Passbeschaffung verlangen, und sollte diese nicht möglich sein, von Dir auch Nachweise erwarten, warum es unmöglich ist.
Ich empfehle Dir, zuerst einmal (ggf. auch schriftlich - eine Kopie des schreibens legst Du der
ABH vor) die syrische Botschaft zu kontaktieren und anzufragen, welche Voraussetzungen Du erfüllen bzw. welche Papiere Du vorlegen musst, um einen Pass ausgestellt zu bekommen. Gib dabei an, über welche Papiere Du selbst verfügst bzw. welche Du ggf. zum Nachweis Deiner Identität beschaffen könntest (z.B. über Verwandte im Herkunftsland).
Je nachdem, wie die Antwort der syrischen Botschaft ausfällt, wird man weitersehen müssen.
Eine seriöse Prognose ist schwer, weil die Frage, was hinsichtlich der Passbeschaffungsbemühungen als zumutbar angesehen wird, letztlich auch immer vom Einzelfall abhängt.
Erst wenn die
ABH zu der Auffassung gelangt, dass Du alles Dir Mögliche und Zumutbare getan hast und dennoch keinen Pass erhalten kannst, wird man Dir einen Reiseausweis austellen. Solange wird es beim Ausweisersatz bleiben.
Du solltest deshalb, aber auch weil der Nachweis Deiner Bemühungen um Passbeschaffung wesentlich im Sinne einer später möglichen Verlängerung bzw. Verfestigung Deines Aufenthaltsstatus sind, alles, was Dir möglich ist, tun - auch, wenn der Kontakt zu den syrischen Behörden für Dich schwierig und unangenehm sein sollte.
=schweitzer=